RA-237/2021: 2G-Regelung

Sehr geehrter Herr Franke,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Kann sich die Stadt bei möglichen 2-G-Regelungen für Sonderregelungen für Long-CovidPatienten und Personengruppen, bei denen keine Impfung möglich sind, einsetzen?

Die Regelung über Impf-, Test- und Genesenennachweise und deren Zutrittsmöglichkeiten regelt die aktuelle Coronaschutzverordnung. Die Auslegung des Genesenenstatus ergibt sich weiterhin auch aus der Covid-19-Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundes. Die zuständigen Bereiche der Stadt bringen sich regelmäßig im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Novellierungen der Sächsischen Coronaschutzverordnung ein.

Freundliche Grüße

i. V. Ralph Burghart
Bürgermeister