Schlagwort: Sachsen

  • Beschlussantrag: Versorgung in Medizin & Pflege sichern

    Beschlussantrag: Versorgung in Medizin & Pflege sichern

    Für den Stadtrat am 16.03.2022 hat unsere Fraktion den Beschlussantrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15. März 2022“ schaffen. Das beinhaltet auch, die Impfpflicht im Bereich Medizin und Pflege nicht umzusetzen.

    An dieser Stelle dokumentieren wir unseren Antrag:


    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat beschließt:

    1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat über die
      vorliegende Datenlage zum Impfstatus beschäftigter Personen in den nach § 20a IfSG Abs. 1
      betroffenen Einrichtungen/Unternehmen in der Stadt Chemnitz in geeigneter Form zu informieren.
    2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat in geeigneter
      Form zu informieren, inwieweit die jeweilige konkrete Versorgungssituation in den in § 20a Abs. 1
      IfSG genannten Einrichtungen nach dem 15. März 2022 in der Stadt Chemnitz gesichert ist bzw.
      gesichert werden kann.
    3. Der Stadtrat verpflichtet den Oberbürgermeister, keinerlei Betretungs- und Tätigkeitsverbote für
      nicht geimpfte bzw. nichtgenesene beschäftigte Personen allein aufgrund des Impfstatus
      auszusprechen.
    4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich an den Ministerpräsidenten des Freistaats
      Sachsen zu wenden und ihn aufzufordern, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass § 20a IfSG
      wieder aufgehoben wird.

    Begründung:

    Vorbemerkungen

    Die Stadt Chemnitz befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht nach §20a IfSG, eingeführt durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Anlage 1 Seite 2 zu A-011/2022 COVID-19-Pandemie“, ist ab dem 16. März 2022 mit massiven Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung sowie der pflegerischen Versorgung zu rechnen, wenn es zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten ungeimpfter Beschäftigter kommen wird.

    In den letzten Tagen wurde immer deutlicher, dass es keinerlei Konzept gibt, wie die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann. Es ist mit schwersten Schäden für die Versorgungslandschaft sowie für eine Vielzahl der Bürger zu rechnen, welche es mit dem vorliegenden Antrag zu verhindern gilt.

    Betrachtung zur Rechtslage

    Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2021-
    12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf

    Bis zum heutigen Tag gibt es keine Veröffentlichung über die Durchführungsbestimmungen zum § 20a IfSG der Sächsischen Staatsregierung. Vor dem Hintergrund des §20a IfSG und deren Umsetzung ab dem 15. März 2022, herrscht tiefe Verunsicherung bei den in der Stadt Chemnitz betroffenen Unternehmen/Einrichtungen und Beschäftigten.

    Das IfSG sieht eine Ausnahmeregelung dahingehend vor, dass die Bundesländer bestimmen können, dass die Benachrichtigung nicht durch die Einrichtungsleitung, sondern durch die in den Bundesländern bestimmte Stelle/Behörde zu erfolgen hat. Die dann zuständige Stelle/Behörde kann von den in der Einrichtung tätigen Personen die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen und ggf. ein entsprechendes Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen, d.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie ein solches Verbot ausspricht.

    Jedoch sieht der Gesetzgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass bis zum Ablauf des 15. März 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist. Erst wenn ein behördliches Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot tatsächlich auch ausgesprochen worden ist, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Weiterbeschäftigung von nicht geimpftem Personal ist also auch nach dem 15. März 2022 jedenfalls solange möglich, bis die zuständige Stelle/Behörde ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot ausspricht.

    Auswirkungen und Gegensteuern durch die Stadt Chemnitz

    Die ab 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Unterstützung betroffener Bürger haben. Im Gesundheitswesen herrscht bereits heute, auch ohne die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, ein enormer Personalmangel. Ein weiterer Personalausfall in großem Umfang kann nicht kompensiert werden. Damit ist das Leistungsangebot vieler betroffener Bereiche derzeit akut gefährdet. Viele Leistungsangebote sind für die Gesundheit, die Versorgung und das alltägliche Leben von Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung essentiell und daher unbedingt aufrecht zu erhalten.

