Schlagwort: Bürgermeister

  • Bürgermeisterwahl und die Sicht unserer Fraktion

    Bürgermeisterwahl und die Sicht unserer Fraktion

    In der Stadtratssitzung vom 15.06.2022 wurde unter anderem der Posten des Ordnungsbürgermeisters neu besetzt. Nach dem ersten Wahlgang herrschte Verwunderung, warum unser Kandidat, der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Dringenberg, null Stimmen bekam.

    Er erklärt das Stimmverhalten der Fraktion wie folgt:

    „Am gestrigen Nachmittag bewarb ich mich als neuer Ordnungsbürgermeister der Stadt Chemnitz. Als ich diese Entscheidung traf, waren keine weiteren Bewerber bekannt. Erst später kam mit Knut Kunze ein Polizeibeamter hinzu, welcher aber keine volljuristische Ausbildung (wie in der Vergangenheit gefordert, zwischenzeitlich aber aus den Anforderungen gestrichen) vorweisen konnte.

    Kunze galt als Kandidat der links-grünen Kreise. Am Ende kandidierten mit Dr. Renata Marwege (SPD-Kandidatin) und Dr. Alexander Haentjens (CDU-Kandidat) zwei weitere Volljuristen. Im Wissen, in einer Stichwahl gegen das Bollwerk der „Demokraten“ keine Chance zu haben, entschieden meine Fraktion und ich gemeinsam, vom ersten Wahlgang an Dr. Alexander Haentjens zu unterstützen. Außerdem honorierten wir auch, dass Herr Dr. Haentjens in einigen Bereichen noch qualifizierter war. Unsere Fraktion entscheidet immer im Sinne der Sache, nicht mit der Intention, Posten zu erhaschen.

    Dr. Alexander Haentjens verlor leider in der Stichwahl gegen den weitaus weniger qualifizierten Wunschkandidaten der Stadtspitze, Knut Kunze. Dass Dr. Alexander Haentjens offenbar selbst von eigenen CDU-Stadträten sowie der FDP im Stich gelassen wurde und diese somit einen offensichtlich linken Kandidaten unterstützen, dürfte für einen sehr bitteren Beigeschmack gesorgt haben.“

    Sehen Sie hier die Bewerbungsrede von Dr. Volker Dringenberg 👇

  • Runkel-Nachfolge: Dr. Volker Dringenberg reicht Bewerbung ein

    Runkel-Nachfolge: Dr. Volker Dringenberg reicht Bewerbung ein

    Information aus der Fraktion:

    Im Juni-Stadtrat (15.06.2022) werden die Bürgermeister der Dezernate 3 und 6 neu bzw. wiedergewählt.

    Auf das Dezernat 6, welches aktuell Baubürgermeister Michael Stötzer betreut, gibt es inklusive seiner Person zwei Bewerbungen.

    Für die Stelle im Dezernat 3 sind es vier, darunter unter Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg. Der „Freien Presse“ sagte er: „Man sollte sich einbringen und nicht immer nur kritisieren.“

    Ein ausführliches Statement von Dr. Volker Dringenberg und die neuen Ideen für das Ressort, welches neben dem Ordnungsamt auch das Bürgeramt, das Umweltamt, den Tierpark sowie die Lebensmittelüberwachung und das Veterinäramt umfasst, stellen wir an dieser Stelle in den kommenden Tagen vor.




  • RA-150/2020: Modifizierung der neuen CVAG-Haltestellen-Fahrpläne

    RA-150/2020: Modifizierung der neuen CVAG-Haltestellen-Fahrpläne

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin und in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Folgendes mit.

    Anmerkung: Die Zuarbeit der CVAG ist als Zitat gekennzeichnet und unverändert übernommen worden.

    1. Wurde die Umstellung auf das neue Erscheinungsbild vorab mit den entsprechenden Gremien wie dem CVAG-Fahrgastbeirat, gewählten Interessenvertretungen wie dem Behinderten- und dem Seniorenbeirat sowie der AG Barrierefreies Bauen abgestimmt?

      Siehe Antwort zu Frage 3.

    2. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis und welchen Stellungnahmen der Befragten?

      Siehe Antwort zu Frage 3.

    3. Wenn nein: Aus welchen Gründen erfolgte dieser Schritt nicht?

      Zitat: „Aufgrund einer notwendigen Systemumstellung des Programms zur Erstellung der Fahrplandaten war es notwendig, das Layout der Haltestellenaushangfahrpläne von dem neuen System zu übernehmen. Entsprechende Vorgaben des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) wurden bei möglichen Anpassungen berücksichtigt. Weitere Absprachen mit gewählten Interessenvertretungen waren nicht vorgesehen, was zukünftig jedoch Berücksichtigung finden wird.

