Unsere Fraktion hat für den Stadtrat am 15.06.2022 den Beschlussantrag BA-033/2022 „Prüfung der Zusammenlegung von „Tierpark„ und „Botanischer Garten Chemnitz – Schulbiologie- und Naturschutzzentrum“ und Betreibung außerhalb der Kommunalverwaltung“ eingereicht.
Zu dieser Idee äußert sich unser Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg wie folgt:
„Wir möchten dem Tierpark die Chance geben, sich künftig flexibler, unabhängiger und attraktiver zu entwickeln.
Verkrustete Ämter-Strukturen und lange Entscheidungswege sind für den Tierpark, welcher vor großen Herausforderungen steht, keine hilfreichen Zustände. In einer eigenen Gesellschaft wäre außerdem das Aufstocken von benötigtem Personal sowie die Aufteilung verschiedener Arbeitsfelder unter den Verantwortlichen viel unbürokratischer zu organisieren als in einem Amt.“
Im Antrag selber begründen wir diesen Vorschlag wie folgt:
„Bisher wird der Tierpark als Amt der Stadtverwaltung im Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz) und der Botanische Garten Chemnitz als Abteilung im Grünflächenamt der Stadt Chemnitz im Dezernat 6 (Stadtentwicklung und Bau) betrieben.
Die Verwaltungsstruktur zeigt, dass beide Einrichtungen eher als Fremdkörper in den jeweiligen Dezernaten angesiedelt sind. Beide Einrichtungen –insbesondere der Botanische Garten- konkurrieren mit den knappen Budgets hinsichtlich anderer wichtiger Fachaufgaben in den Dezernaten.
Die Zusammenlegung und Führung in einer stadtverwaltungsexternen Struktureinheit könnte eine effiziente Führung der im freiwilligen Bereich angesiedelten Kultur- und Bildungsaufgabe mit sich bringen. Beispiele anderer großer Städte in Sachsen weisen hier den Weg.
Eine Zusammenlegung in einer externen Struktureinheit könnte mit einem stabil planbaren Zuschuss der Geschäftsführung Spielräume eröffnen, unter einem einheitlichen Label die gestellten Ziele zu verwirklichen. Die mit der Beratungsvorlage BR-002/2020 getroffenen Abwägung zur Ablehnung der denkbaren Änderung der Betriebsführung des Tierparkes als GmbH überzeugen nicht, zumal sich verschiedene Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geändert haben. Mit einer Zusammenlegung von Tierpark und Botanischem Garten kommen weitere beachtenswerte Effekte hinzu, welche nicht Gegenstand der BR-002/2020 waren.
Die größten Effekte werden bei der Entlastung der Dezernate von Steuerungsaufgaben erwartet, welche sich damit mehr auf Kernaufgaben konzentrieren können.“
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