RA 588/2019: Zuschüsse für Schülerfahrtkosten

Sehr geehrter Herr Steuer,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wieviel Kosten hat die Stadt Chemnitz in den vergangenen drei Jahren bezüglich Erstattung der Schülerfahrtkosten zu leisten gehabt?

  • Aufwendungen 2016: 1.120.088,00 €
  • Aufwendungen 2017: 1.221.162,00 €
  • Aufwendungen 2018: 1.242.090,00 €

2. Gibt es Planungen, die Erstattung perspektivisch flexibler zu gestalten, um Härtefälle zu umgehen?

Aktuell gibt es keine Planungen zur Überarbeitung der Satzung hinsichtlich der im § 5 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung festgelegten Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule. Härtefälle sind im § 9 Abs. 2 der o. g. Satzung geregelt.

Freundliche Grüße

Ralph Burghart

Bürgermeister