Am Montag (17.05.2021) kommt unsere Fraktion vor Ort nach Borna-Heinersdorf. Haupt-Thema: der „ALDI“-Nahversorger für den Stadtteil. Denn das Thema ist noch nicht vom Tisch. Unsere Stadträte wollen wissen: Wie ist die Stimmung unter den Anwohner wirklich?
Zwischen 16 und 18 Uhr finden Sie unsere Fraktion an der Bornaer Straße 65, dem geplanten Standort für einen ALDI-Nahversorger. Hier würden wir gern mit Ihnen, liebe Ein- und Anwohner, ins Gespräch kommen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die eigene Meinung in einer Online-Umfrage mitzuteilen. Diese finden Sie hier:
https://www.umfrageonline.com/s/f7e17b0
Natürlich sind wir auch an weiteren Themen interessiert. Verkehrsführung und -planung, Ausbau des ÖPNV im Ortsteil – reden Sie mit uns, teilen Sie uns Ihre Ideen und Wünsche mit.
Exkurs zum Thema Nahversorger:
Warum ist der Bau doch noch möglich?
Die Errichtung eines Nahversorgerstandortes an der Bornaer Straße ist vorerst gescheitert. Ein Beschluss zur Aufstellung eines dafür erforderlichen B-Planes, welcher als B-130/2019 (Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/10 „Nahversorgungsstandort Bornaer Straße 65“) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) am 03.12.2019 vorgesehen war, wurde nicht gefasst.
Dem vorausgegangen war eine Petition (Petitionsvorlage P-004/2019) von Gegnern des Standortes, welche die Mitglieder des ASM zur Ablehnung des Beschlusses bewogen hat. In der Folge wurde nun in der Sitzung des ASM vom 02.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan 21/03 „Bornaer Straße/An der Schmiede“ am Standort des ursprünglich geplanten Nahversorgers aufzustellen, welcher die Ansiedlung eines Nahversorgers dauerhaft ausschließen soll.
Ohne Bebauungsplan wäre auch ein kleinerer Lebensmitteldiscounter bis 800 m² möglich. Mit dem nun aufzustellenden Bebauungsplan sollen Ladengeschäfte nur noch im Erdgeschoss der entlang der Bornaer Straße zu errichtenden Gebäude möglich sein, welche eine max. Grundfläche von 300 m² (Außenabmessung) nicht überschreiten dürfen.
Warum braucht man für einen Nahversorger einen Bebauungsplan?
Die heute üblichen Lebensmitteldiscounter mit Ergänzungssortimenten weisen eine Ladenfläche auf, welche aufgrund ihrer flächenmäßigen Ausdehnung einen Bebauungsplan erforderlich macht. Dies ergibt sich aus einer Reihe von Vorschriften, welche hier nicht im Einzelnen darstellbar sind. Im vorliegenden Fall war eine Verkaufsfläche des Lebensmittel- Nahversorgers von max. 1.130 m² zuzüglich eines weiteren Ladens (z.B. Getränkemarkt) mit 400m² Verkaufsfläche geplant.
Erst mit dem Bebauungsplan sind präzise Vorgaben zu Gestaltung, Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, Schutz der Anwohner etc. möglich.
Woran orientiert sich der Bebauungsplan?
Der aufzustellende Bebauungsplan hat seine Grundlage im Flächennutzungsplan und den Entwicklungsabsichten der Stadt Chemnitz, welche im Städtebaulichen Entwicklungskonzept und seinen Fachkonzepten festgehalten sind. Zu den Fachkonzepten gehört u.a. das Einzelhandels- und Zentrenkonzept.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zeigt Entwicklungsmöglichkeiten für Handelseinrichtungen verschiedener Größenordnungen auf und soll sicherstellen, dass eine gleichmäßige Versorgung der Chemnitzer Bevölkerung sichergestellt wird.
Für bislang mit Handelseinrichtungen unterversorgte Stadtteile weist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept sogenannte Suchräume aus, in welchen ein Neubau von Nahversorgern möglich ist.
Der bislang geplante Standort an der Bornaer Straße befand sich in Übereinstimmung mit diesen Konzepten. Aus diesem Grund hatte die Stadt auch den Aufstellungsbeschluss B-130/2019 vorbereitet.
