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  • RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage

    „Einer Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass allein in den vergangenen drei Jahren zwölf Beschlüsse des Stadtrats nicht umgesetzt wurden. Hierzu habe ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:

    Um welche Beschlüsse handelt es sich konkret (mit Bitte um Auflistung seit 2018)?

    Aus welchen Gründen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt (mit Bitte um Auflistung)?

    Für wann ist die Umsetzung der jeweiligen Beschlüsse geplant?“

    teile ich Ihnen auf Grundlage von Zuarbeiten der Dezernate und der Gleichstellungsbeauftragten
    Folgendes mit:

    Beschluss Nr. BA-014/2019 „Azubi-Kulturticket“

    Die Erarbeitung des Konzeptes wurde pandemiebedingt und damit verbunden der angespannten Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ausgesetzt.

    Es ist geplant, die Prüfung und Erstellung der Konzeption wiederaufzunehmen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im 2. Quartal 2022 vorzustellen. Inwieweit die Einordnung in den Haushaltsplan 2023/2024 zur Realisierung der Konzeption möglich ist, wird aktuell geprüft. Dies hängt einerseits von den finanziellen Rahmenbedingungen, andererseits von der Prioritätensetzung bei Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Dezernates ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze der Finanzplanung deutlich überschritten werden.

    Beschluss Nr. BA-016/2019 „Fassadengrün in Chemnitz“

    Beschlusspunkt 3 ist erfüllt, Haushaltsmittel wurden durch den Stadtrat im Jahr 2021/2022 bereitgestellt, die Förderrichtlinie wurde mit den im Beschluss gesetzten Schwerpunkten mit B-141/2021 erlassen und bekannt gemacht, Anträge können im Stadtplanungsamt eingereicht werden siehe
    https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/fassadengruen/index.html

    Beschluss Nr. BA-027/2019 „Rechenschaftsbericht Straßenbaumkonzeption“

    Gemäß BA-027/2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.06.2020 in Form einer Präsentation berichtet. Im Jahr 2021 erfolgte aus kapazitiven Gründen keine Berichterstattung. Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, in geeigneter Form im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.06.2022 zu berichten. Beschluss Nr. BA-050/2019 „Begrünung von Haltestellen Unterständen“

    Der in Rede stehende Beschlussantrag wurde inhaltlich vertiefend geprüft, die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität mit BR-007/2020 nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben. Eine Umsetzung der mit BR-007/2020 vorgeschlagenen Reallabor-Haltestelle erfolgte bislang nicht, da es dafür zunächst einer Klärung bedarf, durch wen die Fahrgastunterstände künftig errichtet und unterhalten werden.

    Beschluss Nr. BA-060/2022 „Klimaschutzmanagement Chemnitz“

    Der Beschluss wurde umgesetzt und eine entsprechende Personalstelle in den Stellenplan des Umweltamtes eingestellt. Allerdings lagen die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vor, da die Stadt Chemnitz bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hatte. Dieses war nun zu alt im Sinne der Förderrichtlinie. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung musste die Stelle 2021 wieder gestrichen werden.

    Beschluss Nr. BA-066/2020 „Erweiterung Naturschutzgebiete in Chemnitz“

    Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, welche nach pflichtgemäßem Ermessen auszuführen ist. Aufgrund von Personalengpässen, u. a. durch Langzeitkrankheit, kam es hier zu einem zeitweiligen Stillstand. Nach Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle erfolgt nunmehr zunächst die erforderliche Neuausweisung eines Altschutzgebietes anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen.

    Beschluss Nr. BA-056/2020 „Förderung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Chemnitz“

    Aufgrund der pandemischen Lage waren die zuständigen Bediensteten in das Pandemiemanagement abgeordnet. Somit konnte die Bearbeitung des BA-046/2020 erst in 2022 wiederaufgenommen werden. Gegenwärtig wird eine Informationsvorlage erarbeitet, welche am 5. Mai 2022 dem Sozialausschuss vorgelegt wird.

