Am 17.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler die öffentliche Ratsanfrage RA-247/2025 zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Bürgermeister. Gefragt wurde u. a. nach Gründen für fehlende Angaben zu 2023/2024, nach dem Veröffentlichungszeitraum, der Zuständigkeit, der fristgerechten Einreichung der Daten sowie nach möglichen Rechtsverstößen bei verspäteter Veröffentlichung.
Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 13.10.2025 über Dezernat 1; das Schreiben wurde von Bürgermeister Ralph Burghart unterzeichnet.
Hintergrund
In der Anfrage wird ausgeführt, dass auf der städtischen Webseite die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters (2021–2024) sowie die Nebentätigkeiten der Bürgermeister (2011–2022) veröffentlicht sind; Einträge für 2023 und 2024 der Bürgermeister seien noch nicht sichtbar.
Fragestellungen
Die Ratsanfrage umfasste fünf Punkte
- fehlenden Veröffentlichungen 2023/2024
- Veröffentlichungsfristen
- Zuständigkeit
- fristgerechter Einreichung
- rechtlichen Folgen nicht fristgemäßer Veröffentlichung.
Antwort der Verwaltung / Rechtslage
Laut Antwort ergibt sich weder aus dem Sächsischen Beamtenrecht noch aus der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Einkünften aus Nebentätigkeiten der Beigeordneten. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig; Rechtsverstöße aus einer unterbliebenen Veröffentlichung bestehen nicht. Zudem wurden die Übersichten zwischenzeitlich aktualisiert.
Zuständigkeit
In der Antwort wird keine konkrete Zuständigkeit für die (freiwillige) Veröffentlichung benannt.