Aus ganz Deutschland werden mittlerweile Übergriffe, Beleidigungen und Anfeindungen gegen russische Mitbürger berichtet. Eingeschlagene Scheiben, beschädigte Autos, Drohbriefe, Entlassungen – die Liste wird immer länger.
Auch in Chemnitz herrscht Angst unter den hier lebenden Russen, wie die „Chemnitzer Morgenpost“ heute berichtet. Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz fordert, diese Angriffe sofort zu stoppen.
Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender, erklärt: „So sehr der Krieg in der Ukraine zu verurteilen ist, dürfen wir keine neuen Feindbilder aufbauen. Die russischstämmigen Menschen, welche hier leben, haben mit der Situation in der Ukraine nichts zu tun.
Die meisten von ihnen verurteilen das Vorgehen von Wladimir Putin ebenso wie wir. Wir erleben aktuell eine Art von „Russismus“, eine Diskriminierung, welche absolut zu verurteilen ist. Das geht mittlerweile so weit, dass russischstämmige Kinder aus Jugendhäusern ausgeschlossen werden, wie ein Video erst kürzlich belegte.
Der Gesinnungsterror gegen Unbeteiligte muss sofort aufhören. Dafür sind auch die politischen Verantwortungsträger zuständig, welche mit ihrer Kriegs-Rhetorik das Feindbild „Russe“ teilweise auch noch befeuern.“
Liebe russische Mitbürger: Нет расизму в отношении русских!
Der Krieg in der Ukraine hat bereits große Flüchtlings-Bewegungen in Gang gesetzt. Auch in Chemnitz werden Flüchtlinge erwartet, vor allem Frauen und Kinder. In unserer Fraktion kümmert sich bereits ein Stadtrat um Unterstützung für eine ukrainische Familie, welche in Augustusburg Zuflucht gefunden hat.
Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ griff eine gemeinsame Erklärung der selbsternannten demokratischen Fraktionen auf, welche aus ihrem undemokratischen Selbstverständnis heraus darauf verzichteten, unsere Fraktion für diese Erklärung anzufragen. Dies tat dann der zuständige Redakteur, woraufhin sich unser Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg in kurzen Worten äußerte (Quelle: https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/chemnitz-bereitet-sich-vor-so-will-die-stadt-fluechtlingen-aus-der-ukraine-helfen-2350414 )
Die ausführliche Erklärung von Dr. Volker Dringenberg dokumentieren wir an dieser Stelle:
„Unsere Fraktion lehnt den Krieg Russlands gegen einen souveränen Staat ab. Die Aufnahme tatsächlicher Kriegsbetroffener, im Fall der Ukraine vor allem Frauen und Kinder, ist eine Selbstverständlichkeit. Einer unserer Stadträte engagiert sich da bereits privat, um einer Familie zu helfen.
Selbst in diesen schweren Stunden zeigen sich aber die Einheitsfraktionen im Stadtrat nicht in der Lage, alle demokratischen Kräfte z zusammenzubringen und fragen unsere Position gar nicht an. Das belegt anschaulich deren Unfähigkeit, eine breite Mehrheit zu einem gemeinsamen überparteilichen Ziel zusammenzufassen.
Zum Thema Aufrüstung der Bundeswehr: Nachdem die Bundeswehr von den Altparteien kaputtgespart wurde und offenbar als missliebiger Folkloreumzug betrachtet wird, der nur noch zu einer auswärtig verwendbare Eingreiftruppe taugt, mutet dieser Gratismut in Ansehung dieser gravierenden Versäumnisse schon merkwürdig an.
Es war und ist naiv, zu glauben, Armeen taugen nur für Statistiken der Stärke im Spiegel und würden nie eingesetzt. Auch müssen wir uns fragen, warum es soweit kommen musste. Es war ersichtlich, dass Russland seinen Nachbarn Ukraine nicht auch noch in der Nato aufgenommen sehen wollte und alle Mittel zur Verhinderung dieses Ziels einsetzten wird. Die nun erklärten Solidaritätsadressen hätte man sich sparen können, wenn man die Interessen Russlands ernst genommen und im Rahmen von Verhandlungen berücksichtigt hätte. Man stelle sich vor, die Venezuelaner hätten nach der Stationierung russischer Truppen gerufen. Wer ist so naiv, zu glauben, die Amerikaner hätten dies akzeptiert?“
Nachdem beim städtischen Veranstalter „C3“ Geldprobleme bekannt wurden und unter anderem das beliebte „Hutfestival“ auf der Kippe stand, formulierte unsere Fraktion einen Beschlussantrag, welcher weitere finanzielle Unterstützung für die „C3“ fordert.
