


Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Hinweise:
Zwischen dem 30. November und dem 13. Dezember 2021 entfiel die telefonische Erstermittlung aufgrund der hohen Meldezahlen (3.021 Fälle in KW 47/2021), sodass in diesem Zeitraum keine Informationssammlung zu Merkmalen wie dem Impfstatus erhoben wurden. Die Nachermittlungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass die entsprechenden Aussagen nicht belastbar wären.
Die in Sachsen für die Datenerhebung verwendete Software Octoware enthält zudem zu unserem Bedauern nicht die für diese Thematik übliche Merkmalsausprägung zum Impfstatus (vollständig geimpft, grundimmunisiert, ohne Impfung) einer Person. Einzelangaben zum Impfstatus sind händisch einzugeben und werden in der Auswertung nach RKI-Richtlinien unter Berücksichtigung der Impfdosen und anhand des Impfdatums vom RKI berechnet. Leider sind nicht alle Konstellationen nach RKI („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
zum Impfstatus in der Software abgebildet und so werden doppelt Infizierte mit Impfung von der Software nicht erfasst.
Eine Auswertung seitens des Pandemiemanagements würde daher ein unvollständiges Bild wiedergeben. Die Beantwortung erfolgt daher unabhängig des Impfstatus. Wir empfehlen die Befragung des RKI zu dieser Angelegenheit.
Wie viele laborbestätigte Corona-Infektionen gab es (Zusätzliche Aufschlüsselung nach Kalenderwochen und Altersgruppen gemäß aktueller CoronaImpfV § 4 Abs. 1 Satz 2)?
Alle Fallzahlen seit Beginn der Pandemie sowie die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und die 7-Tage-Inzidenz sind auf der Seite des RKI unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
abrufbar.




Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wann ist die Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund ab der Helbersdorfer Straße bis zur Straße Usti nad Labem fertig und auf Papier?
Die geforderte Studie wurde am 22.01.2021 durch das Umweltamt beauftragt. Bis Ende März 2022 wird diese von der SLG Hartmannsdorf erstellt. Das Umweltamt hatte dazu im letzten Jahr eine mit dem Tiefbauamt abgestimmte Aufgabenstellung erstellt. Im April werden die Ergebnisse intern ausgewertet.
Die bisherigen Kosten der Studie betragen 7.850,00 € zzgl. MwSt. In Abhängigkeit vom Ergebnis der aktuellen Bearbeitung, sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Die durch den Stadtrat beschlossene Kostenteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Gesamtkosten bekannt sind.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister


Ihre Ratsanfrage RA-028/2022 – Umsetzung Beschluss B-249/2020 „Umsetzung der Garagenkonzeption aus Stadtratsbeschluss Nr. B-086/2017“
Sehr geehrter Herr Preuß,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wie wurde der Beschluss realisiert (Hat die Garagengemeinschaft den geänderten Nutzungsvertrag angenommen oder wurde der bisherige Nutzungsvertrag gekündigt oder wurde Einigkeit zu einem Verkauf an die Garagengemeinschaft erzielt)?
Nachdem die Garagengemeinschaft, vertreten durch den Garagenvorstand, den von der Stadt angebotenen Vertragsnachtrag bis zum 31.05.2021 nicht angenommen hat, wurde der Nutzungsvertrag entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. B-249/2020 gekündigt. Die Kündigung erfolgte zum 31.12.2021. Ein Verkauf des Grundstücks an die Garagengemeinschaft konnte bereits deshalb nicht erfolgen, weil die Voraussetzung entsprechend Stadtratsbeschluss Nr. B-086/2017 vom 14.06.2017 mit der erforderlichen Gründung einer juristischen Person nicht vorlag.
Wurde ein Verkauf der Garagengrundstücke (auch an Dritte) eingeleitet?
Die Beantwortung dieser Frage schließt die Beantwortung der Frage Nr. 5. mit ein. Infolge der Vertragskündigung wird den Gremien (VFA, ASM und Stadtrat) voraussichtlich Anfang lll. Quartal 2022 eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
Bei Kündigung des Nutzungsvertrages: Wurde ein externer Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt?
Es wurde kein externer Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt.
Bei Kündigung des Nutzungsvertrages: Wie viele Garagen wurden neu vermietet?
Übergangsweise wurden Garagen vorübergehend zur weiteren Nutzung überlassen.Ist es vorgesehen, im Rahmen einer Informationsvorlage die bisher beteiligten Ausschüsse (Verwaltungs- und Finanzausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität) zum Sachstand und der weiteren Verfahrensweise zu unterrichten?
Siehe bitte Antwort zu Frage Nr. 2.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister


Der Krieg in der Ukraine hat bereits große Flüchtlings-Bewegungen in Gang gesetzt. Auch in Chemnitz werden Flüchtlinge erwartet, vor allem Frauen und Kinder. In unserer Fraktion kümmert sich bereits ein Stadtrat um Unterstützung für eine ukrainische Familie, welche in Augustusburg Zuflucht gefunden hat.
Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ griff eine gemeinsame Erklärung der selbsternannten demokratischen Fraktionen auf, welche aus ihrem undemokratischen Selbstverständnis heraus darauf verzichteten, unsere Fraktion für diese Erklärung anzufragen. Dies tat dann der zuständige Redakteur, woraufhin sich unser Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg in kurzen Worten äußerte (Quelle: https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/chemnitz-bereitet-sich-vor-so-will-die-stadt-fluechtlingen-aus-der-ukraine-helfen-2350414 )
Die ausführliche Erklärung von Dr. Volker Dringenberg dokumentieren wir an dieser Stelle:
„Unsere Fraktion lehnt den Krieg Russlands gegen einen souveränen Staat ab. Die Aufnahme tatsächlicher Kriegsbetroffener, im Fall der Ukraine vor allem Frauen und Kinder, ist eine Selbstverständlichkeit. Einer unserer Stadträte engagiert sich da bereits privat, um einer Familie zu helfen.
Selbst in diesen schweren Stunden zeigen sich aber die Einheitsfraktionen im Stadtrat nicht in der Lage, alle demokratischen Kräfte z zusammenzubringen und fragen unsere Position gar nicht an. Das belegt anschaulich deren Unfähigkeit, eine breite Mehrheit zu einem gemeinsamen überparteilichen Ziel zusammenzufassen.
Zum Thema Aufrüstung der Bundeswehr: Nachdem die Bundeswehr von den Altparteien kaputtgespart wurde und offenbar als missliebiger Folkloreumzug betrachtet wird, der nur noch zu einer auswärtig verwendbare Eingreiftruppe taugt, mutet dieser Gratismut in Ansehung dieser gravierenden Versäumnisse schon merkwürdig an.
Es war und ist naiv, zu glauben, Armeen taugen nur für Statistiken der Stärke im Spiegel und würden nie eingesetzt. Auch müssen wir uns fragen, warum es soweit kommen musste. Es war ersichtlich, dass Russland seinen Nachbarn Ukraine nicht auch noch in der Nato aufgenommen sehen wollte und alle Mittel zur Verhinderung dieses Ziels einsetzten wird. Die nun erklärten Solidaritätsadressen hätte man sich sparen können, wenn man die Interessen Russlands ernst genommen und im Rahmen von Verhandlungen berücksichtigt hätte. Man stelle sich vor, die Venezuelaner hätten nach der Stationierung russischer Truppen gerufen. Wer ist so naiv, zu glauben, die Amerikaner hätten dies akzeptiert?“


