Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Nach welchen Kriterien werden die städtischen Grünflächen bestimmt, welche vorrangig
gepflegt werden?
Zunächst ist zwischen öffentlichen Grünflächen („Parkanlagen“), die nach B-178/2009,
„Grünpflegekonzeption“ und dem zur Straße gehörenden „Verkehrsgrün“ zu unterscheiden.
Ihre Anfrage bezieht sich auf das Verkehrsgrün.
Das Verkehrsgrün wird in Chemnitz vollständig in Vergabe durch Dienstleister gepflegt, wobei derzeit i.d.R. 2 Mahdgänge jährlich vorgesehen sind. Wichtige Bereiche wie Hauptstraßen werden 3x jährlich gemäht.
Diese Pflegeintensität ist das Ergebnis betriebswirtschaftlicher Vorgaben.
Eine Prioritätensetzung innerhalb dieses Rahmens kann nicht erfolgen, da alle Tätigkeiten im Verkehrsgrün verkehrssicherungsrelevant sind.
Zum konkreten Beispiel Südring/Wladimir-Sagorski-Straße ist die 1. Mahd zum 11.05.2023 vertragsgemäß geleistet und abgenommen worden. Der nächste Arbeitsgang (von drei Arbeitsgänge pro Jahr) wird im Zeitfenster von der 26.KW – 30. KW geleistet werden. - Gibt es Vorgaben, städtische Grünflächen, welche sich an Straßen und Kreuzungenbefinden, regelmäßiger zu pflegen und zu mähen?
Es ist derzeit nicht geplant, die Pflegeintensität zu verändern. Für extreme Situationen erfolgt kurzfristig eine punktuelle Mahd durch eigenes kommunales Personal.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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