In einer Pressemitteilung erklärte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler die Beweggründe:
„Die ständig wechselnden Beschränkungen der Corona-Notverordnung haben sich bis in die C³ hineingetragen. Die Unsicherheit der Veranstalter führt natürlich zu einem Rückgang der Mietanfragen und damit zu einer Schieflage der C³. Gerade die C³ stellt aber viele Veranstaltungen zum Allgemeinwohl zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Geldern geben wir ihr etwas Sicherheit für kommende Veranstaltungen zu Gunsten der Bürger und zum Wohle der Stadt Chemnitz, welche ja in drei Jahren auch Europäische Kulturhauptstadt ist.“
Der vollständige Antrag BA-013/2022 lautet wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Umschichtungen im Ergebnishaushalt die finanziellen Zuweisungen an die C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH (C³) um mindestens 175.000,00 € erhöht werden können, um die Wahrnehmung der Aufgaben durch die C³ bei der vielfältigen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu sichern.
Hierzu sind dem VFA zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten und es ist dort zu informieren,
Begründung:
Nach Informationen der C³ reichen die bisher geplanten Zuschüsse der Stadt Chemnitz nicht aus, um die übertragenen Aufgaben abzusichern. Im Haushaltplan der Stadt Chemnitz wurde für da Haushaltjahr 2022, unter der Annahme das die Auswirkungen der Corona-Krise überwunden seien, 1.000.000,00 € weniger Zuschüsse eingestellt als 2021. Da die Krise nicht überwunden ist, zeigt sich, dass die Zuschüsse nicht ausreichen. So ist unter anderen die Durchführung des „Hutfestivals“ nicht gesichert. Mit der Zuschusserhöhung soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der C³ zur Daseinsvorsorge in der Stadt Chemnitz vollumfänglich auch unter den negativen Auswirkungen der Corona-Krise gesichert werden.
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Chemnitz ist der Oberbürgermeister für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 250 T€ zuständig. Auch wenn der VFA einer Umschichtung nicht zustimmen muss, ist es jedoch erforderlich, die für die Stadtgesellschaft bedeutsame Thematik mit dem vorliegenden Beschlussantrag zu aktivieren und darüber Informationen einzufordern.
Für den Stadtrat am 16.03.2022 hat unsere Fraktion den Beschlussantrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15. März 2022“ schaffen. Das beinhaltet auch, die Impfpflicht im Bereich Medizin und Pflege nicht umzusetzen.
An dieser Stelle dokumentieren wir unseren Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat über die vorliegende Datenlage zum Impfstatus beschäftigter Personen in den nach § 20a IfSG Abs. 1 betroffenen Einrichtungen/Unternehmen in der Stadt Chemnitz in geeigneter Form zu informieren.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat in geeigneter Form zu informieren, inwieweit die jeweilige konkrete Versorgungssituation in den in § 20a Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen nach dem 15. März 2022 in der Stadt Chemnitz gesichert ist bzw. gesichert werden kann.
Der Stadtrat verpflichtet den Oberbürgermeister, keinerlei Betretungs- und Tätigkeitsverbote für nicht geimpfte bzw. nichtgenesene beschäftigte Personen allein aufgrund des Impfstatus auszusprechen.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich an den Ministerpräsidenten des Freistaats Sachsen zu wenden und ihn aufzufordern, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass § 20a IfSG wieder aufgehoben wird.
Begründung:
Vorbemerkungen
Die Stadt Chemnitz befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht nach §20a IfSG, eingeführt durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Anlage 1 Seite 2 zu A-011/2022 COVID-19-Pandemie“, ist ab dem 16. März 2022 mit massiven Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung sowie der pflegerischen Versorgung zu rechnen, wenn es zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten ungeimpfter Beschäftigter kommen wird.