Nachdem beim städtischen Veranstalter „C3“ Geldprobleme bekannt wurden und unter anderem das beliebte „Hutfestival“ auf der Kippe stand, formulierte unsere Fraktion einen Beschlussantrag, welcher weitere finanzielle Unterstützung für die „C3“ fordert.
In einer Pressemitteilung erklärte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler die Beweggründe:
„Die ständig wechselnden Beschränkungen der Corona-Notverordnung haben sich bis in die C³ hineingetragen. Die Unsicherheit der Veranstalter führt natürlich zu einem Rückgang der Mietanfragen und damit zu einer Schieflage der C³. Gerade die C³ stellt aber viele Veranstaltungen zum Allgemeinwohl zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Geldern geben wir ihr etwas Sicherheit für kommende Veranstaltungen zu Gunsten der Bürger und zum Wohle der Stadt Chemnitz, welche ja in drei Jahren auch Europäische Kulturhauptstadt ist.“
Der vollständige Antrag BA-013/2022 lautet wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Umschichtungen im Ergebnishaushalt die finanziellen Zuweisungen an die C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH (C³) um mindestens 175.000,00 € erhöht werden können, um die Wahrnehmung der Aufgaben durch die C³ bei der vielfältigen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu sichern.
Hierzu sind dem VFA zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten und es ist dort zu informieren,
Begründung:
Nach Informationen der C³ reichen die bisher geplanten Zuschüsse der Stadt Chemnitz nicht aus, um die übertragenen Aufgaben abzusichern. Im Haushaltplan der Stadt Chemnitz wurde für da Haushaltjahr 2022, unter der Annahme das die Auswirkungen der Corona-Krise überwunden seien, 1.000.000,00 € weniger Zuschüsse eingestellt als 2021. Da die Krise nicht überwunden ist, zeigt sich, dass die Zuschüsse nicht ausreichen. So ist unter anderen die Durchführung des „Hutfestivals“ nicht gesichert. Mit der Zuschusserhöhung soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der C³ zur Daseinsvorsorge in der Stadt Chemnitz vollumfänglich auch unter den negativen Auswirkungen der Corona-Krise gesichert werden.
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Chemnitz ist der Oberbürgermeister für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 250 T€ zuständig. Auch wenn der VFA einer Umschichtung nicht zustimmen muss, ist es jedoch erforderlich, die für die Stadtgesellschaft bedeutsame Thematik mit dem vorliegenden Beschlussantrag zu aktivieren und darüber Informationen einzufordern.

Nachdem unsere Fraktion einen Beschlussantrag zur Unterstützung der „C3“ eingereicht hat, reagierte die „C3“ in der „Freien Presse“. Fazit: Das „Hutfestival“ sei gesichert, sehr wohl fehlt aber Geld in anderen Bereichen.
Unabhängig von dieser „linke Tasche, rechte Tasche“-Aussage des „C3“-Chefs werden wir unseren Antrag aufrechterhalten.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitzer-hutfestival-soll-auch-in-diesem-jahr-stattfinden-artikel11994541

