Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Mit Beschluss B-301/2019 wurde am 18.12.2020 unter Beschlusspunkt 1. die Instandsetzung der Brücke Neefestraße, BW 60.15 einschließlich von Umbauten an der Einfädelspur der Abfahrt Neefepark in stadtwärtiger Richtung und Fahrbahnerneuerungen beschlossen. In der Anlage 3.9 wird in Bauphasenplänen die bauzeitliche Verkehrsführung beschrieben. In der Bauphase 2A wird eine temporäre Verkehrsführung des stadtwärtigen Verkehrs über die Tuchschererstraße dargestellt.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde die Verbindung zwischen Tuchschererstraße und der Straßen im Neefepark als öffentliche Straße hergestellt?
Gemäß Bebauungsplan Nr. 95/04 Industrie- und Gewerbegebiet „An der JagdschänkenstraßeSW-Quadrant“ ist diese Straße als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für Radverkehr, Fußgänger und Busse festgesetzt worden. Die Wegeverbindung wurde im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans 2006-2010 hergestellt.
Die sogenannte Busschleuse ist eine bedeutende und besonders nachhaltige Maßnahme zur Verbindung des Einkaufszentrums Neefepark und dem Gewerbegebiet an der Tuchschererstraße.
2. Welche verkehrsrechtliche Benutzungsregelung besteht im Normalbetrieb und wie begründen sich vorhandene Verkehrseinschränkungen?
Aus Richtung Tuchschererstraße steht der Straßenzug nur für Linienverkehr, Radfahrer, Fußgänger und landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung, in Gegenrichtung ist der landwirtschaftliche Verkehr ausgenommen. Die Verkehrseinschränkungen begründen sich aus Festsetzungen im B-Plan. Verkehrsrechtliche Anordnungen dürfen nicht entgegen der straßenrechtlichen Festsetzungen angeordnet werden.
4. Wurde bei den Untersuchungen über die Verlängerung der Einfädelspur an der Neefestraße die alternative Verkehrsführung (Ausfahrt aus dem Neefepark in stadtwärtiger Richtung) über die Tuchschererstraße als „sicher Abfahrtslösung“ in Betracht gezogen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Öffnung wurde durch das Tiefbauamt geprüft. Neben den o.g. Gründen spielen auch verkehrsplanerische und sicherheitsrelevante Aspekte eine Rolle, die gegen eine Öffnung sprechen: – Beibehaltung ÖPNV-Bevorrechtigung – Sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs – Vorhandene, maßgebende Engstelle unter der Autobahnbrücke, wodurch kein Gehweg angebaut werden kann, um die Fußgängersicherheit zu gewährleisten. – der Abschnitt zwischen Autobahnbrücke und Neefepark ist Privatfläche Die alternative Verkehrsführung für die Ausfahrt Neefepark über die Tuchschererstraße wird als dauerhafte Lösung deshalb nicht in Betracht gezogen. Für Umleitungszwecke während der Bauzeit ist eine zwischenzeitliche Verkehrsführung über die Tuchschererstraße in einer Richtung geplant.
5. Ist es möglich bis zur Durchführung der Baumaßnahmen einen Verkehrsversuch für eine alternative Ausfahrtsregelung durchzuführen, welche bei erfolgreicher Annahme in eine Dauerlösung überführt werden kann?
Nein (sh. 1., 2., und 4.)
6. Wie hoch wären die Kosten für eine Umbeschilderung/ dauerhafte Signalisierung einer alternativen Ausfahrtslösung über die Tuchschererstraße (einschließlich Anpassung Signalknoten Neefestraße/Carl-von-Bach-Straße/Mauersbergerstraße)?
Bei Freigabe der Verbindungsstraße für den Individualverkehr wäre der Bau eines Gehweges notwendig. Unter der Autobahnbrücke würde dabei eine Engstelle entstehen, für die eine Wechselrichtungs-LSA einzurichten wäre. Die Kosten allein für die Signalisierung (Neubau Wechselrichtungs-LSA, inkl. Planung) würden mindestens etwa 50 T€ betragen. Hinzu käme eine Anpassung der Steuerung an der LSA Neefestraße/Mauersbergerstraße mit Kosten in Höhe von etwa 10 T€. Die Umbeschilderung würde etwa 2 T€ kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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