Schlagwort: Corona

  • Rückblick Stadtrat 16.03.2022

    Rückblick Stadtrat 16.03.2022

    An dieser Stelle möchten wir einen kurzen Rückblick auf den Stadtrat vom 16.03.2022 werfen.

    Gleich zu Beginn präsentierten die Grünen in Person von Manuela Tschök-Engelhardt ihre Parade-Disziplin: Sie übten sich im Verbot. Gemeinsam mit den Verbündeten der deutschen demokratischen Ratsfraktionen wurden die „Fraktionserklärungen aus aktuellem Anlass“ von der Tagesordnung gewählt. Dem politischen Gegner den Mund verbieten – da lacht das grüne Herz…

    Unsere Fraktion brachte drei Anträge ein (den vierten zum Thema Privatstraßen verschoben wir auf April) und stellten unsere Ideen in drei Einbringungsreden vor.

    Diese können Sie hier sehen.

    Dr. Volker Dringenberg zum Thema

    „Auswirkungen von § 20a Infektionsschutzgesetz darstellen, Versorgungsnotstand abwenden“ (BA-014/2022)

    Falk Müller zum Thema

    „Für ein lebenswertes Chemnitz – C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH stärken“ (BA-016/2022)

    Steffen Wegert zum Thema

    „Touristische Unterrichtungstafeln“ (BA-010/2022)

    Für die Statistik: Alle Anträge wurden von den Mitbewerbern abgelehnt. Lediglich beim Impfpflicht-Thema war eine Enthaltung seitens der FDP zu vernehmen. Dieser Punkt wurde namentlich abgestimmt. Die Liste hierfür reichen wir nach.

    Was wurde noch beschlossen?

    * Die Stadt Chemnitz will sich attraktiver für künftige Lehrkräfte machen.
    * Die Planungen für Straßenbahnen bis Reichenbrand und zum Zeisigwald können beginnen.
    * Die Müllgebühren steigen drastisch. Gemäßigtere, gerechtere Varianten aus unserer Fraktion fanden bereits in der ersten Beratung keine Mehrheit.
    * Die Wirtschaftsförderung wird jetzt direkt im Rathaus angesiedelt, die CWE wird zum Event-Manager.
    * Am Hauptbahnhof entsteht bis 2024 ein Fernbus-Terminal, der komplette Neubau des Omnibusbahnhofs erfolgt nach 2025.

    Einen Punkt möchten wir noch gesondert betrachten: Der Südring Teil III und IV wird nicht gebaut. Dieses Projekt wurde hauptsächlich durch ein Chaos-Abstimmen der CDU-Fraktion – hier „glänzte“ vor allem Solveig Kempe – möglich. In den Reihen der Pferdekarren-Fraktion grünen Anstrichs knallten die Sektkorken – wieder einmal wurde ein wichtige Projekt für den mobilen Individualverkehr zerstört.

    Statt einer vernünftigen Verlängerung bis zur Zwickauer Straße und zur Kalkstraße quälen sich jetzt Autos, Busse und LKW´s in den nächsten Jahrzehnte weiter durch enge Straßen mit Wohnbebauung. Sollte die Jaennickestraße bei Starkregen überflutet sein (was unter der Brücke keine Seltenheit ist), steckt der Verkehr rund um Südring/Neefestraße im Stau-Chaos.

    Die gesamte Sitzung gibt es als Aufzeichnung hier zu sehen:

    https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html


  • RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage

    „Einer Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass allein in den vergangenen drei Jahren zwölf Beschlüsse des Stadtrats nicht umgesetzt wurden. Hierzu habe ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:

    Um welche Beschlüsse handelt es sich konkret (mit Bitte um Auflistung seit 2018)?

    Aus welchen Gründen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt (mit Bitte um Auflistung)?

    Für wann ist die Umsetzung der jeweiligen Beschlüsse geplant?“

    teile ich Ihnen auf Grundlage von Zuarbeiten der Dezernate und der Gleichstellungsbeauftragten
    Folgendes mit:

    Beschluss Nr. BA-014/2019 „Azubi-Kulturticket“

    Die Erarbeitung des Konzeptes wurde pandemiebedingt und damit verbunden der angespannten Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ausgesetzt.

