Bezahlkarte in Chemnitz

Anerkannt, aber ausgebremst

Die Ratsanfrage RA-035/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler zeigt, wie weit die Praxis der Stadt Chemnitz von den weiter geltenden Vorgaben zur Bezahlkarte entfernt ist. In der Anfrage wird das Schreiben des sächsischen Innenministeriums vom 6. Dezember 2024 ausdrücklich so wiedergegeben, dass jeder volljährige Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine eigene Bezahlkarte erhalten soll. Die Chemnitzer Stadtverwaltung bestätigt in ihrer Antwort selbst, dass diese Regelungen bis auf Weiteres bestehen.

Umso deutlicher fällt der Blick auf die Zahlen aus. Zum 31. Dezember 2025 gab es in Chemnitz 1.510 Empfänger von AsylbLG-Leistungen. Davon befanden sich 1.084 Personen im laufenden Asylverfahren, weitere 426 waren geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig. Zum 25. Februar 2026 waren jedoch nur 130 Bezahlkarten ausgegeben.

Zugleich stellt sich die Frage, warum in Chemnitz weiterhin vollziehbar ausreisepflichtige Personen Leistungen beziehen, obwohl ihre Ausreise nach diesem Status bereits hätte durchgesetzt werden müssen.

Gerade weil die Bezahlkarte Barauszahlungen und mögliche Rücküberweisungen ins Ausland begrenzen soll, ist ihre konsequente Einführung politisch so bedeutsam. Genau mit diesem Zweck wurde sie auch auf Bundesebene begründet. Im Bundestag wurde die Bezahlkarte ausdrücklich damit verknüpft, Überweisungen und Zahlungen im Ausland zu unterbinden.

Die Chemnitzer Stadtverwaltung rechtfertigt ihr Vorgehen mit der geänderten Rechtslage seit Mai 2024. Danach sei die Bezahlkarte nur eine mögliche Form der Leistungsgewährung neben Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen und anderen unbaren Abrechnungen. Ein gesetzlicher Vorrang sei nicht festgelegt worden; deshalb sei eine Ermessensentscheidung im Einzelfall erforderlich.

Gleichzeitig beschreibt die Chemnitzer Stadtverwaltung selbst, dass sie die Bezahlkarte nur in engen Fallgruppen ausgibt: an Neuzuweisungen der Landesdirektion Sachsen mit vorhandener Bezahlkarte und an sogenannte Barzahler.

Die Stadt Chemnitz darf die Bezahlkarte nicht länger nur auf dem Papier anerkennen, sondern muss sie endlich vorrangig und konsequent einführen. Die Chemnitzer Stadtverwaltung ist aufgefordert, die fortgeltenden Vorgaben vollständig umzusetzen, statt die Einführung der Bezahlkarte weiter auszubremsen.