Stadt Chemnitz soll Carl Hahn im Stadtbild würdigen
Mit Carl Hahn starb am vergangenen Wochenende einer der bekanntesten Chemnitzer, dessen Erfolgsgeschichte im Bereich der Automobilindustrie seine Wurzeln in Chemnitz hatte.
Unsere Fraktion hat heute einen Beschlussantrag eingereicht, in welchem die Stadt aufgefordert wird, das Lebenswerk von Carl Hahn angemessen zu würdigen.
Beispiele wie in Ingolstadt (Carl-Hahn-Straße) oder Wolfsburg (Benennung einer Schule) sind ausreichend vorhanden. Zwar ist die „Villa Hahn“ an der Händelstraße für viele Chemnitzer ein Begriff. Das ist aber aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Über den Antrag wird in der Stadtratssitzung am 8. Februar 2023 entschieden werden.
Hier geht es zu einer lokalen Berichterstattung über den Tod von Carl Hahn:
Unsere Fraktion hat für die Stadtratssitzungen am 17. und 18.03.2021 den Beschlussantrag A-008/2021 eingereicht.
Hierzu haben wir folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
AfD-Stadtrat: Beschlussantrag fordert Fairtrade-Textilien in der Stadtverwaltung
Die Fraktion der AfD hat den Beschlussantrag A-008/2021 „Fairtrade Town – nachhaltige Beschaffung ermöglichen“ eingereicht. Hintergrund des Antrags ist der im Jahr 2017 gefasste Beschluss BA-029/2017, der Kampagne „Fairtrade Towns“ beizutreten. Mit dem Antrag unserer Fraktion soll sich die Stadt Chemnitz jetzt verpflichten, bei künftigen textilen Anschaffungen auf das „Fairtrade“-Gebot zu achten.
Stadtrat Lars Franke entwickelte die Beschluss-Idee: „Bisher sind die erzielten Ergebnisse nach dem 2017er Beschluss eher bescheiden, wenn der Hauptbeitrag der Stadt Chemnitz darin besteht, dass im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird.“ An Einzelhändler und Gastronomen wurde lediglich appelliert, sich an Fairtrade-Maßnahmen zu beteiligen.
Franke: „Es wäre ebenfalls wünschenswert, wenn ein Vertreter aus der „Vergabe und Beschaffung der Stadt Chemnitz“ an der Steuerungsgruppe „Fairtrade-Town Chemnitz“ teilnehmen würde. Unser Vorschlag orientiert sich auch an der Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welches für die Bundesregierung einen „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ veröffentlicht hat.
Weiterhin soll die Stadt damit einen spürbaren Beitrag leisten, unmenschliche Zustände wie Kinderarbeit in den Herstellerländern zu bekämpfen.“
Über den Beschlussantrag wird in den Sitzungen des Doppelstadtrats am 17./18.03.2021 entschieden.
An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal den genauen Wortlaut des Antrags:
„Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Beschaffungen textiler Ausstattungen so gestaltet werden können, dass Lieferungen unter der Maßgabe „Fairen Handels“ bezogen werden. Dabei sind alle Beschaffungsstellen der Stadt einzubeziehen und Bedarfe dahingehend zu prüfen, ob die Beschaffung üblicherweise aus Quellen erfolgt, bei welchen die begründete Vermutung besteht, dass unfaire Handelsbedingungen vorliegen.
Auf der Basis des „Leitfadens der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ ist zu untersuchen, inwieweit die Beschaffungssysteme so gestaltet werden können, dass über Ausschreibungskriterien „Fairer Handel“ sichergestellt wird.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit über die Umsetzung von Kriterien für nachhaltige Beschaffungen (Fairer Handel) ein jährlicher Fortschrittsbericht als zweckdienliches Instrument einer Prozessevaluation erstellt werden sollte.
Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im III. Quartal 2021 eine Informationsvorlage vorzulegen.
Begründung:
Mit Beschluss BA-029/2017 hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz beschlossen, sich an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ zu beteiligen. Der Titel wurde auch verliehen, dennoch sind die erzielten Ergebnisse eher bescheiden, wenn der Hauptbeitrag der Stadt Chemnitz darin besteht, dass im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird. Im Weiteren besteht der eher appellativischer Anspruch, Einzelhändler und Gastronomen zu gewinnen, fair gehandelte Produkte anzubieten.
Einzelheiten zu den erreichten bescheidenen Ergebnissen sind der Beantwortung der Ratsanfrage RA-101/2018 zu entnehmen.
Der Ratsanfrage ist ebenfalls zu entnehmen, dass es wünschenswert wäre, wenn ein Vertreter aus der Struktureinheit Vergabe und Beschaffung an der Steuerungsgruppe der Initiative „Fairtrade-Town Chemnitz“ teilnehmen würde, was allein noch nicht den durchschlagenden Erfolg sichert.
Die AfD Fraktion nimmt die Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Anlass, welches für die Bundesregierung einen „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ veröffentlicht hat, um den Prozess der nachhaltigen Beschaffung (fairer Handel) deutlich zu intensivieren.
