Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
die von Ihnen gestellte Anfrage beantworte ich wie folgt der Reihe nach:
1. Wer erteilte dem Stadtordnungsdienst die Anweisung zur Ablage unseres Gestecks auf dem Fußweg?
Nach Schilderungen mehrerer anwesender Personen stellt sich mir die Situation wie folgt dar:
Der Blumenhändler brachte sowohl den Kranz der Stadt Chemnitz als auch das Gesteck der AfD-Fraktion vor der Veranstaltung zum Veranstaltungsort, an dem der Stadtordnungsdienst die Einweisung übernahm. Da zu der Zeit kein Mitglied der AfD-Fraktion anwesend war, ebenso wenig wie von der Abteilung Protokoll, wurden beide Kränze in ein Fahrzeug des Stadtordnungsdienstes geladen, um sie da vor der Witterung / dem starken Regen zu schützen.
Mit Beginn der Formation des Trauerzugs an der Sammelstelle wurden die Kränze durch zwei Vollzugsbedienstete aus dem Fahrzeug entnommen. Die Mitarbeiterinnen der Protokollabteilung übernahmen den Kranz der Stadt Chemnitz. Das Gesteck der AfD-Fraktion wurde vom Protokoll nicht übernommen, da es dazu keine Absprachen mit der Fraktion gab.
Die Vollzugsbediensteten legten das Gesteck an den Rand des Gehwegs sorgsam ab. Es handelte sich bei dem Weg um einen verdichteten Kiesweg. Das Gesteck wurde somit, entgegen den Aussagen aus der Informationsanfrage, nicht auf einem verschmutzten Weg abgelegt. Es wurde bei der Ablage eine möglichst trockene Stelle mit vorrangig steinigem Belag gewählt und darauf geachtet, dass insbesondere die helle Schleife nicht verschmutzt wurde.
Währenddessen suchten die Mitarbeiterinnen des Protokolls nach Mitgliedern der AfD-Fraktion, um sie über den Ablageort zu informieren, da sie bis dahin nicht von selbst Ihren Kranz entgegengenommen hatten.
2. Sehen Sie dieses Vorgehen als würdevollen Umgang im Sinne der oben genannten Veranstaltung?
Um einen würdevollen Umgang mit Gestecken, Blumen und Kränzen zu gewährleisten, sollte jeder, so wie es die anderen Fraktionen bereits tun, sich selbst um das Mitbringen oder die Anlieferung an den Veranstaltungsort kümmern.
3. Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus dieser Anweisung?
Ohne die Eigeninitiative der Stadtbediensteten wäre das Gesteck der Fraktion von der Witterung beschädigt worden und dafür gilt es Ihnen zu danken.
Es ergeben sich darüber hinaus keine rechtlichen Folgen. Die Stadtverwaltungsmitarbeiter werden zukünftig informiert, dass die Entgegennahme von Kränzen und Blumen nur nach vorheriger Absprache mit der Protokollabteilung erfolgt.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
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