RA-028/2026 Kritische Chemnitzer Infrastruktur im Visier

Am 04.Februar stellte unser Stadtrat Nico Köhler folgende Ratsanfrage:

Der Anschlag der linksextremistischen Terrorvereinigung „Vulkangruppe“ in Berlin hat gezeigt, wie verletzlich die kritische Infrastruktur, wie Stromtrassen, Telekommunikationsleitungen und Gasleitungen sind.
Dazu möchte ich Folgendes wissen:

  1. Wie hoch und auf welcher Grundlage wird die Gefährdung für die Chemnitzer Infrastruktur eingeschätzt und greifen im Falle eines wie auch immer gearteten Ausfalls Von Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas entsprechende Notfallpläne?
  2. Kann eine ununterbrochene Versorgung mit Gas sichergestellt werden, im Anbetracht der bedrohlich niedrigen Gasspeicherstände?
  3. Wenn nicht, welche Gegenmaßnahmen sind von der Stadt vorgesehen, wenn die Leitungen kein Gas mehr liefern und die Menschen in unserer Stadt ihre Wohnungen nicht mehr heizen können?
  4. Falls es zu einem Gasausfall kommt, ist dann die Versorgung mit Fernwärme auch in Gefahr?

Dazu antwortete der Stadtrat am 19.02. Folgendes:

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
Freundliche Grüße

Knut Kunze