    Es ist geplant, die Prüfung und Erstellung der Konzeption wiederaufzunehmen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im 2. Quartal 2022 vorzustellen. Inwieweit die Einordnung in den Haushaltsplan 2023/2024 zur Realisierung der Konzeption möglich ist, wird aktuell geprüft. Dies hängt einerseits von den finanziellen Rahmenbedingungen, andererseits von der Prioritätensetzung bei Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Dezernates ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze der Finanzplanung deutlich überschritten werden.

    Beschluss Nr. BA-016/2019 „Fassadengrün in Chemnitz“

    Beschlusspunkt 3 ist erfüllt, Haushaltsmittel wurden durch den Stadtrat im Jahr 2021/2022 bereitgestellt, die Förderrichtlinie wurde mit den im Beschluss gesetzten Schwerpunkten mit B-141/2021 erlassen und bekannt gemacht, Anträge können im Stadtplanungsamt eingereicht werden siehe
    https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/fassadengruen/index.html

    Beschluss Nr. BA-027/2019 „Rechenschaftsbericht Straßenbaumkonzeption“

    Gemäß BA-027/2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.06.2020 in Form einer Präsentation berichtet. Im Jahr 2021 erfolgte aus kapazitiven Gründen keine Berichterstattung. Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, in geeigneter Form im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.06.2022 zu berichten. Beschluss Nr. BA-050/2019 „Begrünung von Haltestellen Unterständen“

    Der in Rede stehende Beschlussantrag wurde inhaltlich vertiefend geprüft, die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität mit BR-007/2020 nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben. Eine Umsetzung der mit BR-007/2020 vorgeschlagenen Reallabor-Haltestelle erfolgte bislang nicht, da es dafür zunächst einer Klärung bedarf, durch wen die Fahrgastunterstände künftig errichtet und unterhalten werden.

    Beschluss Nr. BA-060/2022 „Klimaschutzmanagement Chemnitz“

    Der Beschluss wurde umgesetzt und eine entsprechende Personalstelle in den Stellenplan des Umweltamtes eingestellt. Allerdings lagen die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vor, da die Stadt Chemnitz bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hatte. Dieses war nun zu alt im Sinne der Förderrichtlinie. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung musste die Stelle 2021 wieder gestrichen werden.

    Beschluss Nr. BA-066/2020 „Erweiterung Naturschutzgebiete in Chemnitz“

    Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, welche nach pflichtgemäßem Ermessen auszuführen ist. Aufgrund von Personalengpässen, u. a. durch Langzeitkrankheit, kam es hier zu einem zeitweiligen Stillstand. Nach Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle erfolgt nunmehr zunächst die erforderliche Neuausweisung eines Altschutzgebietes anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen.

    Beschluss Nr. BA-056/2020 „Förderung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Chemnitz“

    Aufgrund der pandemischen Lage waren die zuständigen Bediensteten in das Pandemiemanagement abgeordnet. Somit konnte die Bearbeitung des BA-046/2020 erst in 2022 wiederaufgenommen werden. Gegenwärtig wird eine Informationsvorlage erarbeitet, welche am 5. Mai 2022 dem Sozialausschuss vorgelegt wird.

    Beschluss Nr. BA-100/2020 „Bike + Ride Offensive an Chemnitzer Bahnhöfen und Haltepunkten“

    Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussantrag wurde darauf hingewiesen, dass eine zeitlich parallele Bearbeitung eines B&R-Konzeptes zum Mobilitätsplan 2040, welcher zum damaligen Zeitpunkt noch erarbeitet wurde, fachlich nicht sinnvoll und personell nicht leistbar war. Dieser Situation wurde durch den Beschluss des Stadtrates nicht abgeholfen.

    Im Mobilitätsplan 2040 (Entwurf) ist der Aspekt Bike & Ride als wesentlicher Teil intermodalen Mobilitätsverhaltens verankert. Fachliche Grundlagen sollen die zu erarbeitenden Konzepte „Mobilitätsstationen in Chemnitz und der Region“ sowie „Park & Ride / Bike & Ride in Chemnitz und der Region“ sein. Nach dem Beschluss des Mobilitätsplans 2040 (Entwurf) sollen die vorgenannten Konzepte, nicht zuletzt mit Blick auf die Kulturhauptstadt 2025 zeitnah erarbeitet werden.

    Die Einordnung des Fahrradparkens am Hauptbahnhof ist abhängig von den weiteren Entwicklungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Bahnhofsvorplatz) sowie des Fernbusterminals (Dresdner Straße).

