Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Aus welcher Deckungsquelle wurden die Gelder bereitgestellt?
2. Mussten geplante Ausgaben gekürzt oder zurückgestellt werden und wenn ja, welche?
Die Mittel stammen aus Minderaufwendungen der Sonstigen Geschäftsaufwendungen. Die Mittel für die Verwahrentgelte des Jahres 2019 sind geringer ausgefallen als geplant. Demzufolge konnte die Deckung aus diesem Minderaufwand erfolgen.
3. Erfolgte die Gewährung der Zuwendung in Form eines Bescheides mit der Auflage, die gewährte Zuwendung zur Refinanzierung der vorgelegten Rechnungen zu verwenden und wurde die Weiterleitung der Finanzmittel an die Rechnungssteller geprüft?
Der Gewährung des Zuschusses lagen die Eingangsrechnungen für die Durchführung des Bürgerfestes zugrunde. Es ist geregelt, dass eine anteilige Rückzahlung der Zuwendung an die Stadt erfolgt, falls diese Mittel durch den Verein nicht zweckentsprechend eingesetzt werden. Der Stadt liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Verein der Zahlung von Rechnungen nicht nachgekommen ist.
Die Zahlung der Rechnungen liegt in der Verantwortung des Vereins. Es besteht keine vertragliche Beziehung zwischen den Lieferanten/Dienstleistern des Chemnitzer Bürgerfestes und der Stadt Chemnitz.
4. Hat der Verein für eine Neuausrichtung des Bürgerfestes 2020 bereits Unterstützungsbedarf angemeldet und wenn ja, gibt es hierüber Abstimmungen über Art und Höhe des Zuschussbedarfes?
Mit dem Verein wurde vereinbart, dass zunächst ein Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept für eine mögliche Veranstaltung 2020 vorgelegt wird. Auf dieser Basis sollen dann auch rechtzeitig Gespräche über mögliche städtische Zuschüsse stattfinden.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister
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