Sehr geehrter Herr Müller,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
- Welche Organisationseinheit der Stadtverwaltung hat die Entscheidung zur Überlassung der ehemaligen Schulküche getroffen?
Die Entscheidung für die Überlassung wurde einvernehmlich durch die Verwaltungsspitze (Oberbürgermeisterin) getroffen. - Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen Wurden die maßgeblichen Dienstanweisungen der Stadt dabei eingehalten?
Die Überlassung deckt sich mit den Festlegungen der DA 2301. In Ausnahmefällen ist bei schwer vermarktbaren Immobilien eine unentgeltliche Überlassung möglich, wenn die Stadt Chemnitz im Gegenzug Kosten einspart. Diese Konstellation war auf Grund des damaligen Bauzustands gegeben. Der Verein hat Instandsetzungskosten übernommen, welche sonst Vermietersache gewesen wären. - Welche Gremien des Stadtrates wurden in die Entscheidung einbezogen?
Eine Beteiligung des Stadtrats oder eines Ausschusses ist gemäß DA 1000 Ziff. 4.3 Abs. 1 nicht verpflichtend vorgesehen. - Wie hoch wird die indirekte Förderung des Subbotnik e.V. ausgewiesen (DA 2001 Ziff. 10, Abs. 5)?
Da keine Miete gefördert werden musste, entfällt die Ausweisung einer indirekten Förderung. - Wurde durch den Verein Subbotnik e.V. ein Antrag auf Gewährung einer indirekten Förderung gestellt (DA 2001 Ziff. 10, Abs. 6)?
Siehe Antwort zu Ziffer 4 - Wurde durch den Verein die fortdauernde Notwendigkeit der indirekten Förderung jährlich nachgewiesen und wurde durch die Stadt bereits eine Prüfung der Subventionsvoraussetzungen vorgenommen (DA 2001 Ziff. 10, Abs. 6)?
Siehe Antwort zu Ziffer 4
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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