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Aktuelle Seite: Start / Ratsanfragen / RA-051/2020: Umstufung Buchenwaldstraße/K.-A.-Georgi-Straße

RA-051/2020: Umstufung Buchenwaldstraße/K.-A.-Georgi-Straße

2. März 2020 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Sehr geehrter Herr Steuer,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Während der Bürgerversammlung vom 15. November 2019 (Chemnitz Mitte-West) wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Buchenwaldstraße sowie die K.-A.-Georgi-Straße von einer 30 km/h-Zone in eine verkehrsberuhigte Zone umgestuft wird.

1. Ist diese Maßnahme bereits umgesetzt?
2. Wenn nein, warum wurde diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt?
3. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?


In der Einwohnerversammlung Mitte-West vom 15.11.2019 gab es, entgegen Ihrer Formulierung, keinerlei Zusicherung einer Umsetzung bzw. Änderung. Seitens der Unteren Verkehrsbehörde ist in der Vergangenheit keine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen 325.1) oder einer Spielstraße (Sperrscheibe (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Spielen Kinder (Verkehrszeichen 1010-10)) ergangen.

Insofern kann die Kritik aus der Einwohnerversammlung, dass im Nachgang zu einer Baumaßnahme diese abgeordnet worden sei, nicht nachvollzogen werden.

Die Buchenwaldsiedlung ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Es sind verschiedene Voraussetzungen an die Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereiches nach § 45 Abs. 1-3 StVO geknüpft. Diese sind der VwV-StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2 zu entnehmen. Demzufolge müssen Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass eine Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Gehwege dürfen nicht vorhanden sein.

Die Buchenwaldstraße und die Karl-August-Georgi-Straße erfüllen diese verkehrsrechtlichen Voraussetzungen nicht und bleiben Bestandteile der vorhandenen Tempo 30-Zone. Eine Tempo 30-Zone dient vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrrad Fahrenden. Des Weiteren ist der Durchgangsverkehr in solchen Zonen von geringer Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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