    In der Stadt Chemnitz fehlt es sowohl an Daten zur Versorgungslage bei Umsetzung des § 20a IfSG sowie an Vorbereitungshandlungen zur Abwendung des zu befürchtenden gravierenden Versorgungsnotstandes. Hinzu tritt die Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die mittelbare Wirkung, welche von der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgeht:

    Zum einen tritt für die in den Einrichtungen verbleibenden Beschäftigten eine Überlastung ein, welche zu weiterer Abwanderung aus dem Gesundheitswesen führt. Zum anderen wird die Bereitschaft, in Gesundheitswesen tätig zu werden, durch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht massiv beeinträchtigt.

    Es besteht die begründete Vermutung, dass der, in wesentlichen Teilen des Gesundheitswesens bereits jetzt zu verzeichnende, Personalmangel sich in der Folge zu einem allgemeinen Gesundheitsnotstand entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund kann die Stadt Chemnitz es nicht zulassen, dass, unter Abwägung der allgemeinen Entwicklung der epidemiologischen Situation mit den zu befürchtenden Auswirkungen, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ohne maximale Ausschöpfung des gesetzlich eröffneten Ermessensspielraumes umgesetzt wird.

    Um den betroffenen Bürgern und Beschäftigten Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu gewährleisten, ist unter Ausschöpfung des in § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG eröffneten Entscheidungsspielraumes von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot abzusehen. Die Regelungen des § 20a werden generell als für die Eindämmung der Sars-cov 2- Pandemie ungeeignet und darüber hinaus als verfassungswidrig angesehen.

    Die Abschaffung des § 20a IfSG würde einen wichtigen Schritt darstellen, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und Gesundheitspersonal zu verbessern. Ferner ist die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Corona Impfpflicht wichtige Voraussetzung, um die Versorgungslandschaft in gesundheitlichen und pflegerischen Bereich dauerhaft zu gewährleisten.

    Die kreisfreien Städte erfüllen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen, alle Aufgaben in eigener Verantwortung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes als Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates liegen würde, wenn das Gesetz gerade dem örtlichen Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum zuweist.



  • Beschlussantrag: Mehr Fairtrade in der Verwaltung

    Beschlussantrag: Mehr Fairtrade in der Verwaltung

    Unsere Fraktion hat für die Stadtratssitzungen am 17. und 18.03.2021 den Beschlussantrag A-008/2021 eingereicht.

    Hierzu haben wir folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

    AfD-Stadtrat: Beschlussantrag fordert Fairtrade-Textilien in der Stadtverwaltung

    Die Fraktion der AfD hat den Beschlussantrag A-008/2021 „Fairtrade Town – nachhaltige Beschaffung ermöglichen“ eingereicht. Hintergrund des Antrags ist der im Jahr 2017 gefasste Beschluss BA-029/2017, der Kampagne „Fairtrade Towns“ beizutreten. Mit dem Antrag unserer Fraktion soll sich die Stadt Chemnitz jetzt verpflichten, bei künftigen textilen Anschaffungen auf das „Fairtrade“-Gebot zu achten.

    Stadtrat Lars Franke entwickelte die Beschluss-Idee: „Bisher sind die erzielten Ergebnisse nach dem 2017er Beschluss eher bescheiden, wenn der Hauptbeitrag der Stadt Chemnitz darin besteht, dass im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird.“ An Einzelhändler und Gastronomen wurde lediglich appelliert, sich an Fairtrade-Maßnahmen zu beteiligen.

    Franke: „Es wäre ebenfalls wünschenswert, wenn ein Vertreter aus der „Vergabe und Beschaffung der Stadt Chemnitz“ an der Steuerungsgruppe „Fairtrade-Town Chemnitz“ teilnehmen würde. Unser Vorschlag orientiert sich auch an der Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welches für die Bundesregierung einen „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ veröffentlicht hat.

    Weiterhin soll die Stadt damit einen spürbaren Beitrag leisten, unmenschliche Zustände wie Kinderarbeit in den Herstellerländern zu bekämpfen.“

    Über den Beschlussantrag wird in den Sitzungen des Doppelstadtrats am 17./18.03.2021 entschieden.

    An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal den genauen Wortlaut des Antrags:

    „Beschlussvorschlag:

    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Beschaffungen textiler Ausstattungen so gestaltet werden können, dass Lieferungen unter der Maßgabe „Fairen Handels“ bezogen werden. Dabei sind alle Beschaffungsstellen der Stadt einzubeziehen und Bedarfe dahingehend zu prüfen, ob die Beschaffung üblicherweise aus Quellen erfolgt, bei welchen die begründete Vermutung besteht, dass unfaire Handelsbedingungen vorliegen.