In den letzten Tagen wurde immer deutlicher, dass es keinerlei Konzept gibt, wie die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann. Es ist mit schwersten Schäden für die Versorgungslandschaft sowie für eine Vielzahl der Bürger zu rechnen, welche es mit dem vorliegenden Antrag zu verhindern gilt.
Betrachtung zur Rechtslage
Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2021- 12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf
Bis zum heutigen Tag gibt es keine Veröffentlichung über die Durchführungsbestimmungen zum § 20a IfSG der Sächsischen Staatsregierung. Vor dem Hintergrund des §20a IfSG und deren Umsetzung ab dem 15. März 2022, herrscht tiefe Verunsicherung bei den in der Stadt Chemnitz betroffenen Unternehmen/Einrichtungen und Beschäftigten.
Das IfSG sieht eine Ausnahmeregelung dahingehend vor, dass die Bundesländer bestimmen können, dass die Benachrichtigung nicht durch die Einrichtungsleitung, sondern durch die in den Bundesländern bestimmte Stelle/Behörde zu erfolgen hat. Die dann zuständige Stelle/Behörde kann von den in der Einrichtung tätigen Personen die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen und ggf. ein entsprechendes Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen, d.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie ein solches Verbot ausspricht.
Jedoch sieht der Gesetzgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass bis zum Ablauf des 15. März 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist. Erst wenn ein behördliches Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot tatsächlich auch ausgesprochen worden ist, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Weiterbeschäftigung von nicht geimpftem Personal ist also auch nach dem 15. März 2022 jedenfalls solange möglich, bis die zuständige Stelle/Behörde ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot ausspricht.
Auswirkungen und Gegensteuern durch die Stadt Chemnitz
Die ab 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Unterstützung betroffener Bürger haben. Im Gesundheitswesen herrscht bereits heute, auch ohne die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, ein enormer Personalmangel. Ein weiterer Personalausfall in großem Umfang kann nicht kompensiert werden. Damit ist das Leistungsangebot vieler betroffener Bereiche derzeit akut gefährdet. Viele Leistungsangebote sind für die Gesundheit, die Versorgung und das alltägliche Leben von Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung essentiell und daher unbedingt aufrecht zu erhalten.
In der Stadt Chemnitz fehlt es sowohl an Daten zur Versorgungslage bei Umsetzung des § 20a IfSG sowie an Vorbereitungshandlungen zur Abwendung des zu befürchtenden gravierenden Versorgungsnotstandes. Hinzu tritt die Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die mittelbare Wirkung, welche von der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgeht:
Zum einen tritt für die in den Einrichtungen verbleibenden Beschäftigten eine Überlastung ein, welche zu weiterer Abwanderung aus dem Gesundheitswesen führt. Zum anderen wird die Bereitschaft, in Gesundheitswesen tätig zu werden, durch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht massiv beeinträchtigt.
Es besteht die begründete Vermutung, dass der, in wesentlichen Teilen des Gesundheitswesens bereits jetzt zu verzeichnende, Personalmangel sich in der Folge zu einem allgemeinen Gesundheitsnotstand entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund kann die Stadt Chemnitz es nicht zulassen, dass, unter Abwägung der allgemeinen Entwicklung der epidemiologischen Situation mit den zu befürchtenden Auswirkungen, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ohne maximale Ausschöpfung des gesetzlich eröffneten Ermessensspielraumes umgesetzt wird.
Um den betroffenen Bürgern und Beschäftigten Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu gewährleisten, ist unter Ausschöpfung des in § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG eröffneten Entscheidungsspielraumes von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot abzusehen. Die Regelungen des § 20a werden generell als für die Eindämmung der Sars-cov 2- Pandemie ungeeignet und darüber hinaus als verfassungswidrig angesehen.
Die Abschaffung des § 20a IfSG würde einen wichtigen Schritt darstellen, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und Gesundheitspersonal zu verbessern. Ferner ist die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Corona Impfpflicht wichtige Voraussetzung, um die Versorgungslandschaft in gesundheitlichen und pflegerischen Bereich dauerhaft zu gewährleisten.
