Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Welches Honorar erhielt die Band ZSK?
- Wurde das Banner „FCK AFD“ durch die CWE finanziert?
- War dem Veranstalter bekannt, dass die Bühne mit diesem Banner dekoriert wird?
- Wurde durch die CWE bei diesen Sprüchen eingegriffen?
- Gibt es Vorgaben für die eingekauften Künstler bezüglich politischer Neutralität und
wenn ja, wie werden Verstöße geahndet? - Wie wird sichergestellt, dass es zukünftig bei städtischen und/oder aus
Förderprogrammen finanzierten Veranstaltungen zu keinen Verstößen hinsichtlich der
Verletzung der politischen Neutralität kommt?
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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