Sehr geehrter Herr Bader,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
„1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 „Anschaffung, Aufstellung und Betrieb von Hundetoiletten“, BA-050/2015, umgehend, spätestens bis zum 30.08.2019, umzusetzen und dem Stadtrat die geforderte Übersicht vorzulegen.
2. Für die Anschaffung, Aufstellung und den Betrieb der Hundetoiletten werden im Haushalt 2019 8.000,00 Euro bereitgestellt.“ (Auszug aus dem Beschluss vom 28.10.2015)
1. Sind diese Maßnahmen umgesetzt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn nein: Wann ist mit einer Umsetzung und Information des Stadtrats zu rechnen?
Dem Stadtrat wird am 25.03.2020 eine Informationsvorlage zum Thema Hundewiesen und Beutelspender in der Stadt Chemnitz vorgelegt.
4. Gibt es Überlegungen innerhalb der Verwaltung, statt Folienbeutel umweltfreundliche Papierbeutel gratis in den Spendern anzubieten?
Ja, bei den neu beschafften Hundekotbeuteln handelt es sich um recyclingfähige Tüten aus 85 % nachwachsendem Rohstoff auf Zuckerrohrbasis.
5. Wieviel Hunde sind derzeit in der Stadt Chemnitz gemeldet?
Zum 31.01.2020 waren in Chemnitz 8.719 Hunde zur Hundesteuer gemeldet.
6. Wieviel Steuern nimmt die Stadt Chemnitz durch die gemeldeten Hunde ein?
Im Haushalt des Jahres 2020 werden in der Hundesteuer Erträge in Höhe von 830.000 Euro erwartet.
7. Wieviel Verstöße gegen die Polizeiverordnung, Abschnitt 2, Paragraph 5 („Verunreinigung durch Tiere“) wurden 2018 und 2019 im Stadtgebiet festgestellt?
2018: 4
2019: 8
8. In welcher Höhe konnten Bußgelder durch diese Verstöße eingetrieben werden?
2018: 354,00 €
2019: 439,00 €
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
Zur angekündigten Informationsvorlage (siehe Punkt 3) geht es hier:
https://session-bi.stadt-chemnitz.de/vo0050.php?__kvonr=6974178
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