    Auf der Basis des „Leitfadens der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ ist zu untersuchen, inwieweit die Beschaffungssysteme so gestaltet werden können, dass über Ausschreibungskriterien „Fairer Handel“ sichergestellt wird.

    Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit über die Umsetzung von Kriterien für nachhaltige Beschaffungen (Fairer Handel) ein jährlicher Fortschrittsbericht als zweckdienliches Instrument einer Prozessevaluation erstellt werden sollte.

    Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im III. Quartal 2021 eine Informationsvorlage vorzulegen.

    Begründung:

    Mit Beschluss BA-029/2017 hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz beschlossen, sich an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ zu beteiligen. Der Titel wurde auch verliehen, dennoch sind die erzielten Ergebnisse eher bescheiden, wenn der Hauptbeitrag der Stadt Chemnitz darin besteht, dass im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird. Im Weiteren besteht der eher appellativischer Anspruch, Einzelhändler und Gastronomen zu gewinnen, fair gehandelte Produkte anzubieten.

    Einzelheiten zu den erreichten bescheidenen Ergebnissen sind der Beantwortung der Ratsanfrage RA-101/2018 zu entnehmen.

    Der Ratsanfrage ist ebenfalls zu entnehmen, dass es wünschenswert wäre, wenn ein Vertreter aus der Struktureinheit Vergabe und Beschaffung an der Steuerungsgruppe der Initiative „Fairtrade-Town Chemnitz“ teilnehmen würde, was allein noch nicht den durchschlagenden Erfolg sichert.

    Die AfD Fraktion nimmt die Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Anlass, welches für die Bundesregierung einen „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ veröffentlicht hat, um den Prozess der nachhaltigen Beschaffung (fairer Handel) deutlich zu intensivieren.

    Mit der Veröffentlichung des Leitfadens führte Entwicklungsminister Gerd Müller aus: „Mit dem Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Bei der öffentlichen Textilbeschaffung gelten ab jetzt klare Nachhaltigkeitskriterien – ob es um Polizeiuniformen oder Arztkittel geht. Der neue Leitfaden ist auch ein Signal an Unternehmen: Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil! Das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland beträgt 500 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein gewaltiger Hebel, den wir nutzen müssen, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

    Deswegen müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt Ernst machen und bis 2030 eine 100 Prozent nachhaltige Beschaffungsquote erreichen. Es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Ein jährlicher Fortschrittbericht und ein Nachhaltigkeitsbeauftragter bei Bund, Länder und Kommunen sollte die Umsetzung begleiten. Jede Beschaffungsstelle kann jetzt aber bereits im Textilbereich anfangen und die neuen Regeln zur Grundlage der Beschaffung machen.“

    Mit der Umsetzung des Prüfauftrages werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Titel „Fairtrade-Town“ weiter mit Leben erfüllt wird und die Stadt Chemnitz sich an die Spitze der Bewegung für fairen Handel stellt. Mit der Einführung fairer Beschaffungen werden einige Bedarfsdeckungen möglicherweise etwas teurer. Letztlich ist aber ein nachhaltiger Handel eine unabdingbare Voraussetzung für eine positive Entwicklung in Bereichen der Welt, in denen noch sehr ungesunde und ausbeuterische (Kinderarbeit!) Produktionsbedingungen herrschen.“

  • Restaurants öffnen – Gastronomie retten!

    Restaurants öffnen – Gastronomie retten!

    AfD-Fraktion: Restaurant-Öffnungen sollen Gastronomie retten

    Die neuen und heute von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verkündeten Verordnungen zu sogenannten Lockerungen im Rahmen der Corona-Einschränkungen gehen der Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz nicht weit genug.

    Vor allem der Fakt, dass der Bereich Gastronomie sträflichst ignoriert wurde, ist nicht hinnehmbar. Aktionen wie die heutige „Leere Stühle-Demo“ in Dresden und Hilferufe von Verbänden wie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA sollten deutliche Warnzeichen sein.

    Stadtrat Lars Franke fordert: „Die Restaurants müssen sofort wieder öffnen dürfen. Unter Einhaltung gewisser Regeln, wie sie bereits Mitte März einmal erlassen wurden, sollte es den Gastronomen möglich sein, wenigstens kostendeckend Einnahmen zu generieren. Ein ganzer Berufsstand steht vor einer Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes. Das macht auch vor Chemnitz nicht Halt. Wir sind dabei, wichtige Säulen unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts zu verlieren.“

    Natürlich sollten gewisse Sicherheits-Standards eingehalten werden. Franke: „Es muss aber möglich sein, im Rahmen der aktuellen Kontaktregeln, im familiären Kreis sowie im begrenzten Freundeskreis ein Lokal aufsuchen zu dürfen.“

    Franke verweist auch auf den Brandbrief sächsischer Gastronomen, welcher unter www.networks-pr.de/leere-stuehle/ abrufbar ist.

