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  • RA-644/2019 – Entwicklung Infrastruktur & Gefahrenabwehr bezüglich E-Mobilität

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?

    Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.

    Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?

    Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.

    Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

    3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?

    Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.

    4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?

    Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.

    5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?

    Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.

    6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?

    Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.

    7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?

    Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.

    8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?

    Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-638/2019: Kostensteigerungen bei kommunalen Bauvorhaben

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

    oftmals werden fehlende oder überteuerte Angebote von Baufirmen für kommunale Baumaßnahmen beklagt. Allein seit Anfang November 2019 wurden massive Kostensteigerungen beim Ausbau des Wirtschaftshofes im Tierpark sowie beim Umbau des Bahnhofsgebäudes der Parkeisenbahn bekannt. Letzteres Projekt steht jetzt sogar auf der Kippe. Bürgermeister Michael Stötzer hatte kürzlich eine Überarbeitung der Planungsabläufe erwähnt.

    1. Gibt es Überlegungen, die städtischen Verfahrensabläufe zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben so zu modifizieren, dass Kostenrisiken besser erfasst und für die Beschlussfassung des Stadtrates nachvollziehbar aufbereitet werden?

    2. Welche Schritte wurden bzw. werden eingeleitet, um die informelle Beteiligung des Stadtrates hinsichtlich der Kostenentwicklung über den gesamten Vorbereitungs- und Durchführungsprozess bei kommunalen Baumaßnahmen zu verbessen?

    3. Welche Anstrengungen werden seitens der Bauverwaltung unternommen um kostenintensive Planungsfehler zu vermeiden?


    Das beim Dezernat 6 angesiedelte Baucontrolling wird permanent aktualisiert, so dass für die fünf festgelegten Controllingberichtstermine ein stichtagsbezogener Soll-Ist-Vergleich gegenüber den Fachausschüssen kommuniziert wird. Das Auftreten von Kostenrisiken (besser: Kostenabweichungen) basiert i.d.R. auf den jeweiligen Planungsständen gemäß HOAI. Gemäß DA 6001 (Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in der Stadt Chemnitz) ist bei Kenntnis von Mehrkosten von mindestens 400.000 € wie folgt zu verfahren: – bei Mehrkosten bis 1.250.000 € Brutto eine Information (im Rahmen des regelmäßigen Controllingberichtes oder separater Informationsvorlage) an den zuständigen Ausschuss und – bei Mehrkosten über 1.250.000 € Brutto eine Informationsvorlage an den Stadtrat. Bei wesentlichen Umständen, die zuvor nicht bekannt waren (grundlegende Änderung der Baumaßnahme), ist eine Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung eines bestehenden Baubeschlusses herbeizuführen.

    4. In welchem Umfang sollen Vorhaben extern bearbeitet werden und wie wird der Stadtrat bei der Entscheidung zur externen Beauftragung eingebunden?

    Bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen greift die Stadt Chemnitz stets auf externe Unternehmen zurück und trägt somit maßgeblich zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die Einbindung des Stadtrats erfolgt auf verschiedene Weise z. B. mit einem Baubeschluss, der Anmeldung von Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses oder auch als zeitnahe mündliche Information der Verwaltung in einem Ausschussgremium (Aufzählung ist nicht abschließend). Im Falle der KommunalBau Chemnitz GmbH (KBC) sind Vertreter des Stadtrats bzw. der Fraktionen als Aufsichtsratsmitglieder eingebunden. 5. Welche vergaberechtlichen Instrumente werden genutzt, um möglichst viele Anbieter zu erreichen um dadurch zu besseren Ausschreibungsergebnissen zu kommen? Die öffentliche Hand ist per Gesetz an die Art und Weise sowie Durchführung von Vergaben gebunden; dies betrifft vielfältige Landes-, Bundes- und EU-Gesetze. Die genaue Anwendung ist in der Stadtverwaltung Chemnitz per Dienstvorschrift geregelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • Diskussion um Halle für Verkehrserziehung

    Auf den millionenschweren Plan der Verwaltung, eine Halle in Schloßchemnitz für die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder anzumieten, hat unsere Fraktion mit einem Gegenvorschlag reagiert.

    Das nahmen „Freie Presse“ und die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ zum Anlass, das Thema erneut zu beleuchten. Während die FP unsere Fraktion berücksichtigte, verzichtete man beim Boulevardblatt auf eine Quellen-Nennung.

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/rathaus-will-gebaeude-fuer-verkehrsschule-anmieten-artikel10703071

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-halle-mieten-verkehrserziehung-uebungsplatz-kidcarcity-1354781

  • Böllerverbot in Chemnitz?

    Mit der Diskussion rund um ein Verbot von privatem Feuerwerk in der Silvesternacht beschäftigte sich die „FreiePresse“ in ihrer Ausgabe vom 3. Januar 2020.

    Zum Standpunkt der AfD wurde unser Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg befragt.

    Auszug aus dem Artikel:

    Für Volker Dringenberg ist das Einläuten des neuen Jahres eine kulturell begründete Tradition. „Die damit einhergehende Belastung der Luft ist an diesem einen Tag daher hinzunehmen“, so der Fraktionschef der AfD im Stadtrat. Die ständige Verbotsdiskussion erscheine lähmend, sagt er. Das Verbot nehme Lebensfreude, beschädige einen weiteren Wirtschaftszweig und rette demgegenüber weder die Umwelt noch das „viel beschworene Klima“.

    Quelle: https://www.freiepresse.de/chemnitz/feinstaub-braende-muell-erneute-debatte-um-boellerverbot-artikel10694049