Sehr geehrter Herr Wegert,
Ihre o. a. Ratsanfrage beantworte ich im Auftrag des Oberbürgermeisters, auf Basis einer Zuarbeit der Städtischen Theater Chemnitz gGmbH (STC gGmbH) wie folgt:
- Wie hoch fielen die tatsächlichen Zuweisungen an die Städtische Theater Chemnitz GmbH im Jahr 2020 aus?
Der tatsächliche Zuschuss der Stadt Chemnitz an die STC gGmbH belief sich im Jahr 2020 auf 27.150 TEUR. - Wie hoch ist die Differenz zum Planansatz?
Die Differenz zum Planansatz beträgt 5.797,3 TEUR. Darin enthalten sind die von der Stadt Chemnitz beim Freistaat Sachsen beantragten Fördermittel zum „Kulturpakt“ i. H. v. 2.400,0 TEUR. Diese wurden entgegen der Planung entsprechend des Bescheides des SMWK
direkt an die STC gGmbH gezahlt. - Wie wird die Zuweisungs-Situation für 2021 eingeschätzt?
Diese Frage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen.
Mit Ihrer Frage wird nach einer Bewertung und Einschätzung durch die Verwaltung gefragt. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesem Grund wird diese Frage nicht beantwortet.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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