Für den Stadtrat am 16.03.2022 hat unsere Fraktion den Beschlussantrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15. März 2022“ schaffen. Das beinhaltet auch, die Impfpflicht im Bereich Medizin und Pflege nicht umzusetzen.
An dieser Stelle dokumentieren wir unseren Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Vorbemerkungen
Die Stadt Chemnitz befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht nach §20a IfSG, eingeführt durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Anlage 1 Seite 2 zu A-011/2022 COVID-19-Pandemie“, ist ab dem 16. März 2022 mit massiven Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung sowie der pflegerischen Versorgung zu rechnen, wenn es zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten ungeimpfter Beschäftigter kommen wird.
In den letzten Tagen wurde immer deutlicher, dass es keinerlei Konzept gibt, wie die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann. Es ist mit schwersten Schäden für die Versorgungslandschaft sowie für eine Vielzahl der Bürger zu rechnen, welche es mit dem vorliegenden Antrag zu verhindern gilt.
Betrachtung zur Rechtslage
Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2021-
12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf
Bis zum heutigen Tag gibt es keine Veröffentlichung über die Durchführungsbestimmungen zum § 20a IfSG der Sächsischen Staatsregierung. Vor dem Hintergrund des §20a IfSG und deren Umsetzung ab dem 15. März 2022, herrscht tiefe Verunsicherung bei den in der Stadt Chemnitz betroffenen Unternehmen/Einrichtungen und Beschäftigten.
Das IfSG sieht eine Ausnahmeregelung dahingehend vor, dass die Bundesländer bestimmen können, dass die Benachrichtigung nicht durch die Einrichtungsleitung, sondern durch die in den Bundesländern bestimmte Stelle/Behörde zu erfolgen hat. Die dann zuständige Stelle/Behörde kann von den in der Einrichtung tätigen Personen die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen und ggf. ein entsprechendes Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen, d.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie ein solches Verbot ausspricht.
Jedoch sieht der Gesetzgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass bis zum Ablauf des 15. März 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist. Erst wenn ein behördliches Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot tatsächlich auch ausgesprochen worden ist, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Weiterbeschäftigung von nicht geimpftem Personal ist also auch nach dem 15. März 2022 jedenfalls solange möglich, bis die zuständige Stelle/Behörde ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot ausspricht.
Auswirkungen und Gegensteuern durch die Stadt Chemnitz
Die ab 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Unterstützung betroffener Bürger haben. Im Gesundheitswesen herrscht bereits heute, auch ohne die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, ein enormer Personalmangel. Ein weiterer Personalausfall in großem Umfang kann nicht kompensiert werden. Damit ist das Leistungsangebot vieler betroffener Bereiche derzeit akut gefährdet. Viele Leistungsangebote sind für die Gesundheit, die Versorgung und das alltägliche Leben von Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung essentiell und daher unbedingt aufrecht zu erhalten.
In der Stadt Chemnitz fehlt es sowohl an Daten zur Versorgungslage bei Umsetzung des § 20a IfSG sowie an Vorbereitungshandlungen zur Abwendung des zu befürchtenden gravierenden Versorgungsnotstandes. Hinzu tritt die Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die mittelbare Wirkung, welche von der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgeht:
Zum einen tritt für die in den Einrichtungen verbleibenden Beschäftigten eine Überlastung ein, welche zu weiterer Abwanderung aus dem Gesundheitswesen führt. Zum anderen wird die Bereitschaft, in Gesundheitswesen tätig zu werden, durch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht massiv beeinträchtigt.
Es besteht die begründete Vermutung, dass der, in wesentlichen Teilen des Gesundheitswesens bereits jetzt zu verzeichnende, Personalmangel sich in der Folge zu einem allgemeinen Gesundheitsnotstand entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund kann die Stadt Chemnitz es nicht zulassen, dass, unter Abwägung der allgemeinen Entwicklung der epidemiologischen Situation mit den zu befürchtenden Auswirkungen, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ohne maximale Ausschöpfung des gesetzlich eröffneten Ermessensspielraumes umgesetzt wird.
Um den betroffenen Bürgern und Beschäftigten Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu gewährleisten, ist unter Ausschöpfung des in § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG eröffneten Entscheidungsspielraumes von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot abzusehen. Die Regelungen des § 20a werden generell als für die Eindämmung der Sars-cov 2- Pandemie ungeeignet und darüber hinaus als verfassungswidrig angesehen.
Die Abschaffung des § 20a IfSG würde einen wichtigen Schritt darstellen, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und Gesundheitspersonal zu verbessern. Ferner ist die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Corona Impfpflicht wichtige Voraussetzung, um die Versorgungslandschaft in gesundheitlichen und pflegerischen Bereich dauerhaft zu gewährleisten.
Die kreisfreien Städte erfüllen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen, alle Aufgaben in eigener Verantwortung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes als Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates liegen würde, wenn das Gesetz gerade dem örtlichen Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum zuweist.

Der städtische Veranstalter „C3“ hat finanzielle Probleme, unter anderem steht das „Hutfestival“ auf der Kippe. Unsere Fraktion hat dazu einen Beschlussantrag eingereicht. Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ berichtet darüber.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/durch-corona-c3-in-finanznoeten-reicht-das-geld-fuers-hutfestival-2325679
Auch „Radio Chemnitz“ griff das Thema auf.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.radiochemnitz.de/#!/beitrag/chemnitzer-veranstaltungszentren-erneut-in-finanziellen-noeten-713886/
Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ betrachtet die Auswirkungen auf den kommunalpolitischen Alltag, nachdem durch den Bundesvorstand der AfD die Vereinigung „ProChemnitz/Freie Sachsen“ auf die Unvereinbarkeitsliste gesetzt wurde.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.tag24.de/chemnitz/politik-wirtschaft/freie-sachsen-auf-unvereinbarkeitsliste-gilt-das-auch-im-chemnitzer-stadtrat-2324594