    Beschluss Nr. BA-112/2020 „Einrichtung eines Bestattungswaldes“

    Eine entsprechende Informationsvorlage wird am 15.03.2022 im AGENDA-Beirat, am 23.03.2022 im Betriebsausschuss und abschließend am 06.04.2022 im Stadtrat behandelt.

    Beschluss Nr. BA-121/2020 „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz“

    Der Beschluss BA-121/2020 wurde am 25.11.2020 im Stadtrat gefasst. Erste Hürde dabei war bereits die Terminierung: „Mit Blick auf die Haushaltaufstellung 2021/22 wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis Februar 2021…“ Aufgrund von Beteiligungsstrukturen, Ämterumlauf etc. war es nicht machbar, bis Februar 2021 einen Maßnahme-, Zeit- und Kostenplan zu erstellen.

    In der Begründung zum Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, erste Grundüberlegungen darzustellen. Unter Beteiligung freier Träger und Ämter der Stadtverwaltung wurde dann durch die Gleichstellungsbeauftragte eine Vorlage erarbeitet, die als BR-013/2021 am 08.07.2021, im Sozialausschuss und am 13.07.2021 im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde. In dieser Vorlage wurde u. a. dargestellt, dass Chemnitz sehr gut vernetzt ist und die meisten Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bereits erfüllt. Weder im Sozial- noch im Jugendhilfeausschuss wurde zur BR-013/2021 ein künftiges Vorgehen beraten oder ein entsprechender Auftrag erteilt.

    Beschluss Nr. BA-013/2021 „Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte“

    Die stadtweite Erfassung und Beurteilung von Gewerbeflächenpotenzialen erfolgt nach Clustern in Gebieten. Eine grundstücksscharfe Beurteilung lässt sich mit den komplexen Anforderungen der baurechtlichen Genehmigung nicht vereinbaren. Die Beschlusspunkte 3 – 6 betreffen daher Aussagen zu Bauausführungen, die erst mit Vorliegen eines konkreten Antrages zu beantworten sind.

    Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss im Wesentlichen Aufgaben, die mit der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035 untersucht werden. Ziel des „Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035“ ist es, die Ausgangssituation der Chemnitzer Wirtschaft und eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Gewerbeflächen (private wie kommunale Flächen) aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Daten werden Bedarfsprognosen und zukünftige Szenarien für die Stadt Chemnitz abgeleitet. Durch die formulierten strategischen Ziele sowie Handlungsempfehlungen wird es dem Stadtrat möglich sein, Entscheidungen für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung zu treffen.

    Auf Grund der bekannten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung. Das Konzept ist mittlerweile fertig und wird in Kürze dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt.

    Beschluss Nr. BA-048/2021 „Stärkung des Gewerbe- und Logistikstandortes ChemnitzSüd/Fraunhoferstraße – Bahnhof Chemnitz Süd“

    Gespräche zwischen dem Betreiber der Strecke, der Stadt und der IHK sind erfolgt. Bei erneuter Antragstellung durch den Betreiber werden Stadt und IHK Unterstützung leisten. Die zu erwartenden Umschlags- und Transportzahlen werden nochmals gemeinsam mit den Anschlussnehmern überprüft. Der Vorgang ist somit noch in Bearbeitung.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • IA-005/2022: Aktuelle Entwicklung der Corona-Lage in Chemnitz

    IA-005/2022: Aktuelle Entwicklung der Corona-Lage in Chemnitz

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Hinweise:

    Zwischen dem 30. November und dem 13. Dezember 2021 entfiel die telefonische Erstermittlung aufgrund der hohen Meldezahlen (3.021 Fälle in KW 47/2021), sodass in diesem Zeitraum keine Informationssammlung zu Merkmalen wie dem Impfstatus erhoben wurden. Die Nachermittlungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass die entsprechenden Aussagen nicht belastbar wären.

    Die in Sachsen für die Datenerhebung verwendete Software Octoware enthält zudem zu unserem Bedauern nicht die für diese Thematik übliche Merkmalsausprägung zum Impfstatus (vollständig geimpft, grundimmunisiert, ohne Impfung) einer Person. Einzelangaben zum Impfstatus sind händisch einzugeben und werden in der Auswertung nach RKI-Richtlinien unter Berücksichtigung der Impfdosen und anhand des Impfdatums vom RKI berechnet. Leider sind nicht alle Konstellationen nach RKI („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“

    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

    zum Impfstatus in der Software abgebildet und so werden doppelt Infizierte mit Impfung von der Software nicht erfasst.

