Fehlerhafte Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle

Am 01.09.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch (AfD-Stadtratsfraktion) eine öffentliche Ratsanfrage zur fehlerhaften Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle. Ziel war die Klärung, warum der seit Jahren bekannte Schreibfehler („Erzebirgsnordrandstufe“ statt korrekt „Erzgebirgsnordrandstufe“) bislang nicht korrigiert wurde und welche Zuständigkeiten hierfür bestehen.

Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 22.09.2025:

Hintergrund
Das betroffene Hinweisschild ist mit der Standortnummer 295 gekennzeichnet. Bereits seit 2019 wurde der Fehler mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern beim Ortsvorsteher angezeigt. Auch Meldungen über die eingerichtete E-Mail-Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de führten bislang nicht zur Korrektur.

Zuständigkeit
Die Erhaltung des Wanderwegenetzes und seiner Beschilderung ist eine freiwillige Aufgabe. Sie wird von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern übernommen, die vom Grünflächenamt koordiniert und unterstützt werden.

Gründe für die Verzögerung
Während der Corona-Pandemie 2019/2020 wurde die Unterhaltung der Wanderwege auf ein Mindestmaß reduziert. Seit dem Neustart im Sommer 2021 seien nach Kenntnis der Verwaltung keine weiteren Meldungen zu diesem konkreten Schild eingegangen.

Geplante Korrektur
Die fehlerhafte Beschilderung soll noch im Jahr 2025 korrigiert werden.

Meldewege für Bürgerinnen und Bürger
Mängel am Wanderwegenetz können weiterhin an die Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de gemeldet werden. Eine verbindliche Bearbeitungsfrist könne jedoch nicht garantiert werden, da die Beseitigung von Mängeln im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt und nach Dringlichkeit priorisiert wird.

Eine Aufnahme des fehlerhaften Schildes war der Ratsantwort beigefügt.