Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
- Bezüglich eines Posts von Herrn Bürgermeister Schulze auf seinem Account möchte ich wissen, inwieweit er diesen selbst während seiner Anwesenheit im Raum erstellt hat und inwieweit und unter welchen Bedingungen man als Bürgermeister an der Sitzung nicht teilnehmen muss?
Mich interessiert deshalb, inwieweit die Arbeitszeit von Herrn Bürgermeister Schulze eigentlich ausgefüllt sein müsste.
Der erwähnte Facebook-Eintrag wurde durch mein ehrenamtlich tätiges Wahlkampfteam veröffentlicht.
In der Stadtverwaltung findet das Modell der flexiblen Arbeitszeit in unterschiedlichen Varianten Anwendung. Das heißt, Bedienstete haben die Möglichkeit ihre Arbeitszeit zu verlagern, wenn dies zur Klärung von privaten Angelegenheiten erforderlich ist.
Die Entscheidung dazu kann durch die Oberbürgermeisterin und die Bürgermeister eigenverantwortlich getroffen werden, in den übrigen Fällen entscheiden hierzu die direkten Vorgesetzten. Da die Oberbürgermeisterin und die Bürgermeister regelmäßig auch an den Wochenenden, an Feiertagen und in den Abendstunden dienstlich tätig sind, wird die Arbeitsleistung vollumfänglich erbracht.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister
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