  • Bau- & Gartenmärkte öffnen – Schluss mit dem Verbots-Wahn!

    Bau- & Gartenmärkte öffnen – Schluss mit dem Verbots-Wahn!

    Die Kenia-Koalition im Freistaat Sachsen überschlägt sich derzeit mit Verboten – jetzt dürfen Baumärkte noch nicht einmal mehr online bestellte Waren an Privatpersonen im „Drive-In-„Verfahren herausgeben.

    Die Oster-Ferien stehen vor der Tür. Viele Sachsen, auch in Chemnitz, haben Urlaub. Den sie im Kreis der Familie bei angesagtem sonnigen Wetter gnädigerweise noch im eigenen Kleingarten verbringen dürfen. Doch mit Gartenpflege wird nicht viel werden: Die Bau- und viele Gartenmärkte dürfen nichts mehr an Privatpersonen verkaufen.

    Begründung von Innenminister Roland Wöller (CDU): Die Warteschlangen vor den Märkten.

    Die Presse berichtet unter anderem hier darüber:

    https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/corona-sachsen-verbietet-privatpersonen-baumarkt-abholung-69894310.bild.html

    Eine weitere wichtige Stütze unserer Gesellschaft trifft diese Verbots-Wut ebenfalls hart:

    Nur handwerklich (!) Gewerbetreibende dürfen bestellen und abholen.
    Dabei wollten viele Gastronomen und Einzelhändler die Zeit der Corona-Sperren sinnvoll nutzen, ihre Läden zu renovieren. Ohne die sogenannte „Handwerker-Karte“ gibt es aber am Baumarkt – richtig, nichts!

    Unterdessen auf dem Wochenmarkt in Chemnitz? Trubel, reges Treiben und Abstände werden unter den Augen des Ordnungsamtes nur sehr selten eingehalten.

    Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, fordert: „Hier muss man auch von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) erwarten, dass im Sinne der Chemnitzer Druck in Dresden gemacht wird, diese lebensfremden Regelungen aufzuheben. Keine Kommune ist gezwungen, die Anordnungen aus Dresden in demütiger Nibelungentreue hinzunehmen.

    Die Stadtspitze muss hier handeln.


    Bau- und Gartenmärkte müssen im „Drive-In“-Modus für die Bevölkerung geöffnet werden – sofort! Die Einhaltung der Abstände ist in den Warteschlangen einfach umzusetzen, allein schon durch den Aufenthalt im eigenen Auto oder Transporter.“

    Hier ist Schluss für (fast) alle Chemnitzer. Obwohl man hier mit einfachsten Mitteln die Abstandsregeln durchsetzen könnte, bleiben die Märkte für Privatpersonen und Nicht-Handwerker dicht.
    Währenddessen auf dem Wochenmarkt am Rathaus: Abstände sind scheinbar egal, die Gebühren fließen fleißig ins Stadt-Säckel.
  • AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

    AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

    Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.

    Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?

    Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.



    Seine Rede im Wortlaut:

    „Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister,
    sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter
    und Gäste, liebe Chemnitzer,

    in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an
    der Konradstraße gesprochen.

    Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.

    Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die
    Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.

    Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines
    Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und
    Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.

    Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder
    einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als
    Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.

    Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die
    Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen
    stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich
    befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.

    Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der
    Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird
    überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der
    Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend
    zu finanzieren.

    Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine
    mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle
    multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden
    kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen
    lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.

    Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können
    kaum die Minderauslastung füllen.

    Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.

    Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich
    nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu,
    dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung
    reduziert werden sollen.

    Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des
    lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr
    gewährleistet sei…

    Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am
    30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019
    wie:

    – fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung
    – Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt
    – fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung
    des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter
    rechtfertigen soll


    wurden nicht beantwortet.

    Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein
    Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also
    Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses
    Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren
    nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand
    hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.

    Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten
    Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.

    Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden,
    und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.

    Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit
    Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder
    Vorsatz dahinterstecken.

    Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.

    Vielen Dank.

    (Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)