    Eine Auswertung seitens des Pandemiemanagements würde daher ein unvollständiges Bild wiedergeben. Die Beantwortung erfolgt daher unabhängig des Impfstatus. Wir empfehlen die Befragung des RKI zu dieser Angelegenheit.

    Wie viele laborbestätigte Corona-Infektionen gab es (Zusätzliche Aufschlüsselung nach Kalenderwochen und Altersgruppen gemäß aktueller CoronaImpfV § 4 Abs. 1 Satz 2)?

    Alle Fallzahlen seit Beginn der Pandemie sowie die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und die 7-Tage-Inzidenz sind auf der Seite des RKI unter

    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

    abrufbar.

  • Beschlussantrag: Mehr Geld für die „C3“

    Beschlussantrag: Mehr Geld für die „C3“

    Nachdem beim städtischen Veranstalter „C3“ Geldprobleme bekannt wurden und unter anderem das beliebte „Hutfestival“ auf der Kippe stand, formulierte unsere Fraktion einen Beschlussantrag, welcher weitere finanzielle Unterstützung für die „C3“ fordert.

    In einer Pressemitteilung erklärte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler die Beweggründe:

    „Die ständig wechselnden Beschränkungen der Corona-Notverordnung haben sich bis in die C³ hineingetragen. Die Unsicherheit der Veranstalter führt natürlich zu einem Rückgang der Mietanfragen und damit zu einer Schieflage der C³. Gerade die C³ stellt aber viele Veranstaltungen zum Allgemeinwohl zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Geldern geben wir ihr etwas Sicherheit für kommende Veranstaltungen zu Gunsten der Bürger und zum Wohle der Stadt Chemnitz, welche ja in drei Jahren auch Europäische Kulturhauptstadt ist.“

    Der vollständige Antrag BA-013/2022 lautet wie folgt:

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat beschließt:

    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Umschichtungen im Ergebnishaushalt die finanziellen Zuweisungen an die C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH (C³) um mindestens 175.000,00 € erhöht werden können, um die Wahrnehmung der Aufgaben durch die C³ bei der vielfältigen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu sichern.

    Hierzu sind dem VFA zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten und es ist dort zu informieren,

    Begründung:

    Nach Informationen der C³ reichen die bisher geplanten Zuschüsse der Stadt Chemnitz nicht aus, um die übertragenen Aufgaben abzusichern. Im Haushaltplan der Stadt Chemnitz wurde für da Haushaltjahr 2022, unter der Annahme das die Auswirkungen der Corona-Krise überwunden seien, 1.000.000,00 € weniger Zuschüsse eingestellt als 2021. Da die Krise nicht überwunden ist, zeigt sich, dass die Zuschüsse nicht ausreichen. So ist unter anderen die Durchführung des „Hutfestivals“ nicht gesichert. Mit der Zuschusserhöhung soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der C³ zur Daseinsvorsorge in der Stadt Chemnitz vollumfänglich auch unter den negativen Auswirkungen der Corona-Krise gesichert werden.

    Gemäß Hauptsatzung der Stadt Chemnitz ist der Oberbürgermeister für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 250 T€ zuständig. Auch wenn der VFA einer Umschichtung nicht zustimmen muss, ist es jedoch erforderlich, die für die Stadtgesellschaft bedeutsame Thematik mit dem vorliegenden Beschlussantrag zu aktivieren und darüber Informationen einzufordern.

  • Beschlussantrag: Versorgung in Medizin & Pflege sichern

    Beschlussantrag: Versorgung in Medizin & Pflege sichern

    Für den Stadtrat am 16.03.2022 hat unsere Fraktion den Beschlussantrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15. März 2022“ schaffen. Das beinhaltet auch, die Impfpflicht im Bereich Medizin und Pflege nicht umzusetzen.

    An dieser Stelle dokumentieren wir unseren Antrag:


    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat beschließt:

    1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat über die
      vorliegende Datenlage zum Impfstatus beschäftigter Personen in den nach § 20a IfSG Abs. 1
      betroffenen Einrichtungen/Unternehmen in der Stadt Chemnitz in geeigneter Form zu informieren.
    2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat in geeigneter
      Form zu informieren, inwieweit die jeweilige konkrete Versorgungssituation in den in § 20a Abs. 1
      IfSG genannten Einrichtungen nach dem 15. März 2022 in der Stadt Chemnitz gesichert ist bzw.
      gesichert werden kann.
    3. Der Stadtrat verpflichtet den Oberbürgermeister, keinerlei Betretungs- und Tätigkeitsverbote für
      nicht geimpfte bzw. nichtgenesene beschäftigte Personen allein aufgrund des Impfstatus
      auszusprechen.
    4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich an den Ministerpräsidenten des Freistaats
      Sachsen zu wenden und ihn aufzufordern, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass § 20a IfSG
      wieder aufgehoben wird.

    Begründung:

    Vorbemerkungen

    Die Stadt Chemnitz befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht nach §20a IfSG, eingeführt durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Anlage 1 Seite 2 zu A-011/2022 COVID-19-Pandemie“, ist ab dem 16. März 2022 mit massiven Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung sowie der pflegerischen Versorgung zu rechnen, wenn es zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten ungeimpfter Beschäftigter kommen wird.

    In den letzten Tagen wurde immer deutlicher, dass es keinerlei Konzept gibt, wie die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann. Es ist mit schwersten Schäden für die Versorgungslandschaft sowie für eine Vielzahl der Bürger zu rechnen, welche es mit dem vorliegenden Antrag zu verhindern gilt.

    Betrachtung zur Rechtslage

    Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2021-
    12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf

    Bis zum heutigen Tag gibt es keine Veröffentlichung über die Durchführungsbestimmungen zum § 20a IfSG der Sächsischen Staatsregierung. Vor dem Hintergrund des §20a IfSG und deren Umsetzung ab dem 15. März 2022, herrscht tiefe Verunsicherung bei den in der Stadt Chemnitz betroffenen Unternehmen/Einrichtungen und Beschäftigten.

    Das IfSG sieht eine Ausnahmeregelung dahingehend vor, dass die Bundesländer bestimmen können, dass die Benachrichtigung nicht durch die Einrichtungsleitung, sondern durch die in den Bundesländern bestimmte Stelle/Behörde zu erfolgen hat. Die dann zuständige Stelle/Behörde kann von den in der Einrichtung tätigen Personen die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen und ggf. ein entsprechendes Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen, d.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie ein solches Verbot ausspricht.

    Jedoch sieht der Gesetzgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass bis zum Ablauf des 15. März 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist. Erst wenn ein behördliches Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot tatsächlich auch ausgesprochen worden ist, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Weiterbeschäftigung von nicht geimpftem Personal ist also auch nach dem 15. März 2022 jedenfalls solange möglich, bis die zuständige Stelle/Behörde ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot ausspricht.

    Auswirkungen und Gegensteuern durch die Stadt Chemnitz

    Die ab 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Unterstützung betroffener Bürger haben. Im Gesundheitswesen herrscht bereits heute, auch ohne die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, ein enormer Personalmangel. Ein weiterer Personalausfall in großem Umfang kann nicht kompensiert werden. Damit ist das Leistungsangebot vieler betroffener Bereiche derzeit akut gefährdet. Viele Leistungsangebote sind für die Gesundheit, die Versorgung und das alltägliche Leben von Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung essentiell und daher unbedingt aufrecht zu erhalten.

    In der Stadt Chemnitz fehlt es sowohl an Daten zur Versorgungslage bei Umsetzung des § 20a IfSG sowie an Vorbereitungshandlungen zur Abwendung des zu befürchtenden gravierenden Versorgungsnotstandes. Hinzu tritt die Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die mittelbare Wirkung, welche von der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgeht:

    Zum einen tritt für die in den Einrichtungen verbleibenden Beschäftigten eine Überlastung ein, welche zu weiterer Abwanderung aus dem Gesundheitswesen führt. Zum anderen wird die Bereitschaft, in Gesundheitswesen tätig zu werden, durch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht massiv beeinträchtigt.

    Es besteht die begründete Vermutung, dass der, in wesentlichen Teilen des Gesundheitswesens bereits jetzt zu verzeichnende, Personalmangel sich in der Folge zu einem allgemeinen Gesundheitsnotstand entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund kann die Stadt Chemnitz es nicht zulassen, dass, unter Abwägung der allgemeinen Entwicklung der epidemiologischen Situation mit den zu befürchtenden Auswirkungen, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ohne maximale Ausschöpfung des gesetzlich eröffneten Ermessensspielraumes umgesetzt wird.