Die kreisfreien Städte erfüllen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen, alle Aufgaben in eigener Verantwortung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes als Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates liegen würde, wenn das Gesetz gerade dem örtlichen Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum zuweist.
Die Grünen, ihr Demokratieverständnis und ein beschädigter Amts-Eid: In der Stadtratssitzung vom 02.02.2022 offenbarte Stadtrat Volkmar Zschocke, was er von sachbezogener Kommunalpolitik hält – nichts! Von der Ausgrenzung und Diffamierung politischer Mitbewerber hingegen hält er sehr viel.
Nach der Rede unseres Stadtrats Lars Franke, welcher ein Konzept zum Ausbau von Ladesäulen für E-Bike-Fahrer forderte, hielt Volkmar Zschocke die Gegenrede. In dieser lobte er die „gute Sache“, um dann aber völlig sachfremd seine Ablehnung zu „begründen“.
Sehen Sie hier den grünen Offenbarungseid, welcher jegliche sachliche Kommunalpolitik mit Füßen tritt, im Video:
Halten wir fest: Den Grünen geht es nicht um Inhalte. Die Grünen agieren nur nach dem „Absender“. Sie grenzen politische Mitbewerber aus, immer mit dem Ziel, ihre Endzeit-Sekten-Ideologie in die Gesellschaft hineinzuzwingen.
Dieses Verhalten wiederspricht allen Pflichten eines gewählten Bürgervertreters. Denn Kommunalpolitik sollte sich immer (!) an der Sache orientieren.
Das Gelöbnis eines Stadtrats beinhaltet folgende Passage (Geschäftsordnung, Par. 4, Absatz 5):
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Chemnitz gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Dieses Gelöbnis hat Volkmar Zschocke in diesem Moment gebrochen. Und im Übrigen das bestätigt, was er in seiner Ansprache bereits selbst erkannte: Ja, die Demokratiefeinde sind grün.
Pressemitteilung
Wir haben zu diesem Vorgang eine Pressemitteilung herausgegeben, in welcher sich unser Fraktiosnvorsitzender Dr. Volker Dringenberg wie folgt äußert:
„Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, erklärt: „Herr Zschocke benutzte in seiner Ausführung weiterhin sachfremde Argumente, auf welche unsere Fraktion keinen Einfluss hat. Ich nenne so etwas Sippenhaft und unredliches Verhalten.
Wie man sich sachlich-kritisch mit Beschlussanträgen beschäftigen kann, bewies in der gleichen Diskussion Kollege Schinkitz von der Linkspartei. Wie sachorientierte Stadtratsarbeit zu definieren ist, zeigte auch die Diskussion um die Petition zum Thema Oberschule Gablenz. Hier engagierten sich die Fraktion der Linkspartei und unsere Fraktion trotz aller ideologischen Unterschiede Seite an Seite für das berechtigte Anliegen der Bürger.
Wenn Herr Zschocke also nicht in der Lage ist, seine Arbeit als Stadtrat an der Sache zu orientieren, sondern sachfremde Gründe für sein Verhalten anführt, ist er des Mandats als gewählter Bürger nicht würdig und sollte es zurückgeben.
Ich habe im Spätsommer 2019 in meiner ersten Fraktionserklärung alle politischen Mitbewerber im Stadtrat eingeladen, gemeinsam hart, aber fair an der Sache zu arbeiten und um gemeinsame Lösungen zu ringen. Bis heute ist es den Fraktionen, vor allem auf der roten und grünen Seite des Stadtrats, nicht gelungen, diesen sachlichen Weg mitzugehen.
Natürlich gelingen nicht immer alle Wortmeldungen. Diffamierung und Ausgrenzung schlägt unserer Fraktion aber seit Beginn der Wahlperiode entgegen und entlarvt das tatsächliche demokratische Verständnis der angesprochenen Fraktionen.
Wir stehen weiterhin für sachliche Auseinandersetzungen zur Verfügung und orientieren uns an Inhalten.“
Mit weit über fünf Stunden Sitzungszeit startete Chemnitz ins neue Stadtrats-Jahr.
Zu Beginn hielten die Fraktionen ihre obligatorischen Fraktionserklärungen.
