Sehr geehrte Herren Stadträte,
Ihre Anfrage beantworte ich im Auftrag des Oberbürgermeisters wie folgt:
- Wieviel Menschen aus der Ukraine sind in Chemnitz als Kriegsflüchtlinge in Wohnungen der GGG untergebracht?
Die Anzahl der untergebrachten Personen aus der Ukraine in Wohnungen der GGG kann nicht benannt werden, da sich dieser Personenkreis eigenständig Wohnraum gesucht und angemietet hat. - Wieviel Wohnungen wurden dafür zur Verfügung gestellt?
siehe Beantwortung Frage 1 - Wieviel Wohnungen davon wurden möbliert übergeben?
siehe Beantwortung Frage 1 - Wieviel Euro hat die Stadt Chemnitz der GGG für die Herrichtung der benötigten Wohnungen seit 2022 gezahlt?
siehe Beantwortung Frage 1 - Wieviel Anträge auf das sogenannte „Möbelgeld“ für die Ersteinrichtung wurden durch ukrainische Flüchtlinge gestellt und genehmigt?
Eine solche Auswertung ist im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht möglich, da nicht nach einzelnen Personengruppen unterschieden wird. - Sind der Verwaltung Fälle bekannt, dass das „Möbelgeld“ unberechtigt bezogen wurde, wenn ja, in wieviel Fällen?
siehe Beantwortung Frage 5
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin
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