Wie läuft das Bebauungsplanverfahren ab?
Das Verfahren ist 3-stufig ausgestaltet:
- Aufstellungsbeschlusses zuständig: ASM
Mit dem Aufstellungsbeschluss werden die Planungsziele bestimmt
Der städtebauliche Entwurf wird bearbeitet
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird eingeleitet - Entwurfs und Auslegungsbeschluss zuständig: ASM
Der städtebauliche Entwurf wird durch den Ausschuss bestätigt (gebilligt)
Es erfolgt die öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Auslegung können Hinweise und Bedenken durch jedermann geltend gemacht werden - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zuständig: Stadtrat
Die vorliegenden Hinweise und Bedenken wurden bearbeitet (abgewogen) und das Ergebnis der Abwägung wird dargestellt und beschlossen.
Der endgültige Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Durch den Beschluss als Satzung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Alle zukünftigen Baumaßnahmen müssen den Vorgaben des Bebauungsplanes genügen.
Wo steht das aktuelle Bebauungsplanverfahren?
Durch den Aufstellungsbeschluss ist die Bearbeitungsphase eingeleitet. Die Entwicklung ist jedoch noch nicht unwiderruflich. Durch die frühzeitige Beteiligung der Bürger kann das Bebauungsplanverfahren noch beeinflusst werden. Die Planungsziele können sich ändern oder der Aufstellungsbeschluss kann auch aufgehoben werden.
Letztendlich muss auch der ASM einen Beschluss fassen, ob der Bebauungsplan überhaupt die zweite Phase erreicht: Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Aktuelle Einordnung
Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan „Nahversorgungsstandort Bornaer Straße 65“ sollte die Versorgungssituation im Stadtteil Borna erheblich verbessern. Der Standort steht in Einklang mit allen Fachkonzepten der Stadt und unterstützt Ziele wie lebenswerte Stadt, Stadt der kurzen Wege, Vermeidung unnötiger Einkaufsfahrten, Unterstützung älterer Bürger.
Einer kleinen Gruppe, welche aus eigennützigen Interessen (schöne Wohnlage ohne Discounter als Nachbarn) eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit erlangte, gelang es mit einer Petition die Stadträte dazu zu bringen, gegen die eigenen fachlichen Vorgaben ein der Allgemeinheit dienendes Vorhaben zu verhindern.
Eine Ablehnung des Standortes kann jedoch mit einer Online Petition nicht unbedingt schlüssig begründet werden. Eher ist ein funktionierendes Netzwerk von Aktivisten zu vermuten, welche aus Prinzip gegen Aldi und Co. argumentieren und sich eine heile Tante Emma Welt zurückwünschen.
Von 2.581 Unterzeichnern kommen 2.261 aus Chemnitz. Insgesamt geben 32% an direkt selber betroffen zu sein, das sind dann ca. 825 Unterzeichner. Wie wahrheitsgemäß diese Angaben sind bleibt dahinstehend, genauso wie aus der Plattform Openpetition.de leider nicht abgeleitet werden kann, aus welchen Stadtteilen die Unterschriften aus Chemnitz stammen.
(Für Interessierte hier der Link:
https://www.openpetition.de/petition/statistik/beim-zum-aldi-auf-der-bornaer-strasse-65)
Wir vermuten, dass eine schweigende Mehrheit der Einwohnerschaft einen ordentlichen, wohnungsnahen Nahversorger befürwortet.
Wir möchten daher auf das laufende Planverfahren Einfluss nehmen. Darüber hinaus muss vermutet werden, dass der Investor unabhängig vom laufenden Planverfahren bereits eine baurechtliche Genehmigung erhalten hat, den Lebensmittel-Nahversorger in der kleineren Variante umzusetzen.
Wenn also der Bebauungsplan 21/03 „Bornaer Straße/An der Schmiede“ absehbar scheitert, sollten die Einwohner von Borna und Umgebung ein optimales Einkaufsangebot erhalten.
Hierfür bitten wir sie um ihre Meinungsäußerung.
(Exkurs-Ausarbeitung: Dipl.-Ing. (FH) für Hochbau Bob Polzer, Fraktionsgeschäftsführer)
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