    Um den betroffenen Bürgern und Beschäftigten Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu gewährleisten, ist unter Ausschöpfung des in § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG eröffneten Entscheidungsspielraumes von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot abzusehen. Die Regelungen des § 20a werden generell als für die Eindämmung der Sars-cov 2- Pandemie ungeeignet und darüber hinaus als verfassungswidrig angesehen.

    Die Abschaffung des § 20a IfSG würde einen wichtigen Schritt darstellen, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und Gesundheitspersonal zu verbessern. Ferner ist die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Corona Impfpflicht wichtige Voraussetzung, um die Versorgungslandschaft in gesundheitlichen und pflegerischen Bereich dauerhaft zu gewährleisten.

    Die kreisfreien Städte erfüllen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen, alle Aufgaben in eigener Verantwortung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes als Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates liegen würde, wenn das Gesetz gerade dem örtlichen Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum zuweist.



  • „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ & „Radio Chemnitz“ zu Geldproblemen bei der „C3“

    Der städtische Veranstalter „C3“ hat finanzielle Probleme, unter anderem steht das „Hutfestival“ auf der Kippe. Unsere Fraktion hat dazu einen Beschlussantrag eingereicht. Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ berichtet darüber.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/durch-corona-c3-in-finanznoeten-reicht-das-geld-fuers-hutfestival-2325679

    Auch „Radio Chemnitz“ griff das Thema auf.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.radiochemnitz.de/#!/beitrag/chemnitzer-veranstaltungszentren-erneut-in-finanziellen-noeten-713886/

  • Nackenschlag für City-Händler: Glühweinverbot ist nicht akzeptabel

    Nackenschlag für City-Händler: Glühweinverbot ist nicht akzeptabel

    Das Glühwein-Verbot für die Innenstadt-Händler ist nicht nachvollziehbar.

    Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ berichtete über den Beschluss der Stadtverwaltung. Hier geht es zum Artikel: https://bit.ly/2VetSf6

    Der zuständige Redakteur „vergaß“ dabei geflissentlich, die zweitgrößte Fraktion im Chemnitzer Stadtrat ebenfalls nach ihrer Meinung zu befragen. Zumindest erfolgten trotz vorliegender Kontaktdaten weder ein Anruf noch eine Anfrage per Mail.

    Dieses journalistische Versagen wollen wir gern an dieser Stelle und im Sinne des Pluralismus korrigieren. Nico Köhler, Stadtrat und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt zum Glühweinverbot:

    „Das Vorbeiregieren am Stadtrat scheint nun auch in Chemnitz angekommen zu sein. Das große Vorbild im Bund, wo Corona-Beschlüsse gefasst und dann erst im Bundestag debattiert werden, wird offenbar auch in der Chemnitzer Verwaltungsspitze für gut befunden.

    Es ist unglaublich, wie hier im vorauseilenden Gehorsam auch nur der Ansatz von Geldverdienen der Gastronomie und folgend auch des Einzelhandels unterbunden wird. Hier sollten sich die Verantwortlichen schämen.

    Statt sich der wirklichen Probleme zu stellen – ich erinnere an das Chaos im Gesundheitsamt mit „vergessenen“ Toten – wird das Nervenkostüm der Bürger weiter strapaziert, das Verständnis für diverse Maßnahmen weiter beschädigt.

    Dass auch die Kollegen der Altparteien populistisch Krokodilstränen weinen, lässt tief blicken.“

  • Corona: Fraktion bemängelt fehlende Obduktionen

    Corona: Fraktion bemängelt fehlende Obduktionen

    Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz kritisiert die Weigerung der Stadt Chemnitz, Todesopfer mit Corona-Bezug obduzieren zu lassen.

    Stadträtin Diana Rabe hatte in der Ratsanfrage RA-435/2020, welche Sie als Anhang in der Mail finden, die Verwaltung befragt, ob Todesopfer im Zusammenhang mit Covid-19 obduziert wurden. Die Antwort: Nein.

    Diana Rabe: „In der Bevölkerung herrscht große Unsicherheit in Bezug auf Covid-19. In Chemnitz werden bisher 16 Verstorbene als Opfer der Corona-Infektion geführt. In keinem Fall ist aber durch eine rechtsmedizinische Untersuchung abschließend geklärt, ob die Infizierung die tatsächliche Todesursache war.

