Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,
Ihre Ratsanfrage beantworte ich Ihnen auf Grundlage einer Zuarbeit der GGG m.b.H. wie folgt:
- Ist es bei der städtischen Tochter, der GGG, angedacht, den gewerblichen Mietern im Bereich Einzelhandel und Gastronomie in Form einer Stundung oder befristeter Senkung der Mietzahlungen entgegenzukommen?
Auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 23.03.2020 hat die Gesellschaft betroffenen Gewerbemietern, entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten, die Verschiebung der Mietzahlungen für die Monate April, Mai und Juni und den Ausgleich durch Ratenzahlung, auf Antrag, angeboten.
Diese Regelungen sind durch den Gesetzgeber nicht verlängert worden und gelten nicht für die danach folgenden Beschränkungen in Handel und Gastronomie. Für den aktuellen Zeitraum wurden ebenfalls Anfragen zur Unterstützung an die Gesellschaft gestellt. Hierzu wurden mit allen Antragstellern individuelle Maßnahmen abgestimmt.
Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützt die Bundesregierung die von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen mit zahlreichen Hilfsprogrammen. Die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfen dienen als Soforthilfezuschüsse und Überbrückungshilfen unter anderem dazu, Fixkosten zu decken, die der Gewerbetreibende durch Aufwandsreduzierungen nicht ohne Weiteres minimieren kann. Dies sind insbesondere Mieten, Pachten und Versicherungskosten. Hinzu kommen u. a. Zahlungen zur Reduzierung der Personalaufwendungen, wie Kurzarbeitergeld.
Diese Unterstützungsprogramme sehen eine Nachweispflicht der Fixkosten vor. Eine etwaige Reduzierung dieser Fixkosten geht demnach unmittelbar mit einer Reduzierung der Förderbeträge einher. Infolgedessen wären ggf. zu viel gezahlte Förderbeträge an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen.
Die GGG hat und wird weiterhin die Gewerbetreibenden, die sich schwerpunktmäßig in der Innenstadt konzentrieren, unterstützen. Dazu gehören das langjährig etablierte Management der Standorte Rathaus Passagen und Rosenhof. Die bisher praktizierte Verfahrensweise zeigt, dass zukunftsorientierte Investitionen, wie Marketingmaßnahmen zur Belebung und Aktivierung der einzelnen Standorte, ein zielführender Weg sind.
Ergänzt durch Stundungsangebote der GGG können kurzfristige Zahlungsengpässe der Gewerbemieter, ggf. aufgrund verspätet ausgezahlter Unterstützungsmaßnahmen, ausreichend kompensiert werden. - Wenn ja – wie viele Mieter haben dieses Angebot bisher angenommen?
Zum Stichtag liegen für die Monate April bis Juni 2020 108 Anträge vor. Rund 75 % der Antragsteller haben ihre Mietzahlungen geleistet. Die Zahlung offener Posten wurde allen Gewerbetreibenden als Ratenzahlung bis 2022 angeboten. Für den Zeitraum der aktuellen Beschränkungen liegen 19 Anfragen von Gewerbetreibenden vor. Geeignete Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise Stundungsangebote, werden im Rahmen gemeinsamer Gespräche individuell abgestimmt. - Wenn nein – warum wurde dieses Angebot bisher nicht gemacht?
Entfällt.
Freundliche Grüße
i.V. Miko Runkel
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar