Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
- Seit wann sind die betreffenden Flächen im Flächennutzungsplan als
Landwirtschaftsflächen eingestuft?
Die betreffenden Flächen sind zumindest seit dem 24.10.2001 nach dem derzeitig wirksamen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen dargestellt. - Seit wann ist das Umweltamt (bitte die einzelnen Flurstücke aufführen) und zu welchem Zweck als operativer Eigentümer in die Flächen eingewiesen?
Das Umweltamt ist seit mehr als 20 Jahren als verwaltendes Amt in die betreffenden Flächen mit der derzeitigen Zweckbestimmung als Landwirtschaftsfläche eingewiesen. - Wieso werden die Flächen, obwohl langfristig verpachtet und als Landwirtschaftsfläche Flächen charakterisiert, nicht dem Grünflächenamt zugeordnet? Ist es hierbei zutreffend, dass die Ämtereinweisung immer noch auf der Grundlage einer Vorhaltung als Deponiefläche beruht?
Die Entscheidung, welchem Amt bestimmte Flächen zugeordnet werden, wird verwaltungsintern getroffen. Sie steht vorliegend ursprünglich im Zusammenhang mit der benachbarten Deponiefläche. - Welche weiterführende Nutzung der Flächen ist vorgesehen, dass diese nicht weiter zu Iandwirtschaftlichen Zwecken verpachtet werden? Ist es hierbei zutreffend, dass die Errichtung einer Solaranlage erwogen wird? Ist es weiter zutreffend, dass eine Solaranlage in Abwandlung des vormalig vorgesehenen Deponiestandortes vorgesehen
wird?
Es ist vorgesehen, die betreffenden Flächen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen, allerdings nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. Diese Bewirtschaftung führt zur Erhöhung der Biodiversität und ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Dieses Projekt dient der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses BA-009/2018 vom 07.03.2018, mit dem der Stadtrat die Verwaltung beauftragte, landwirtschaftliche Flächen ohne die Anwendung von Glyphosat und sonstiger chemischer Herbizide zu bewirtschaften. Die gesamte Fläche wird weiterhin ackerbaulich bewirtschaftet.
Bezüglich der Errichtung einer Solaranlage ist auszuführen, dass im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien“ eine Potenzialanalyse durchgeführt wurde, auf welchen Flächen die Errichtung sogenannter Agro-PV-Anlagen potenziell möglich ist. Über das Konzept ist im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzprogramms in den Gremien zu entscheiden, wenn der Arbeitsstand entsprechend fortgeschritten und eine Beschlussvorlage erstellt worden ist. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Demzufolge gibt es keinerlei konkrete Planungen.
- Wie wurden die zuständigen Gremien des Stadtrates in die Entscheidung einer Nutzungsänderung einbezogen?
Es erfolgt keine Nutzungsänderung.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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