RA-224/2020: Status der Versammlungen von „Aufstehen gegen Rassismus“

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Sehr geehrte Frau Rabe,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz.

Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Die von Ihnen gestellten Fragen in Verbindung mit dem vorangestellten Einleitungssatz lassen jedoch den Bezug zu einem einzelnen konkret
abgrenzbaren Lebenssachverhalt nicht erkennen. Vielmehr legen Ihre Fragen den Schluss nahe, einen konkreten Sachverhalt erst in Erfahrung bringen zu wollen.

Freundliche Grüße

Miko Runkel
Bürgermeister