Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
- Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Kostenangaben von Herrn Bürgermeister Stötzer in der Stadtratssitzung und den rechnerisch aus der Vorlage zu ermittelnden Kosten?
Die geplante Bruttogeschossfläche der zukünftigen Oberschule Vettersstraße 34 beläuft sich auf ca. 12.600 m². Bei den Gesamtkosten von 33.521.742,00 € ergibt sich daraus der Kostenbetrag in Höhe von ca. 2.650,00 €/BGF, den Herr Bürgermeister Stötzer am 24.06.2020 benannt hatte. In der Anlage 3.4. Seite 1 zur Beschlussvorlage B-132/2020 wurde irrtümlich die Grundfläche des Gebäudes (3.490,54 m²) bei der Bruttogeschossfläche eingetragen. - Wurde die Kostenberechnung des Planungsbüros auf Plausibilität geprüft?
Ja, die Plausibiltät wurde im Rahmen der Projektbesprechungen geprüft. Grundlage für die Plausibilitätsprüfung war dabei die Bruttogeschossfläche von ca. 12.600 m². - Wie wird mit dem Bauvorhaben weiter verfahren, wenn sich die Kostenberechnung als grob fehlerhaft erweisen sollte?
Es kann aus vorgenannten Gründen nicht davon ausgegangen werden, dass die Kostenberechnung fehlerhaft ist. Die Kosten je BGF befinden sich im vergleichbaren Rahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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