RA-027/2026 Straftäter werden wegen zu langer Ermittlungen entlassen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus der Freien Presse des 3.2.2026 ging hervor, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird. So hat sich die Zahl seit 2021 um 17.500 Verfahren auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht.

Dazu möchte ich Folgendes wissen:

  1. Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht in Chemnitz?
  2. Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
  3. Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
  4. Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristige Duldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
  5. Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

Hierzu antwortete der Oberbürgermeister Folgendes:

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V.m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Zu 5. möchte ich noch ausführen, dass die Stadt hierbei keine Einflussnahmemöglichkeit hat.
Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
Bitte beschränken Sie sich in Zukunft auf Fragen, welche in Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegen.