Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Pressemitteilungen der Stadtverwaltung wird regelmäßig gegendert.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1.: In welchen Ausreichungen (Pressemitteilungen, Vorlagen, Beschlussanträgen, Ausreichungen) ist die „Gendersprache“ zulässig?
2.: Welche Vorschriften regelt die Verwendung der „Gendersprache“?