Sehr geehrte Herren Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Die Fragesteller erbitten Informationen über die vom Gesundheitsamt Chemnitz im Rahmen der Meldungen und Kontaktnachverfolgung festgestellten Erkenntnisse bezüglich von Ansteckungsfällen und der daraus resultierenden Quarantäneanordnungen:
bei Versammlungen und Ansammlung unter freien Himmel,
bei Sitzungen von Gremien der Stadt Chemnitz (alle offiziellen im Ratsinformationssystem gelistete Gremien),
bei angemeldeten politischen Versammlungen in geschlossenen Räumen,
beim Besuch von Kindergärten, Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen,
in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenbetreuung,
in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens,
im Rahmen von sonstigen Kategorien (verfügbare sonstige Kategorien auflisten und auswerten).
Die Auswertung soll seit Beginn der Erfassung gegliedert nach Kategorie und Zeiteinheit, bzw. wenn möglich nach Ereignis, erfolgen.
Darüber hinaus bitten die Fragesteller um eine Information über die Einschätzung des Gesundheitsamtes Chemnitz zu den Hauptübertragungswegen des Virus.
Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung wird im Infektionsfall mit SARS-CoV-2 auch das Infektionsumfeld ermittelt. Hierbei können bei infizierten Personen auch mehrerer oder auch keine Infektionsumfelder ermittelt werden, da nicht bei jeder Infektion zweifelsfrei der Ansteckungsweg nachvollzogen werden kann.
Aufgrund der technischen Voraussetzungen im Fachanwendungsprogramm sind diese Daten erst durch ein Software-Update seit dem 17.11.2020 statistisch auswertbar und können in folgenden Kategorien dargestellt werden:
Gastronomie
Tourismus
Öffentlicher Nahverkehr
Kindergärten, Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen
stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens
stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenbetreuung
ambulante Pflege
Freizeit, Sport und Veranstaltungen
privater Haushalt/private Feiern/Treffen
Einzelhandel
sonstiges Infektionsumfeld (bspw. Baugewerbe, Lebensmittelbereich, Großraumbüro).
Bei der Auswertung wurden im Zeitraum vom 17.11.2020 bis 23.05.2021 insgesamt 8.501 Infektionsfälle mit SARS-CoV-2 einbezogen.
Mit insgesamt 2.672 Nennungen wurden private Haushalte, private Feiern und Treffen als häufigstes Infektionsumfeld benannt. Als weitere bedeutsame Infektionsumfelder wurden die Bereiche Einzelhandel (1.397 Nennungen), Kindergärten, Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen (1.056 Nennungen) und sonstige Infektionsumfelder (1.007 Nennungen) ermittelt.
Nachrangig benannt wurden die Infektionsumfelder stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens (635 Nennungen), öffentlicher Nahverkehr (158 Nennungen), stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe (63 Nennungen), Freizeit, Sport und Veranstaltungen (50 Nennungen), ambulante Pflege (21 Nennungen), Tourismus (20 Nennungen) und Gastronomie (7 Nennungen).
Hierbei ist zugleich in der Einordnung der Anzahl der Nennungen u.a. in den Kategorien „Gastronomie“, sowie „Freizeit, Sport und Veranstaltungen“ die zum Betrachtungszeitraum geltenden Regelungen und folglich deren Nutzungsmöglichkeiten zu beachten.
Bei insgesamt 1.415 Infektionsfällen konnten Infektionsumfelder nicht ermittelt oder erhoben werden. Detaillierte Daten dazu finden Sie in der Tabelle 1 und in der Abbildung 1.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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