mit Haftbefehl gesuchte Personen in Chemnitz

Am 05.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler (AfD-Stadtratsfraktion) eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Mit Haftbefehl gesuchte Personen in Chemnitz“. Hintergrund war die bundesweite Zahl von 147.995 Personen, die zum Stichtag 1. Juli 2025 im Fahndungssystem INPOL-Z mit nicht vollstreckten Haftbefehlen ausgeschrieben waren. Köhler wollte wissen, wie viele Fälle konkret in Chemnitz bestehen – aufgeschlüsselt nach Nationalitäten – und welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung habe, die Polizei bei der Fahndung zu unterstützen.

Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 15.09.2025 durch Bürgermeister Knut Kunze im Auftrag des Oberbürgermeisters:

Hintergrund
Ratsanfragen sind nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nur zulässig, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

Einschätzung der Verwaltung
Die vorgelegte Anfrage zielte jedoch auf Bewertungen und Einschätzungen der Verwaltung zu einer bundes- und landesweiten Thematik ab. Damit fällt sie nicht unter das Fragerecht des Stadtrates.

Antwort der Stadtverwaltung
Aus diesem Grund konnte die Stadt Chemnitz die Ratsanfrage nicht beantworten.