Unseren Beitrag sehen Sie hier:
Petition Oberschule Gablenz
Petitionen sind wichtige Mittel für Bürger, ihre Anliegen direkt ins Parlament zu tragen. In diesem Fall in den Stadtrat: Die Oberschule Gablenz ist von Schimmelbefall bedroht, außerdem ist der Sportplatz durch Nässe schwer beschädigt.
Im Vorfeld schien die Sache klar: Der Stadtrat stimmt der Petition zu und macht somit den Weg frei zur schnellen Sanierung. Weit gefehlt: Plötzlich fanden CDU, FDP, SPD und Grüne einen Weg, das dringende Vorhaben nach hinten zu schieben. Mit ihrer Mehrheit wurde zwar die Planung der Arbeiten angeschoben, die Ausführung kann aber erst erfolgen, wenn das notwendige Geld im Haushalt 2023/24 eingeplant wird. Die Chaos-Zustände in der Oberschule Gablenz werden durch diese Hinhalte-Taktik vermutlich erst Ende 2024 ein Ende haben.
Beachtenswert: Unsere Fraktion und die Linkspartei kämpften trotz aller ideologischen Differenzen Seite an Seite für das Anliegen der Lehrer, Schüler und Eltern – ein gutes Beispiel für Sachpolitik.
Erhöhung der Müllgebühren
Jeder weiß: Wenn es im Stadtrat um Müll geht, dauert es lange. Diesmal waren es knapp zwei Stunden. Die Stadt hatte zwölf Jahre lang die Gebühren nicht erhört. Der ASR hatte in dieser Zeit seine kompletten Rücklagen aufgebraucht. Statt aber bereits vor vier, fünf Jahren zu reagieren, wurde das Problem ausgesessen. Eine teure Angelegenheit für die Chemnitzer: So sollten die Beiträge um bis zu 30 Prozent und mehr steigen, um das drohende Minus abzufedern.
Bei unserer Fraktion stieß das auf großen Widerstand – unsere Forderung besagte, die Erhöhung der Grundgebühr auf 5 Prozent pro Jahr zu deckeln. Das drohende Minus sollte mit Mitteln der Städtischen Theater ausgeglichen werden. Diese kassieren pro Jahr 34 Millionen Euro aus dem Stadtsäckel – davon jährlich rund eine Million Euro einzusparen, um hunderttausenden Chemnitzer unzumutbar höhere Müllgebühren zu ersparen, schien uns angemessen.
Am Ende kassierte die Verwaltung für ihre Vorlage die Quittung: Die Erhöhung der Müllgebühren wurde abgelehnt, vor allem dank der Stimmen von AfD, ProChemnitz und der Linkspartei.
Mehr Ladesäulen für E-Bikes in Chemnitz
Ein Antrag unserer Fraktion forderte, ein dichteres Netz von Ladesäulen für E-Bikes in Chemnitz aufzubauen.
Was dahintersteckt, erklärte unser Stadtrat Lars Franke in seiner Rede:
Ehrung für Karl Clauss Dietel
Der bekannte „Alltags-Designer“ Karl Clauss Dietel war Anfang des Jahres verstorben. Seine kreativen Ideen waren Bestandteil des DDR-Alltags, Dietel ein positiver Botschafter unserer Stadt.
In unserem Antrag forderten wir, eine Straße oder einen Platz nach Karl Clauss Dietel zu benennen.
Stadtrat Roland Preuß brachte die Idee in seiner Rede in die Diskussion:
Weitere Beschlüsse
Die Beyerstraße und die dort befindliche Brücke werden saniert. Der Friedhof der sowjetische Soldaten am Richterweg in Schönau wird mit Wegweisern und Informationstafeln aufgewertet. Die Taxigebühren in Chemnitz wurden mit einer leichten Erhöhung angepasst. Martin Reinhold wurde zum neuen Leiter des Tiefbauamts gewählt. Vorgänger Bernd Gregorzyk geht in den Ruhestand.
Die komplette Sitzung kann in der Aufzeichnung hier angeschaut werden:
Nachdem Frankenberg den „Tag der Sachsen 2022“ abgesagt hat, fordert unsere Fraktion, Chemnitz als Ersatz-Veranstalter zu benennen.
