Kommunale Wärmeplanung in Chemnitz – Was kommt auf Bürger und Eigentümer zu?

Die Stadt Chemnitz hat ihren Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Darin wird beschrieben, wie die Wärmeversorgung bis spätestens 2040 klimafreundlicher werden soll. Vorgesehen ist unter anderem, das Gasnetz bis 2040 schrittweise stillzulegen und in vielen Gebieten auf Fernwärme umzustellen.

Für Hausbesitzer, Vermieter und Wohnungsgenossenschaften hat das konkrete Folgen: Soll ein Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, braucht es eine Übergabestation, die den bisherigen Heizkessel ersetzt. Dafür sind Platz im Keller, neue Leitungen und technische Umbauten nötig – nicht in jedem Gebäude ist dafür ausreichend Raum.

Wird das Gasnetz stillgelegt, müssen bestehende Gasheizungen ersetzt werden, teils wohnungsweise. Das ist kostenintensiv und erfordert Planung, Handwerker und Zeit. Die Höhe der Kosten hängt vom Gebäude ab. Förderprogramme sind zwar vorgesehen, aber an Bedingungen geknüpft, nicht garantiert und können kurzfristig entfallen.

Auch Mieter sind betroffen, da Investitionen die Betriebskosten und Mieten beeinflussen können. Zudem fragen sich viele Bürger, wie eine sichere und bezahlbare Energieversorgung – insbesondere im Winter – gewährleistet werden soll, wenn PV und Windkraft weniger liefern. Unklar bleibt, woher der zusätzliche Strom kommen und wie die nötige Infrastruktur bereitgestellt werden soll.

Der Wärmeplan ist noch nicht endgültig beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können bis 22. Februar Stellungnahmen und Einwände per E-Mail an umweltamt@stadt-chemnitz.de senden.

Wer Eigentum besitzt, vermietet oder zur Miete wohnt, sollte sich informieren und die Beteiligungsmöglichkeit nutzen. Die Entscheidungen werden Energieversorgung und Wohnkosten in Chemnitz langfristig beeinflussen.