    Beschluss Nr. BA-100/2020 „Bike + Ride Offensive an Chemnitzer Bahnhöfen und Haltepunkten“

    Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussantrag wurde darauf hingewiesen, dass eine zeitlich parallele Bearbeitung eines B&R-Konzeptes zum Mobilitätsplan 2040, welcher zum damaligen Zeitpunkt noch erarbeitet wurde, fachlich nicht sinnvoll und personell nicht leistbar war. Dieser Situation wurde durch den Beschluss des Stadtrates nicht abgeholfen.

    Im Mobilitätsplan 2040 (Entwurf) ist der Aspekt Bike & Ride als wesentlicher Teil intermodalen Mobilitätsverhaltens verankert. Fachliche Grundlagen sollen die zu erarbeitenden Konzepte „Mobilitätsstationen in Chemnitz und der Region“ sowie „Park & Ride / Bike & Ride in Chemnitz und der Region“ sein. Nach dem Beschluss des Mobilitätsplans 2040 (Entwurf) sollen die vorgenannten Konzepte, nicht zuletzt mit Blick auf die Kulturhauptstadt 2025 zeitnah erarbeitet werden.

    Die Einordnung des Fahrradparkens am Hauptbahnhof ist abhängig von den weiteren Entwicklungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Bahnhofsvorplatz) sowie des Fernbusterminals (Dresdner Straße).

    Beschluss Nr. BA-112/2020 „Einrichtung eines Bestattungswaldes“

    Eine entsprechende Informationsvorlage wird am 15.03.2022 im AGENDA-Beirat, am 23.03.2022 im Betriebsausschuss und abschließend am 06.04.2022 im Stadtrat behandelt.

    Beschluss Nr. BA-121/2020 „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz“

    Der Beschluss BA-121/2020 wurde am 25.11.2020 im Stadtrat gefasst. Erste Hürde dabei war bereits die Terminierung: „Mit Blick auf die Haushaltaufstellung 2021/22 wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis Februar 2021…“ Aufgrund von Beteiligungsstrukturen, Ämterumlauf etc. war es nicht machbar, bis Februar 2021 einen Maßnahme-, Zeit- und Kostenplan zu erstellen.

    In der Begründung zum Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, erste Grundüberlegungen darzustellen. Unter Beteiligung freier Träger und Ämter der Stadtverwaltung wurde dann durch die Gleichstellungsbeauftragte eine Vorlage erarbeitet, die als BR-013/2021 am 08.07.2021, im Sozialausschuss und am 13.07.2021 im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde. In dieser Vorlage wurde u. a. dargestellt, dass Chemnitz sehr gut vernetzt ist und die meisten Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bereits erfüllt. Weder im Sozial- noch im Jugendhilfeausschuss wurde zur BR-013/2021 ein künftiges Vorgehen beraten oder ein entsprechender Auftrag erteilt.

    Beschluss Nr. BA-013/2021 „Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte“

    Die stadtweite Erfassung und Beurteilung von Gewerbeflächenpotenzialen erfolgt nach Clustern in Gebieten. Eine grundstücksscharfe Beurteilung lässt sich mit den komplexen Anforderungen der baurechtlichen Genehmigung nicht vereinbaren. Die Beschlusspunkte 3 – 6 betreffen daher Aussagen zu Bauausführungen, die erst mit Vorliegen eines konkreten Antrages zu beantworten sind.

    Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss im Wesentlichen Aufgaben, die mit der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035 untersucht werden. Ziel des „Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035“ ist es, die Ausgangssituation der Chemnitzer Wirtschaft und eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Gewerbeflächen (private wie kommunale Flächen) aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Daten werden Bedarfsprognosen und zukünftige Szenarien für die Stadt Chemnitz abgeleitet. Durch die formulierten strategischen Ziele sowie Handlungsempfehlungen wird es dem Stadtrat möglich sein, Entscheidungen für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung zu treffen.

