Ihre Ratsanfrage RA-238/2020 – Jugendschutz für freies W-Lan Kulturkaufhaus Tietz
Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Das vor wenigen Tagen in den sozialen Netzwerken verbreitete Video, welches einen jungen Mann vorm Kulturkaufhaus Tietz bei sexuellen Handlungen zeigt, entsetzte viele Chemnitzer. Bei seinen Handlungen schaute der Mann immer wieder auf sein Handy.
Im Kulturkaufhaus Tietz wird freies WLAN von der Initiative „Freifunk“ angeboten. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Überlegungen, dieses Angebot angesichts vieler junger Besucher mit einem Jugendschutz zu versehen?
Der freie öffentliche WLAN-Teil im Haus Tietz wird von Freifunk Chemnitz und nicht vom Kulturbetrieb betrieben. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Art. 87f Grundgesetz die Zulässigkeit kommunaler Tätigkeiten im Telekommunikationsbereich einschränkt und dient der
Vermeidung solcher Rechtsunsicherheiten.
Mit der Reform der Störerhaftung im Jahre 2017, wonach Freifunk- und andere freie WLANAngebote grundsätzlich vom Haftungsausschluss erfasst sind, ist geregelt, dass Internetzugangsanbieter nicht für illegale Handlungen ihrer Nutzer*innen verantwortlich sind.
Es gibt gute Gründe, freies WLAN in einer Kultureinrichtung – wie der unseren – anzubieten. Dazu möchte ich auch auf die Entscheidung des Stadtrates verweisen, der sich ausdrücklich für eine Zusammenarbeit und entsprechende Unterstützung ausgesprochen hat (BA-024/2016 und I052/2016).
Ein möglicher Missbrauch darf nicht dazu führen, den Einzelnen durch technische Maßnahmen von seiner Verantwortung für sein Handeln zu entbinden. Dafür gibt es entsprechende rechtliche Handhabe.
Daher ist aktuell nicht vorgesehen, das WLAN mit einem Jugendschutz zu versehen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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