      Die im Nachhinein übermittelten Hinweise wurden aufgenommen und werden, soweit technisch möglich, schrittweise geprüft und ggf. umgesetzt. Zudem wird es einen Termin mit der Stadt Chemnitz und Frau Liebetrau (Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz) zum Thema „Barrierefreier ÖPNV“ geben, in dem unter anderem die Fahrpläne bzw. die bereits vorgenommenen Änderungen besprochen werden.“

    4. Ist eine Rückkehr zum vorherigen Erscheinungsbild angedacht?

      Zitat: „Aufgrund der notwendigen Systemumstellung unseres Fahrplansystems ist eine Änderung des Layouts in die alte Form nicht mehr möglich.“

    5. Zu welchem Zeitpunkt wäre das umsetzbar?

      Siehe Antwort zu Frage 4.

    6. Ist alternativ eine Überarbeitung der aktuellen Aushänge bezugnehmend auf die Kritikpunkte angedacht?

      Siehe Antwort zu Frage 7.

    7. Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?

      Zitat: „Wir haben in den vergangenen Wochen viele Hinweise zu den neuen Fahrplanaushängen erhalten und haben bereits einige Anpassungen vorgenommen. Alle Wünsche können jedoch aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden.“

    8. Wenn nein: Aus welchen Gründen erfolgt dieser Schritt nicht?

      Siehe Antwort zu Frage 7.

    9. Warum sind die abrufbaren Haltestellenfahrpläne zum Selbstausdruck auf der Internetseite www.cvag.de im Stil des Verkehrsverbundes Mittelsachsen VMS und nicht in der Optik der CVAG gestaltet?

      Zitat: „Leider ist, aufgrund der Systemumstellung zur Erstellung der Fahrplandaten, eine optimale Einbindung unserer Haltestellenfahrplanaushänge auf unserer Website derzeit noch nicht möglich. Die CVAG ist bestrebt, die Fahrplanaushänge noch im II. Quartal dieses Jahres im CVAG-Design wieder einzubinden.“

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-026/2020: Schulsozialarbeit an der G.-Weerth-Oberschule

    RA-026/2020: Schulsozialarbeit an der G.-Weerth-Oberschule

    Ihre Ratsanfrage RA-026/2020 – Schulsozialarbeit an der Georg-Weerth-Oberschule

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie haben sich die in Rede stehenden dokumentierten Fallzahlen von Anfang 2015 bis Ende 2019 in der Georg-Weerth-Schule entwickelt?

    In den Jahren 2015 bis 2017 war die Zahl an Einzelfallhilfen, die durch die Schulsozialarbeiter/-in geleistet wurden, relativ konstant. Monatlich betrugen diese durchschnittlich 6 bis 10 Einzelfallhilfen. Im Jahr 2018 stieg die Belastung auf bis zu 24 Einzelfallhilfen im Monat, der Durchschnittswert betrug 15,7. Im Jahr 2019 stieg dieser Wert nochmals erheblich an. Die Fallzahlen verliefen über das gesamte Jahr 2019 konstant hoch. Es wurde ein Durchschnittswert von einer monatlichen Fallbelastung von 27,7 erreicht. Die monatliche Fallzahl schwankt zwischen 15 und 42 Hilfen. Die Schülerzahl entwickelte sich von 236 im Schuljahr 2014/2015 auf 304 im Jahr 2018/2019. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Anzahl der Einzelfallhilfen seit zwei Jahren auf einem beständig hohen Niveau bewegt.

    2. Wie stellt sich die Problemlage im Vergleich (ggf. Ranking) zu anderen Oberschulen dar?

    Die monatliche Fallbelastung ist nur ein Kriterium für das Abbild der umfassenden Aufgaben und Arbeitsbelastung von Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien, wie Schülerzahl, Anzahl der Schüler mit Förderbedarf und Anteil der Migranten ist die Georg-Weerth-Oberschule in der Prioritätenliste der Stadt Chemnitz auf Rang 4 eingeordnet. Insgesamt gibt es an 14 Oberschulen Schulsozialarbeit.

    3. Welche Schritte hat die Stadtverwaltung bislang eingeleitet, um dem Mehrbedarf Rechnung zu tragen?

    Lt. SächsSchulG § 6 Absatz 5 besteht für alle Oberschulen ein Anspruch auf 1,0 VzÄ. Diese Forderung wird an der Georg-Weerth-Oberschule umgesetzt. Der Mehrbedarf an Schulsozialarbeit wird durch den freien Träger und/oder die Schule im Jugendamt angezeigt und durch das Fachamt jugendhilfeplanerisch geprüft. Mit der Prüfung wurde der Bedarf bestätigt und im Maßnahmeplan zur Förderung 2020 entsprechend dargestellt (vgl. B-328/2019). Aufgrund nicht ausreichender Haushaltsmittel konnten in keinem Leistungsbereich (§§ 11 – 16 SGB VIII) Stellenerweiterungen in 2020 beschlossen werden.

    4. Welche Maßnahmen (kurz und mittelfristig) sind aus Sicht der Stadt erforderlich, um eine Verbesserung zu erreichen?

    Die für das Jahr 2020 beantragten und jugendhilfeplanerisch befürworteten Stellenerweiterungen werden im Rahmen der dezentralen Mittelanmeldung für den Zweijahreshaushalt 2021/2022 vom Jugendamt berücksichtigt. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erst nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021/2022 im Stadtrat feststehen und diese von der ursprünglichen Mittelanmeldung abweichen können. Darüber hinaus könnte dem Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit entsprochen werden, wenn im Haushaltsplan des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein wesentlich höheres Budget veranschlagt werden würde.

    Derzeit reichen die Erträge vom Land nicht aus, um alle Leistungsangebote der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln auszustatten. Um die erforderliche Kontinuität im Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, können Stellenerweiterungen für ein Förderjahr nur bewilligt werden, wenn bereits feststeht, dass in den nächsten Haushaltsjahren ebenfalls die notwendigen kommunalen Mittel und Landesmittel zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird das Fachamt inhaltliche Neuausrichtungen prüfen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-644/2019 – Entwicklung Infrastruktur & Gefahrenabwehr bezüglich E-Mobilität

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?

    Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.

    Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?

    Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.

    Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

    3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?

    Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.

    4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?

    Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.

    5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?

    Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.

    6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?

    Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.

    7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?

    Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.

    8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?

    Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-638/2019: Kostensteigerungen bei kommunalen Bauvorhaben

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

    oftmals werden fehlende oder überteuerte Angebote von Baufirmen für kommunale Baumaßnahmen beklagt. Allein seit Anfang November 2019 wurden massive Kostensteigerungen beim Ausbau des Wirtschaftshofes im Tierpark sowie beim Umbau des Bahnhofsgebäudes der Parkeisenbahn bekannt. Letzteres Projekt steht jetzt sogar auf der Kippe. Bürgermeister Michael Stötzer hatte kürzlich eine Überarbeitung der Planungsabläufe erwähnt.

    1. Gibt es Überlegungen, die städtischen Verfahrensabläufe zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben so zu modifizieren, dass Kostenrisiken besser erfasst und für die Beschlussfassung des Stadtrates nachvollziehbar aufbereitet werden?

    2. Welche Schritte wurden bzw. werden eingeleitet, um die informelle Beteiligung des Stadtrates hinsichtlich der Kostenentwicklung über den gesamten Vorbereitungs- und Durchführungsprozess bei kommunalen Baumaßnahmen zu verbessen?

    3. Welche Anstrengungen werden seitens der Bauverwaltung unternommen um kostenintensive Planungsfehler zu vermeiden?


    Das beim Dezernat 6 angesiedelte Baucontrolling wird permanent aktualisiert, so dass für die fünf festgelegten Controllingberichtstermine ein stichtagsbezogener Soll-Ist-Vergleich gegenüber den Fachausschüssen kommuniziert wird. Das Auftreten von Kostenrisiken (besser: Kostenabweichungen) basiert i.d.R. auf den jeweiligen Planungsständen gemäß HOAI. Gemäß DA 6001 (Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in der Stadt Chemnitz) ist bei Kenntnis von Mehrkosten von mindestens 400.000 € wie folgt zu verfahren: – bei Mehrkosten bis 1.250.000 € Brutto eine Information (im Rahmen des regelmäßigen Controllingberichtes oder separater Informationsvorlage) an den zuständigen Ausschuss und – bei Mehrkosten über 1.250.000 € Brutto eine Informationsvorlage an den Stadtrat. Bei wesentlichen Umständen, die zuvor nicht bekannt waren (grundlegende Änderung der Baumaßnahme), ist eine Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung eines bestehenden Baubeschlusses herbeizuführen.

    4. In welchem Umfang sollen Vorhaben extern bearbeitet werden und wie wird der Stadtrat bei der Entscheidung zur externen Beauftragung eingebunden?

    Bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen greift die Stadt Chemnitz stets auf externe Unternehmen zurück und trägt somit maßgeblich zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die Einbindung des Stadtrats erfolgt auf verschiedene Weise z. B. mit einem Baubeschluss, der Anmeldung von Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses oder auch als zeitnahe mündliche Information der Verwaltung in einem Ausschussgremium (Aufzählung ist nicht abschließend). Im Falle der KommunalBau Chemnitz GmbH (KBC) sind Vertreter des Stadtrats bzw. der Fraktionen als Aufsichtsratsmitglieder eingebunden. 5. Welche vergaberechtlichen Instrumente werden genutzt, um möglichst viele Anbieter zu erreichen um dadurch zu besseren Ausschreibungsergebnissen zu kommen? Die öffentliche Hand ist per Gesetz an die Art und Weise sowie Durchführung von Vergaben gebunden; dies betrifft vielfältige Landes-, Bundes- und EU-Gesetze. Die genaue Anwendung ist in der Stadtverwaltung Chemnitz per Dienstvorschrift geregelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister