Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wie schätzt die Verwaltung den aktuellen Zustand des Fußwegabschnittes ein?
Die Frage 1 entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. v. m § 5 der
Geschäftsordnung des Stadtrates und wird deshalb nicht beantwortet. - Welche Instandsetzungen sind im genannten Bereich geplant?
Beim sog. Schneckenweg handelt es sich nicht um einen gewidmeten Weg, sondern um einen
Waldweg. Für einen Waldweg ist der derzeitige Wegezustand gut. Man kann den Ausbauzustand
eines Waldweges nicht mit einem Weg in einer öffentlichen Grünanlage oder einem öffentlich
gewidmeten Weg vergleichen. - Besteht die Möglichkeit einer Verfestigung des Fußweges zum Beispiel durch das
Auftragen von Frostschutzgestein?
Das Aufbringen einer Frostschutzschicht (0/32 o. 0/45) bringt nicht die gewünschte, dauerhafte
Wirkung einer spürbaren Verbesserung und wirkt nur sehr kurzfristig, da sich die Schicht nicht mit
dem Unterboden verzahnt. Somit ist diese Möglichkeit nicht in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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