    Da wir aber immer noch viel zu wenig über das Virus wissen, sollte man auch im tragischen Fall des Todes eines Infizierten alle Möglichkeiten nutzen, noch mehr über die tatsächlichen Auswirkungen zu erfahren.“

    Selbst renommierte Rechtsmediziner fordern vehement, Covid-19-Tote zu obduzieren, da nur eine rechtsmedizinische Untersuchung endgültige Klarheit bringen kann.

    Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/214530/COVID-19-Obduktionen-Harte-Fakten

    Diana Rabe fordert: „Wir müssen jedes Mittel nutzen, die Bevölkerung zu informieren und Unsicherheiten zu beseitigen. Auch die Kosten von rund 950 Euro pro Untersuchung sollten uns das wert sein.“

  • Stadtrat 24.06.2020: Gedanken & Beobachtungen

    Marathon im Fußball-Stadion: Auch diesmal dauerte die Stadtratssitzung mehr als sieben Stunden an.

    Unsere Fraktion brachte sich in diese Diskussion mit mehreren Beschluss- und Änderungsanträgen ein. Mit dem bekannten Ergebnis: Das kommt von der AfD, das lehnen wir ab.

    Man ist innerhalb des Stadtrats nicht einmal gewillt, angesichts der Corona-Folgen zukünftige Projekte noch einmal auf Dringlichkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen. Verantwortung gegenüber dem Bürger und dessen Steuergeld sieht anders aus.

    Im Einzelnen fielen folgende Punkte besonders auf.

    Transparante Demokratie
    (Punkt 8.8)

    Unser Antrag sah vor, die Übertragungen der Sitzungen langfristig als öffentliches Archiv zu speichern. Ebenso die Abstimmungs-Ergebnisse zu dokumentieren, um sie später detailliert nachvollziehen zu können.

    Mit kruden Bemerkungen in Sachen Datenschutz, mit Falschbehauptungen über AfD-Stadträte und viel Polemik wurde von der Einheitsfront gegen den Antrag gewettert. Hierbei fiel SPD-Frau Julia Bombien mit der Behauptung auf, unsere Fraktion würde sich mit Worten wie „politische Gegner“ im Ton vergreifen. Dass Klaus Bartl von der Linkspartei Minuten vorher genau diesen Begriff verwendete, hatte sie schon wieder vergessen. Und dass ihr Fraktionskollege Detlef Müller die politischen Mitbewerber im Stadtrat gern mal als „Trümmertruppen“ bezeichnet, war ihr ebenfalls entfallen.

    Peinlich.

    Parkhaus für den Kaßberg
    (Punkt 8.14)

    Unser Vorschlag, dem Parkplatzproblem auf dem Kaßberg mit einem, von einem Investor errichteten, Parkhaus auf einer städtischen Fläche zu begegnen, fand natürlich auch keine Mehrheit. Lieber lässt man die Menschen dort Tag für Tag immer mehr im Stich bei diesem Problem, streicht sogar Parkflächen. Als Stadtrat darf man ja am Rand der City kostenlos parken – wen interessiert da der normale Bürger?

    Weltfremd.

    Kostenexplosion beim Umbau der Kunstturnhalle
    (Punkt 6.12)

    Bereits vor Monaten warnte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Sven Bader vor weiteren, steigenden Baukosten bei städtischen Projekten. Bader forderte damals, intensiver hinzuschauen, Planungsprozesse zu verbessern. Gehört wurde er nicht.

    Jetzt ist ein weiteres Kind in den Brunnen gefallen. Die Kunstturnhalle am Olympiastützpunkt kostet rund 850.000 Euro mehr. Die Stadt schiebt es auf das Planungsbüro. Das Büro wiederum wehrt sich und verweist darauf, dass niemand im Rathaus die Warnhinweise hören wollte…

    Und siehe da: Plötzlich werden auch die anderen Fraktion munter. Und hacken fröhlich auf Baubürgermeister Michael Stötzer (Grüne) und seinen Mitarbeitern herum. Vor Monaten noch undenkbar. Aber gut, bei manchen dauert es halt ein bisschen länger.

    Natürlich nahmen die Grünen ihren Bürgermeister in Schutz. Und verwiesen auf das überlastete, angeblich unterbesetzte Dezernat 6 (Baudezernat). Wenig später prügelten die Öko-Idealisten einen Beschluss zur Prüfung weiterer Fußgängerüberwege durch, welcher eben diesen überlasteten Mitarbeitern massiv Mehrarbeit beschert (Punkt 8.1).

