RA-036/2026 Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum Thema Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1. Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)

2. Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)

3. Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?

4. Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?

Nico Köhler

Antwort auf Ihre Anfrage RA-036/2026 – Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Die Ratsanfrage bezieht sich auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes und betrifft somit ausschließlich innere Schulangelegenheiten.
Die Beantwortung kann demnach nur durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister