Otto-Wels-Saal

Karlsruhe hat geurteilt: Die SPD muss den sog. Otto-Wels-Saal nicht für die AfD-Fraktion räumen. Dazu am 06.02.2026 ein Kommentar von Ulrich Oehme, der selbst von 2017-2021 für die AfD Mitglied des deutschen Bundestages war:

„Seit der Wiedervereinigung war es gängige und unstrittige Praxis, dass der zweitgrößte Fraktionssaal im Reichstag auch der zweitgrößten Fraktion zur Verfügung steht. Es ist daher bedauerlich, dass die SPD mit dieser Praxis gebrochen hat und die AfD-Bundestagsfraktion weiterhin nicht in einem ihrer Größe angemessenen Saal arbeiten kann.“

Oehme ordnet das Urteil in ein größeres Gesamtbild politischer Ungleichbehandlung ein. Er erklärt:

„Der AfD werden das Amt eines Bundestagsvizepräsidenten ebenso wie Ausschussvorsitze verweigert, und nun auch ein angemessen großer Fraktionssaal. Die Frage stellt sich, welchen Wert Gleichbehandlung hat, wenn Mehrheiten grundsätzlich zulasten von Minderheiten entscheiden und bestehende parlamentarische Gepflogenheiten aufkündigen.“

Zwar akzeptiere Oehme das Urteil des BVG, aber:

„Dennoch bleibt festzustellen, dass diese Entscheidung die politische Fairness nachhaltig beschädigt.

Mag die SPD vor Gericht auch gewonnen haben: ein Sieg für die Genossen war das nicht. Die Debatte über dieses Urteil, die jetzt entbrennt, kann sie nicht gewinnen.“