- Aus welchen Planansätzen und in welcher Höhe werden die derzeit vorbereiteten Maßnahmen finanziert?
Der Beschluss des Stadtrates B-226/2020 geht von einer stufenweisen Wiederherstellung der Talsperre Euba aus. In der ersten Stufe erfolgt die technische Umsetzung einer Maßnahme zur Vermeidung des Zwangseinstaus der Talsperre.
Diese Maßnahme gehört zu den Erhaltungsmaßnahmen und wird über die Maßnahmenummer 5521000.631001 „Unterhaltung wasserbauliche Anlagen“ gedeckt. Der Planansatz in dieser Maßnahmenummer beträgt jährlich 850 T€. Gegenwärtig erfolgt die Planung der Maßnahme. Die bauliche Umsetzung der ersten Stufe ist für das Jahr 2022 geplant.
Die zweite Stufe muss mit der Haushaltsplanung 2023 im investiven Bereich gesichert werden.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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