Hierzu haben wir folgende Pressemitteilung herausgegeben:
„AfD-Fraktion: „Tag der Sachsen 2022“ soll nach Chemnitz kommen
Die Stadt Frankenberg hat nach einem Ratsbeschluss die Durchführung des „Tag der Sachsen“ abgelehnt.
Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz fordert daher: Der „Tag der Sachsen“ im Jahr 2022 sollte ersatzweise in Chemnitz stattfinden.
Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt die Idee: „Am letzten Mai-Wochenende ist in Chemnitz das Hutfestival geplant. Diese Veranstaltung sollten wir nutzen, um ganz Sachsen nach Chemnitz einzuladen. Einerseits wäre die künstlerische Komponente durch die geplanten Events gesichert, andererseits könnte man die Veranstaltung mit den typischen Volksfest-Elementen erweitern.
Die Stadt Chemnitz könnte in dieser Situation beweisen, dass sie kreativ und spontan agieren kann. Ebenso ist zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß nicht mit Einschränkungen durch Corona-Maßnahmen zu rechnen. Im Jahr 2021 drängten sich beim damaligen Hutfestival auch zehntausende Besucher ohne Einschränkungen durch die Innenstadt.
Als Kulturhauptstadt 2025 kann Chemnitz an dieser Stelle zeigen, dass sich klassische, bürgerliche Kultur wie Stadtfeste und eher nischenbezogene kulturelle Elemente hervorragend miteinander verbinden lassen. Dieser Kontext dürfte auch für mehr Akzeptanz und Unterstützung für das große Projekt Europäische Kulturhauptstadt 2025 sorgen.“
Für die Stadtratssitzung am 02. Februar 2022 hat unsere Fraktion den Beschlussantrag BA-003/2022 eingereicht.
Thema: „Benennung einer Straße oder eines Platzes nach Karl Clauss Dietel“. Der Designer vieler Alltagsprodukte der DDR war am 02. Januar 2022 verstorben. Zu einem ausführlichen Portrait geht es hier entlang:
Stadtrat Lars Franke erklärt das Ansinnen der Fraktion: „Wir möchten, dass Karl Clauss Dietel eine ewige, sichtbare Erinnerung erfährt. Seine Design-Arbeiten sind weit bekannt, Herr Dietel war uns ist ein positiver Botschafter unserer Stadt. Thematisch würde sicherlich eine Umbenennung einer Straße mit einer gewissen Nähe zum Industriemuseum und der nach seiner engen Freundin benannten Marianne-Brandt-Straße gut passen.“
Unsere Fraktion suchtab dem 01.05.2022 einen Fraktionsgeschäftsführer. Der bisherige FGF scheidet altersbedingt aus seiner Anstellung aus.
Fraktion der AfD im Rat der Stadt Chemnitz sucht eine/n Fraktionsgeschäftsführer/in
Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Rat der Stadt Chemnitz sucht ab 01.05.2022
den Fraktionsgeschäftsführer (m/w/d)
in Vollzeit/Teilzeit
Chemnitz ist eine Großstadt im Südwesten des Freistaates Sachsen. Sie liegt am Nordrand des Erzgebirges im Erzgebirgsbecken. Mit mehr als 245.000 Einwohnern ist sie, nach Dresden und Leipzig, die drittgrößte Stadt und eines der sechs Oberzentren des Freistaates. Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt und der Hauptsitz der Landesdirektion Sachsen.
Die Alternative für Deutschland ist mit 8 Ratsmitgliedern eine starke Fraktion im Chemnitzer Stadtrat.
Für die Tätigkeit als Fraktionsgeschäftsführer/in wird eine verantwortungsbewusste, innovationsfreudige Persönlichkeit mit Erfahrungen in der Kommunalpolitik und Parteiarbeit gesucht. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (FH) vorzugsweise im Bereich Verwaltungs- oder Betriebswirtschaft ist erwünscht. Kenntnisse in den Bereichen des Neuen Kommunalen Finanzmanagement, der Verwaltungsmodernisierung und des Kommunalverfassungsrechts werden erwartet.