    Klingt logisch.

    Positiv: Wir haben im Stadtrat den Neubau von sieben Schulen auf den Weg gebracht. Das Ehrenamt wird mit einer Bonuskarte gestärkt. Und der Seniorenbeirat bekommt jetzt einen eigenen Beratungsraum. Da war doch was? Richtig. Als wir kürzlich einen Seniorenbeauftragten samt Büro und Vollzeitstelle gefordert hatten, wurde dies natürlich von der Einheitsfront abgelehnt…

    Hinweis: Die komplette Sitzung kann man bis zum 14.07.2020 als Aufzeichnung unter

    https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html

    anschauen.

    Die oben angesprochenen Themen finden Sie im Bildschirm der Aufzeichnung unten in der Navigationsleiste als weiße Punkte. Dort können Sie sich zeitsparend zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten durchklicken.

  • Stadtrat, Corona und klare Forderungen

    Stadtrat, Corona und klare Forderungen

    Der Tag beginnt heute mit einer klaren Botschaft an Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD):

    „Kämpfen Sie endlich für die Wiederherstellung der Grundrechte, die komplette Öffnung des Einzelhandels sowie die sofortige Öffnung der Gastronomie!“

    Diese Forderung haben wir auch als Anzeige in der Chemnitzer Lokalausgabe der „FreienPresse“ geschaltet.

    Es wird Zeit, diesen Shutdown-Wahnsinn zu beenden.

    Seit Tagen sind keine Neu-Infektionen zu verzeichnen. Die „Corona-Ambulanz“ an der Messe ist wie leergefegt. Nichtmal 20 Chemnitzer müssen im Krankenhaus behandelt werden.

    Die Wirtschaft steht vor dem Kollaps. Der Mittelstand vor einer riesigen Pleitewelle. Gastronomen blicken entsetzt auf die Trümmer ihres Lebenswerks. Tanzschulen, Reisebüros und viele weitere Dienstleister sind verzweifelt.

    Kinder sind seit Wochen zuhause isoliert und müssen sich oftmals allein durch ihren Lernstoff quälen.

    Und ja, auch wenn viele Verordnungen vom Freistaat Sachsen kommen: Im Rahmen des „Sächsischen Städte- und Gemeindetags“, wo die OB im Landesvorstand vertreten ist, gab es genug Möglichkeiten, Einfluss auf die Entscheidungen in Dresden zu nehmen.

    Gehört hat man davon allerdings nichts. Rot-Rot-Grün konnten sich in den letzten Wochen im Repressions-Wahn auf dem Rücken der Bürger austoben.

    Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, fordert schon lange: „Es muss dringendst mit dem gebotenen Augenmaß gearbeitet werden, nicht mit Hysterie. Viele Maßnahmen sind durch nichts mehr zu rechtfertigen.“

    Ab 15 Uhr tagt heute der Stadtrat, diesmal im Chemnitzer Stadion an der Gellertstraße. Auch dort wird Corona das alles bestimmende Thema sein.

    Unsere Fraktion bringt einen Änderungsantrag ein, in welchem unter anderem unbürokratisch 50 Euro Soforthilfe pro Schulkind für angefallene Kosten gefordert werden.

    Weiterhin beantragen wir die Einführung der „Brötchentaste“ an den Parkautomaten – 20 Minuten kostenfreies Parken für eine attraktivere City (BA-014/2020).

    Ein AfD-Antrag hat bereits Erfolg gehabt: Die Forderung, die Besteuerung der Außengastronomie zu reformieren um somit den Gastronomen zu entlasten. Eine Idee aus der Vor-Corona-Zeit. Jetzt findet man diesen Schritt in einem Gesamtpaket der Stadt, zumindest für das Jahr 2020. Wir haben daher den Antrag BA-034/2020 zurückgezogen. Am Thema selber und einer langfristigen Entlastung bleiben wir aber dran.

    Außerdem fordern wir im Antrag BA-024/2020 die Einsetzung eines Seniorenbeauftragten, welcher als Anlaufpunkt für die ältere Generation in dieser Stadt wirken soll.

    Die Sitzung des Stadtrats können Sie im Livestream unter

    https://chemnitz.de/…/uebertragung-stadtratssitz…/index.html

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