    Auf Grund der bekannten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung. Das Konzept ist mittlerweile fertig und wird in Kürze dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt.

    Beschluss Nr. BA-048/2021 „Stärkung des Gewerbe- und Logistikstandortes ChemnitzSüd/Fraunhoferstraße – Bahnhof Chemnitz Süd“

    Gespräche zwischen dem Betreiber der Strecke, der Stadt und der IHK sind erfolgt. Bei erneuter Antragstellung durch den Betreiber werden Stadt und IHK Unterstützung leisten. Die zu erwartenden Umschlags- und Transportzahlen werden nochmals gemeinsam mit den Anschlussnehmern überprüft. Der Vorgang ist somit noch in Bearbeitung.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • Alarm bei der FFW Glösa: Neubau immer noch nicht fertig – wir haken nach!

    Alarm bei der FFW Glösa: Neubau immer noch nicht fertig – wir haken nach!

    Im März 2018 war die Freude bei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Glösa groß. Spatenstich fürs neue Gerätehaus, Bauzeit nicht mal ein Jahr, Finanzierung geklärt.

    Finanzbürgermeister Sven Schulze schwang an der Bornaer Straße 205 die Schaufel, die lokale Presse berichtete ausführlich:

    https://www.sachsen-fernsehen.de/freiwillige-feuerwehr-gloesa-bekommt-neues-geraetehaus-455502/

    https://www.wochenendspiegel.de/spatenstich-neues-feuerwehr-geraetehaus-in-gloesa/

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-sachsen-feuerwehr-geraetehaus-neubau-statt-ddr-lagerhalle-sven-schulze-472156

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/baustart-fuer-rettungswache-und-geraetehaus-artikel10153346

    Im Mai 2020 sieht das Stimmungsbild schon anders aus. Zwar steht das Gebäude – aber voll einsatzfähig sind die fleißigen und engagierten Ehrenamtler der FFW noch lange nicht.

    Das beweist auch dieser Eintrag auf der offiziellen Homepage der Feuerbekämpfer:

    Screenshot/Quelle: www.ffw-gloesa.de

    Stadtrat Nico Köhler hakte in einer Ratsanfrage bei der Stadtverwaltung nach, wollte die Gründe für den übermäßigen Bauverzug wissen.

    Die Anfrage sowie die ersten Antworten dazu findet man hier:

    https://afdfraktionchemnitz.de/2020/06/02/ra-145-2020-inbetriebnahme-neue-rettungswache-ffw-gloesa/

    Diese unbefriedigende Auskunft akzeptierten wir natürlich nicht und stellten daher weitere Nachfragen. Köhler: „Corona kann nicht die Entschuldigung für alles sein. Schließlich war die Einweihung für Anfang 2019 geplant. Es muss aufgeklärt werden, warum dieser Bauverzug mutmaßlich die Sicherheit der Chemnitzer im Norden unserer Stadt gefährdet hat. Der Neubau der Wache und die Ansiedlung eines Rettungsdienstes sollten schließlich dafür sorgen, dass die langen Anfahrtstrecken im Chemnitzer Norden im vorgeschriebenen Zeitrahmen abgesichert werden können.“

    Die Antworten zu unserer Nachfrage erwarten wir Ende Juni und werden sie berichten.

  • Stadt Chemnitz muss Schüler besser schützen

    Stadt Chemnitz muss Schüler besser schützen

    Die bevorstehende Öffnung erster Schulen bringt eine Reihe von Fragen zur Sicherheit der Kinder und Jugendlichen mit sich.

    Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Wir fordern, dass die Stadt Chemnitz gewährleistet, dass es in den sanitären Anlagen der Chemnitzer Schulen eine Warmwasser-Versorgung gibt. Das gilt auch für die Versorgung mit Flüssigseife in separaten Spendern. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger hat dieses bereits angemahnt. Wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass Schulen wegen fehlender Hygiene-Standards geschlossen bleiben müssen.“

    Auch der Weg zur Schule birgt Risiken. Sven Bader, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert: „Es muss beim Einstieg in den Schulbus kontrolliert werden, welche Anzahl an Schülern sich in einem Fahrzeug befindet. Das ist durch das Mitfahren von zusätzlichem Personal kontrollierbar. Um pünktlich zur Schule zu kommen, müsste man in den Stoßzeiten die Frequenz der Schulbusse verstärken. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht am Geld scheitern.“

  • Gemeinsam gegen Corona: Soforthilfe für Zirkus in Not

    Gemeinsam gegen Corona: Soforthilfe für Zirkus in Not

    Der Hilferuf war laut: Der Zirkus „Piccolino“, welcher derzeit im Chemnitzer Heckertgebiet Station macht, bat die Chemnitzer in der Ausgabe der „FreienPresse“ vom 24. März 2020 um Spenden. Ein Auftritts-Verbot machte Zuschauereinnahmen unmöglich – das Wohl der Tiere und der Angestellten ist bedroht.

    Quelle: https://www.freiepresse.de/chemnitz/kleiner-zirkus-in-grosser-not-zwangspause-fuer-piccolino-artikel10756916

    Die Stadtratsfraktion der AfD handelte kurzentschlossen gemeinsam mit dem AfD-Kreisverband Chemnitz und organisierte zwei große Ladungen Heu für die Tiere des Zirkus.

    Dienstag Nachmittag schließlich brachte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven Bader gemeinsam mit Fraktionsgeschäftsführer Bob Polzer noch eine Spende in Höhe von 500 Euro vorbei. Das Geld hatten Kreisverbandsmitglieder sowie Stadträte zur Verfügung gestellt.

    Bader: „Die Corona-Krise betrifft praktisch jeden von uns. In diesem Fall ein fleißiges, kreatives Familienunternehmen, was jetzt ohne Einnahmen in Chemnitz regelrecht gestrandet ist. Wir hoffen, dass sich unserer kleinen Geste noch viele Chemnitzer anschließen. Der Zirkus ist derzeit direkt neben dem Kaufland im Stadtteil Hutholz aufgebaut, hier freut man sich über jede Art von Futter- oder Geldspende. Der Mensch kann sich um sich selber kümmern – die hungrigen Tiere hingegen sind völlig von unserer Hilfe abhängig.“

    Zirkusdirektor Sascha Köllner ist für weitere Spenden- und Hilfsangebote unter Tel.: 0174/9370253 erreichbar. Als Dank will Köllner die Helfer nach der Corona-Krise zu einer kostenlosen Vorstellung einladen.

  • RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    Sehr geehrter Herr Steuer, sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage:

    1. Gibt es Überlegungen, die kommunalen Zuschüsse für die EFC GmbH zu erhöhen?

    2. Wenn ja, wie hoch sollen diese ausfallen?

    3. Wenn nein, warum sind keine Erhöhungen geplant?

    4. Wodurch werden die seit 2013 um 25 Prozent gestiegenen Gebühren, welche für die Vereine anfallen, durch die EFC GmbH gerechtfertigt?

    5. Beabsichtigt die EFC GmbH, zukünftig von den Einnahmen ihrer Vertragspartner (in diesem Fall: eingemietete Vereine), welche diese im Rahmen ihrer Veranstaltungen generieren, prozentuale Anteile einzufordern?

    6. Gibt es Überlegungen, die Kosten der Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche zu senken oder diese sogar kostenlos zu gewähren und als Ausgleich die Trainingsgebühren im Erwachsenenbereich zu erhöhen?


    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • Beschlussantrag: Fahrstuhl für die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf

    Beschlussantrag: Fahrstuhl für die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf

    Für die Stadtratssitzung am 25. März 2020 hat unsere Fraktion einen weiteren Beschlussantrag eingereicht. Wir fordern, dass an oder in der Kirchner-Grundschule Wittgensdorf endlich ein Fahrstuhl installiert wird (BA-019/2020)

    Die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf stellt im Ortsteil eine wichtige Lern- und Begegnungsstätte dar. Neben dem normalen Unterricht werden hier in der Aula des Gebäudes in der 3. Etage viele Veranstaltungen durchgeführt, welche die Einwohner des Ortsteils ansprechen. Kunst-Ausstellungen, Kinoabende, Faschingsfeiern und Konzerte sind nur ein Teil der Projekte, welche hier stattfinden.

    Im Rahmen der gewünschten Barrierefreiheit und Inklusion ist es aber derzeit für gehbehinderte nur sehr schwerlich oder auf den Rollstuhl angewiesene Menschen faktisch gar nicht möglich, daran teilzunehmen.

    Und: Der Fahrstuhl ist seit Jahren quasi versprochen – konkret war aber nie das Geld dafür da.

  • AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

    AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

    Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.

    Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?

    Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.



    Seine Rede im Wortlaut:

    „Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister,
    sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter
    und Gäste, liebe Chemnitzer,

    in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an
    der Konradstraße gesprochen.

    Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.

    Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die
    Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.

    Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines
    Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und
    Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.

    Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder
    einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als
    Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.

    Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die
    Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen
    stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich
    befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.

    Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der
    Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird
    überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der
    Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend
    zu finanzieren.

    Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine
    mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle
    multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden
    kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen
    lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.

    Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können
    kaum die Minderauslastung füllen.

    Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.

    Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich
    nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu,
    dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung
    reduziert werden sollen.

    Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des
    lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr
    gewährleistet sei…

    Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am
    30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019
    wie:

    – fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung
    – Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt
    – fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung
    des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter
    rechtfertigen soll


    wurden nicht beantwortet.

    Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein
    Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also
    Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses
    Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren
    nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand
    hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.

    Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten
    Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.

    Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden,
    und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.

    Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit
    Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder
    Vorsatz dahinterstecken.

    Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.

    Vielen Dank.

    (Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)

  • Unsere Stadträte: Für Chemnitz unterwegs

    Unsere Stadträte: Für Chemnitz unterwegs

    Einmal Stadtrats-Sitzung im Monat und das war es dann? Mitnichten.

    Neben der Teilnahme an den Fach-Ausschüssen und -Beiräten sind unsere Stadträte fast täglich für Sie, für ein besseres Chemnitz unterwegs.

    Viele Gespräche vor Ort, der Austausch von Erfahrungen, das Mitnehmen von Anregungen, Ideen und auch Kritik gehören zum Handwerkszeug unserer gewählten Volksvertreter.

    Im Jahr 2020 war es bis auf eine Stadtratssitzung Anfang Februar noch recht ruhig auf der „großen Bühne“. Heute wollen wir einen kleinen Einblick geben, wo unsere Räte noch zu Gast waren.

    Um die wirklichen Probleme vor Ort zu erkennen, besuchen unsere Stadträte regelmäßig die Ortschaftsräte der Stadt Chemnitz. In diesen engagierten Gremien – wie hier in Mittelbach – wird Politik von der Basis aus gemacht. Wir als Fraktion unterstützen dieses ehrenamtliche Engagement gern und nehmen die Themen mit ins Rathaus.
    Günter Boden und Nico Köhler nahmen an der Eröffnung der „Rosenburg – Das
    Bundesministerium im Schatten der NS Vergangenheit“ mit der
    Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christiane Lamprecht (SPD), teil.
    Auch bei der Eröffnung der Baumesse in der Chemnitzer Arena war
    Nico Köhler für die AfD-Fraktion vertreten.
    Dr. Volker Dringenberg und Ronald Preuß besuchten die Jahreshauptversammlung
    der Freiwilligen Feuerwehr Adelsberg.
    Günter Steuer (2.v.r.) und Nico Köhler(3.v.r.) empfingen interessierte Chemnitzer zur Bürgersprechstunde im „Bürgertreff“ im Flemminggebiet.
    Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer in den Chemnitzer Vereinen ist ein wertvoller Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Wünsche, Sorgen und Hinweise der engagierten Menschen sollten wir ernst nehmen. Daher sind uns regelmäßige Besuche wie hier beim „BSC Rapid Chemnitz e.V.“ sehr wichtig.
    Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar tauschten sich mit Lars Frank und Nico Köhler aus. Stadtrat Steffen Wegert stattete der FFW Altchemnitz einen Besuch ab.
    Diana Rabe und Sven Bader nahmen für unsere Fraktion am Workshop „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ im „Pentagon3“ teil.
    Nico Köhler besuchte gemeinsam mit Lars Franke die Kameraden der „Freiwilligen Feuerwehr“ in Grüna , war später Gast in Mittelbach zur dortigen Jahreshauptversammlung.
    Wer viel leistet, darf auch mal feiern: Das gilt auch und vor allem für das Herzstück unserer Wirtschaft, den fleißigen Mittelstand. Nico Köhler vertrat unsere Fraktion beim Neujahrsempfang des „Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft“ im Kleinen Saal der Stadthalle Chemnitz.
    Stadtrat Lars Franke hatte bei den Mitglieder der „Freiwilligen Feuerwehr“ im Stadtteil Stelzendorf (Foto) sowie in Rabenstein ein offenes Ohr.
    Nico Köhler (l.) und Lars Franke (2.v.l.) gratulierten dem „MH-Bauprojekt Ingenieurbüro“ und dessen Verantwortlichen und Mitarbeitern zu ihrem neuen Domizil in den Chemnitzer „Rathaus Passagen“.
  • RA-619/2019 (Stadtordnungsdienst) endlich beantwortet!

    Ihre Ratsanfrage RA-038/2020 – Nachfrage zur Ratsanfrage RA-619/2019

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie viele Stellen sind derzeit noch nicht besetzt?

    Sieben Stellen sind derzeit unbesetzt.

    2. Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Stellen?

    Die Stellen sind noch unbesetzt, weil sie in den zahlreichen Besetzungsverfahren nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden konnten. Seit September 2018 gab es bei mehreren Ausschreibungsverfahren insgesamt 148 Bewerber/innen. Daraus gingen 10 geeignete Bewerber hervor, die den fachlichen und persönlichen Anforderungen entsprachen.

    3. Was geschieht mit den durch die Nichtbesetzung nicht verbrauchten finanziellen Mitteln?

    Bei der Haushaltsplanung im Personalkostenbudget wird stets von einem gewissen Umfang freier oder zeitweilig nicht besetzter Stellen ausgegangen, für welche keine Kosten geplant werden.

    4. Ist im Rahmen der jährlichen Zielsetzung gemäß Beschluss B-115/2016 eine Überarbeitung der Einsatzpläne mit dem Ziel der Verlagerung auf gefährdungsrelevantere Zeitfenster vorgesehen?

    Der Stadtordnungsdienst arbeitet entgegen des zitierten Beschlusses bereits seit August 2017 nach einem anderen Dienstplan. Danach wird in den Monaten April bis Oktober montags bis freitags bis 22:30 Uhr gearbeitet. Eine weitere Verlängerung ist nicht geplant und auch nicht erforderlich.

    5. Kann der fehlende Personalbestand durch die Einbeziehung privater Sicherheitsdienste ausgeglichen werden?

    Dies ist aus rechtlichen und fachlichen Gründen nicht möglich.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-644/2019 – Entwicklung Infrastruktur & Gefahrenabwehr bezüglich E-Mobilität

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?

    Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.

    Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?

    Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.

    Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

    3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?

    Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.

    4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?

    Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.

    5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?

    Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.

    6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?

    Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.

    7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?

    Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.

    8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?

    Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister