RA-039/2026 Tempo-30-Zone an der Grundschule Harthau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Höhe der Grundschule Harthau wird auf der Annaberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts auf Tempo 30 reduziert. Ein zusätzliches Hinweisschild gibt an, dass die Reduzierung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00Uhr bis 17.00Uhr gilt. Der Schulhort der Grundschule Harthau ist allerdings bereits ab 6.00Uhr geöffnet. Hierzu bitte ich höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auch für die Hortkinder sicherer zu machen?
  2. Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geänderten Zeiten?
  3. Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei der Verkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
  4. Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärts aber nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Rasch