Ihre Ratsanfrage RA-201/2020 – Weiterbau Südverbund, Abschnitt III
Sehr geehrter Herr Wegert,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
(1) Wie ist der Weiterbau des Südverbundes, Abschnitt III (Neefestraße – Zwickauer Straße) zeitlich und finanziell in die Liste der Verkehrsinvestitionen der Stadt Chemnitz eingeordnet?
Die Umsetzung des Projektes konnte bislang nicht im städtischen Haushalt gesichert werden. Im Haushalt 2019/2020 sind keine Investitionsmittel für das Projekt gesichert. In der Haushaltsplanung 2021/2022 ist das Projekt bislang nicht berücksichtigt.
(2) Sollte keine Einordnung vorhanden sein: Warum wurde die Realisierung verworfen? Welche Entscheidung liegt einer Nicht-Realisierung dieses Abschnitts zugrunde?
Das Projekt wurde nicht aufgegeben und konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit, in Ergänzung zu den Diskussionen zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2040 und im Vorgriff auf dessen geplante Beschlussfassung in 2021 eine Beratungsvorlage zu den Projekten Südverbund Teil III und Teil V vor.
In der Vorlage wird die verkehrsplanerische Erforderlichkeit beider Projekte unter Beachtung stadtplanerischer und umweltplanerischer Belange erneut bewertet und aufgezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten bestünden und welche Folgen daraus resultieren würden. Die Beratungsvorlage soll Ende 2020 / Anfang 2021 zur Diskussion in den Fachausschuss eingebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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