Weitere wesentliche Anforderungen sind:
gute Kenntnisse politisch-administrativer Abläufe
sehr gute Kenntnisse des Verwaltungsrechts, insbesondere des Kommunal- und Haushaltsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts und Parteienrechts
gute Kenntnisse der Öffentlichkeitsarbeit
Ausgeprägte Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und der Büroorganisation
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Belastbarkeit, Entscheidungsfreude, Organisationstalent und Einsatzfreude
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (teilweise Abendarbeit)
sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen
fundierte Kenntnisse mit professioneller IT-gestützter Bürokommunikation wie der Microsoft Office Anwendungen, z. B.: Word, Excel und PowerPoint einschließlich Internet-Recherchen sowie Bereitschaft sich in die Funktionen des Ratsinformationssystems und anderer Fachanwendungen der Stadt Chemnitz einzuarbeiten
sowie
die Bereitschaft, die Ziele der Fraktion der Alternative für Deutschland aktiv zu unterstützen und zu vertreten
Die/der Fraktionsgeschäftsführer/in ist verantwortlich für alle laufenden Geschäfte der AfD-Ratsfraktion.
Wesentliche Aufgaben dieser Position sind:
die Leitung, Führung, Organisation und effiziente Steuerung der Fraktionsgeschäftsstelle im Rathaus, darunter
Umsetzung von Richtlinien und Abläufen nach Vorgaben der Geschäftsstelle des Stadtrates und der Fraktionsgeschäftsordnung
Leitung von Fraktionsmitarbeitern
die verantwortliche Vorbereitung, Koordination und Abwicklung sowie Nachbereitung der gesamten Fraktionsarbeit in politischer und organisatorischer Hinsicht
Eigenverantwortliche Verwaltung der Fraktionsfinanzen
die Koordination interfraktioneller Gespräche, Vereinbarungen, Beschlüsse und Initiativen sowie umfassende interne und externe Kontaktpflege
Inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für die Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen
Entwurf und Formulierung von Anträgen und Anfragen
Beschaffung und Aufbereitung der für die Ratsarbeit notwendigen Unterlagen
Vorbereitung von und Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates und der Fraktion; Protokollführung
Kooperation mit den Gliederungen der AfD sowie gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen
Kontakt zu und Zusammenarbeit mit anderen AfD-Fraktionen und dem Kreisverband der AfD Chemnitz
Leitung der Öffentlichkeits-, Medien und Pressearbeit der Fraktion wie Pressemitteilungen, Flugblätter, Social-Media-Inhalte, Interviews, Podcasts
Organisation und Moderation von kommunalpolitischen Veranstaltungen
Kontaktperson und Ansprechpartner/in der AfD Fraktion gegenüber Bürgern, Initiativen und Verbänden, anderer Parteien und der Verwaltung, insbesondere eigenständige Verhandlungsführung mit Vorsitzenden, Geschäftsführern oder Mitgliedern anderer Fraktionen sowie Vertretern der Verwaltungsspitze in Auftrag der Fraktion
Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer eines Jahres mit der Option der Weiterbeschäftigung für den gesamten Zeitraum des Bestehens der AfD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Chemnitz. Der Arbeitsumfang kann flexibel vereinbart werden. Der Arbeitsplatz befindet sich in der Stadt Chemnitz, Rathaus Markt 1, 09111 Chemnitz.
Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.
Eine elektronische Verarbeitung oder Speicherung Ihrer Daten erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn diesen ein geeigneter und ausreichen frankierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Ihre Bewerbung inkl. Gehaltsvorstellungen senden Sie bitte an:
Zum Jahresende kommt aus unserer Fraktion noch eine neue Folge im „Stadtratio.“
Diesmal dreht sich alles um Corona und seine Auswirkungen. Eins ist klar: Das Thema hat viele Facetten.
Moderator Ronny Licht begrüßt dazu Dr. Volker Dringenberg, Steffen Wegert und Ronald Preuß. Sie berichten über persönliche Erfahrungen, diskutieren über die Auswirkungen auf das gesellschaftliche Miteinander und die Rolle der Medien.
Viel Spaß beim Reinhören.
P.S.: Der Podcast kann auch bei Soundcloud unter https://bit.ly/3HamTto angehört werden.