Am 01.09.2025 stellte unsere Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zu einem Schaumvorkommen und einem Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes Baufeld/PURAGLOBE an der Würschnitz. Ziel war die Klärung, ob es sich bei dem Ereignis um eine Übung der Feuerwehr handelte, welches Schaummittel zum Einsatz kam, ob fluorhaltige Stoffe verwendet wurden und wie die Ursachen der Schaumbildung bewertet und untersucht wurden.
Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 30.09.2025 über das Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz).
Hintergrund
Am Vormittag des 28.07.2025 fand zwischen 09:30 und 12:00 Uhr auf dem Gelände der Firma PURAGLOBE (ehemals Baufeld) eine theoretische und praktische Ausbildung der Feuerwehr zum Thema „Einsatzgrundsätze und Taktik bei Schaumeinsätzen“ statt. Unabhängig davon kam es am selben Tag gegen 17:30 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz an der Klaffenbacher Hauptstraße im Bereich der Einmündung des Hutholzbaches in die Würschnitz.
Verwendung von Schaummitteln
Bei der Übung am Vormittag wurde laut Stadtverwaltung das Produkt STHAMEX 3 % F-15 #9348 der Fabrik chemischer Präparate Dr. Richard Sthamer GmbH & Co. KG (Hamburg) eingesetzt. Das Mittel besteht aus synthetischen Tensiden und 2-Butoxyethanol und ist fluorfrei. Damit liegt nach Angaben der Verwaltung kein Verstoß gegen das seit dem 04.07.2025 geltende EU-weite Verbot fluorhaltiger Schaummittel vor.
Untersuchung der Schaumbildung
Eine Verbindung zwischen der Übung am Vormittag und dem späteren Feuerwehreinsatz konnte nicht festgestellt werden. Nach der Lageerkundung vor Ort handelte es sich bei dem betroffenen Rohr um das Mündungsstück des Hutholzbaches, der ein großes Einzugsgebiet zur Regenwasserableitung besitzt. Der beim Einsatz beobachtete Schaum wurde durch die Einsatzkräfte als natürlicher Gewässerschaum eingestuft. Hinweise auf eine Einleitung von Löschschaum in die Umwelt oder in angrenzende Gewässer lagen nicht vor.
Information der Bevölkerung
Da laut Einschätzung des Einsatzleiters zu keiner Zeit eine Gefährdung für die Bevölkerung bestand, erfolgte keine öffentliche Information über den Vorfall.
Einsicht in Einsatzunterlagen
Eine Akteneinsicht in den Einsatzbericht der Berufsfeuerwehr ist nach Angaben der Verwaltung nur auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat möglich.