Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wieviel strafrechtlich relevante Vorfälle wurden im Jahre 2022 bis zur KW 29 aus Chemnitzer Freibädern gemeldet? (bitte nach Freibad, Tatverdacht und Nationalität der/des TV aufschlüsseln)
- Wieviel strafrechtliche Vorkommnisse wurden im Jahr 2021 in Chemnitzer Freibädern registriert? (bitte nach Freibad, Tatverdacht und Nationalität der/des TV aufschlüsseln)
Die Fragen 1 und 2 entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen werden die o. a. Fragen nicht beantwortet. - Plant die Stadt Chemnitz, ihre Präsenz mittels Stadtordnungsdienst oder durch vermehrten Einsatz privater Sicherheitsfirmen in den Freibädern präsent zu sein?
Grundsätzlich ist zunächst anzumerken, dass eine Präsenz des Stadtordnungsdienstes, z. B. in Form von Streifengängen, in Freizeiteinrichtungen wie Freibädern nicht zu den übertragenen Aufgaben der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten zählt.
Für die Gewährleistung der Sicherheit ist hier in erster Linie der Betreiber der Einrichtung zuständig. Unabhängig davon existiert seit mehreren Jahren eine Vereinbarung zur Unterstützung zwischen dem Stadtordnungsdienst und dem Sachgebiet Bäderbetrieb in den Freibädern – insbesondere dem Freibad Gablenz.
Im Rahmen der verfügbaren, personellen Ressourcen und in Abhängigkeit zur Auftrags- bzw. Wetterlage bzw. nach Absprache mit den Mitarbeitern der Bäder werden Streifengänge durchgeführt. Diese verliefen in den vergangenen Jahren ohne nennenswerte Vorkommnisse. Während der Betreibung der Freibäder Gablenz und Wittgensdorf kommt zudem zur Unterstützung des Badpersonals bedarfsgerecht bei entsprechendem Besucheraufkommen bzw. anhaltender
Schönwetterlage eine externe Sicherheitsfirma zum Einsatz. - Entstehen der Stadt Chemnitz dadurch Mehrkosten, wenn ja, wieviel?
Da die Stadt Chemnitz einen Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen zur Unterstützung der Freibadsaison bewirtschaftet und dieser sich flexibel in Form des Abrufes des Dienstleistungsangebotes an das entsprechende Besucheraufkommen bzw. an die entsprechende Wetterlage anlehnt, lagen die Kosten je nach Wetterlage zwischen 8.000 € und 47.000 € je Freibadsaison.
Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister
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