Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wann wurden die jetzt dort stehenden Kugel-Ahornbäume gepflanzt?
Die Pflanzzeiten erstrecken sich über mehrere Jahrzehnte. Historisch begonnen wurde sich vor ca. 60 Jahren für die Kugel-Sorte des Spitzahorns entschieden. Eine weiteres größeres Pflanzjahr war das Jahr 1999. Letzte Pflanzungen erfolgten im Jahr 2016. - Wieviele dieser Bäume wurden dort gepflanzt?
94 Standorte sind derzeit bepflanzt. - Wer entschied damals, dass eben diese Baumart zum Einsatz kommen soll?
Mit Bezug auf den Zeitablauf ist dies nicht mehr zu beantworten. Der Kugel- Ahorn war damals allerdings eine „Modeerscheinung“, da die Frage des Lichtraumprofils wegen des geringen Verkehrs sich noch nicht stellte. - Welche Kosten entstanden der Stadt Chemnitz durch die Pflanzung dieser Bäume?
Ca. 1.500 € (Baukosten inkl.) je Baum bei den Bäumen welche 2016 gepflanzt wurden. - Wurden bei der Auswahl der Baumart weitere Experten oder Sachverständige einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
Die Planung erfolgte durch Fachpersonal. Dabei wurde sich an den bereits vorhandenen Bäume orientiert. - Der jetzt kritisierte Baumschnitt wurde durch eine Firma im Auftrag der Stadt Chemnitz durchgeführt. Gab es für die Firma Vorschriften, in welcher Form sie den Baumschnitt durchzuführen hat? Wenn nein, warum nicht?
Allen beauftragten Maßnahmen liegt ein Rahmenzeitvertrag zu Grunde. Dieser orientiert sich an Leistungsbeschreibungen, der einschlägig technischen Regelwerke. Bei dem beauftragten Leistungsbild in der Reichenbrander Straße „Herstellung des Lichtraumprofiles“ ist dies die ZTV (zusätzliche technische Vertragsbedingungen) Baumpflege. Diese Regelwerke sind den Firmen bekannt und Vertragsbestandteil bei der Leistungserbringung. - Welche Kosten entstanden der Stadt Chemnitz bei diesem Baumschnitt-Einsatz?
Für die Teilleistungen „Lichtraumprofilschnitt“ des Auftrages in der Reichenbrander Straße entstanden Kosten in Höhe von 2.698,92 € brutto. - Sollte die Firma fehlerhaft gearbeitet haben – plant die Stadt Schadensersatz
einzufordern?
Aus vertragsrechtlicher Sicht ist keine Schadensforderung möglich, da die beauftragte Leistung – Herstellung des Lichtraumprofiles – auftragsgemäß erbracht wurde. Es wird aber zukünftig in diesen sensiblen Bereichen besonderes Augenmerk verlangt werden, wie die Leistungen erbracht werden. Das Fachamt ist hier sensibilisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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