Am 02.02. stellte unser Stadtrat Nico Köhler oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:
Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
1.In welchen Ausreichungen (Pressemitteilungen, Vorlagen, Beschlussanträgen, Ausreichungen) ist die „Gendersprache“ zulässig?
In Publikationen, Pressemitteilungen und Social Beiträgen der Stadt Chemnitz wird auf eine gendersensible Sprache geachtet und die Kurzform mit Doppelpunkt genutzt. Im Amtsblatt wird diesogenannte Paarform (Bsp: Chemnitzerinnen und Chemnitzer) verwendet. Dies gilt auch für Beschlussvorlagen.
2.Welche Vorschriften regelt die Verwendung der „Gendersprache“?
Innerhalb der Stadt Chemnitz ist die Verwendung einer gendersensiblen Sprache in der DA 1001 geregelt:
Im Punkt „1.2 Anwendung der geschlechterneutralen/geschlechtergerechten Sprache in der Stadtverwaltung Chemnitz“ heißt es dazu:
(1) Die Stadtverwaltung Chemnitz strebt eine geschlechterneutrale Sprache an. Wenn möglich sollten Oberbegriffe ohne Bezug zu einem Geschlecht (z. B. die Leitung, Lehrkräfte, Kaufleute) genutzt werden. Wenn dies nicht möglich ist und Frauen und Männer gleichzeitig angesprochen werden sollen, kann der Doppelpunkt zur Vereinfachung genutzt werden (z. B. Antragsteller:in, Bürger:in, Mitarbeiter:in).
(2) Zwingend muss eine geschlechtergerechte Sprache angewendet werden, wo eine gesetzliche Grundlage existiert (z. B. Stellenausschreibungen – siehe dazu § 5 Sächsisches Gleichstellungsgesetz).
Freundliche Grüße
Sven Schulze