Mit der Veröffentlichung des Leitfadens führte Entwicklungsminister Gerd Müller aus: „Mit dem Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Bei der öffentlichen Textilbeschaffung gelten ab jetzt klare Nachhaltigkeitskriterien – ob es um Polizeiuniformen oder Arztkittel geht. Der neue Leitfaden ist auch ein Signal an Unternehmen: Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil! Das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland beträgt 500 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein gewaltiger Hebel, den wir nutzen müssen, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.
Deswegen müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt Ernst machen und bis 2030 eine 100 Prozent nachhaltige Beschaffungsquote erreichen. Es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Ein jährlicher Fortschrittbericht und ein Nachhaltigkeitsbeauftragter bei Bund, Länder und Kommunen sollte die Umsetzung begleiten. Jede Beschaffungsstelle kann jetzt aber bereits im Textilbereich anfangen und die neuen Regeln zur Grundlage der Beschaffung machen.“
Mit der Umsetzung des Prüfauftrages werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Titel „Fairtrade-Town“ weiter mit Leben erfüllt wird und die Stadt Chemnitz sich an die Spitze der Bewegung für fairen Handel stellt. Mit der Einführung fairer Beschaffungen werden einige Bedarfsdeckungen möglicherweise etwas teurer. Letztlich ist aber ein nachhaltiger Handel eine unabdingbare Voraussetzung für eine positive Entwicklung in Bereichen der Welt, in denen noch sehr ungesunde und ausbeuterische (Kinderarbeit!) Produktionsbedingungen herrschen.“
AfD-Fraktion: Sondernutzung Außengastronomie ist nur
Stückwerk
Die jährlich neu abzustimmende Befreiung innerstädtischer
Gastronomen von der Sondernutzungs-Gebühr ist aus Sicht der AfD-Fraktion im
Stadtrat Chemnitz nur Stückwerk.
Aus diesem Grund reicht unsere Fraktion zum kommenden Stadtrat am 25. März 2020 einen Beschlussantrag ein.
Im A-012/2020 soll die Regelung komplett überarbeitet, langfristiger ausgelegt und vor allem gerechter werden. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Auf jeden Fall soll die Befreiung auf das ganze Stadtgebiet ausdehnt werden. Kein Betreiber eines Lokals am Stadtrand soll schlechter gestellt sein als ein Gastronom in der Innenstadt. Wir brauchen eine einheitliche Lösung für die ganze Stadt.“
Im Detail bedeutet das: Jeder Gastronom soll ein Jahr lang gebührenfrei testen dürfen, ob sich Außennutzung im öffentlichen Raum rentiert. Nach dem Testlauf soll der Unternehmer dann entscheiden, ob er die Nutzung – dann mit einer Gebühr versehen – weiterbetreiben will. Diese Regelung soll ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.
Gastronomen im Innenstadtbereich, welche bereits 2019 durch die damalige Sonderregelung keine Gebühren zahlen mussten, sollen 2020 zumindest für zusätzliche hinzukommende Außenflächen nicht zur Kasse gebeten werden.
Köhler: „Damit stellen wir das Prinzip der Gleichbehandlung wieder her. Die Einnahmeverluste mit der jetzigen Regelung der Sonderbefreiung sind für die Stadt sowieso zu hoch. Wir müssen aber zeitnah in die Diskussion gehen, wie angemessen die aktuellen Gebühren noch sind. Da sehen wir große Chancen, die Gebühren spürbar auf ein vernünftiges Niveau zu senken.“
Der Vorstoß der AfD-Fraktion beruht neben den seit Jahren andauernden Bemühungen, Stadtteile wie den Sonnenberg attraktiver zu gestalten, auch auf der Diskussion um die Belebung des Brühl. Die neue Regelung würde auch den dort ansässigen Gastronomen – im Gegensatz zum jetzigen Konstrukt – zugute kommen.
Für die Stadtratssitzung am 25. März 2020 hat unsere Fraktion einen weiteren Beschlussantrag eingereicht. Wir fordern, dass an oder in der Kirchner-Grundschule Wittgensdorf endlich ein Fahrstuhl installiert wird (BA-019/2020)
Die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf stellt im Ortsteil eine wichtige Lern- und Begegnungsstätte dar. Neben dem normalen Unterricht werden hier in der Aula des Gebäudes in der 3. Etage viele Veranstaltungen durchgeführt, welche die Einwohner des Ortsteils ansprechen. Kunst-Ausstellungen, Kinoabende, Faschingsfeiern und Konzerte sind nur ein Teil der Projekte, welche hier stattfinden.
Im Rahmen der gewünschten Barrierefreiheit und Inklusion ist es aber derzeit für gehbehinderte nur sehr schwerlich oder auf den Rollstuhl angewiesene Menschen faktisch gar nicht möglich, daran teilzunehmen.
Und: Der Fahrstuhl ist seit Jahren quasi versprochen – konkret war aber nie das Geld dafür da.