Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Werden bzw. können die Kosten, die der Stadt durch die Absage des Weihnachtsmarktes entstanden sind, geltend gemacht werden?
Die Kosten des Weihnachtsmarktes können nicht gesondert geltend gemacht werden, sie fließen allenfalls in die Pauschalhilfe ein.
Wurde mit den Händlern über den Bedarf an Hilfe gesprochen bzw. erfolgen Entschädigungszahlungen?
Einzelentschädigungen sind keine kommunale Aufgabe. Es gab wie Sie wissen Angebote, anderweitige Verkaufsmöglichkeiten zu finden.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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