Schlagwort: Schülerbeförderung

  • RA 588/2019: Zuschüsse für Schülerfahrtkosten

    RA 588/2019: Zuschüsse für Schülerfahrtkosten

    Sehr geehrter Herr Steuer,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wieviel Kosten hat die Stadt Chemnitz in den vergangenen drei Jahren bezüglich Erstattung der Schülerfahrtkosten zu leisten gehabt?

    • Aufwendungen 2016: 1.120.088,00 €
    • Aufwendungen 2017: 1.221.162,00 €
    • Aufwendungen 2018: 1.242.090,00 €

    2. Gibt es Planungen, die Erstattung perspektivisch flexibler zu gestalten, um Härtefälle zu umgehen?

    Aktuell gibt es keine Planungen zur Überarbeitung der Satzung hinsichtlich der im § 5 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung festgelegten Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule. Härtefälle sind im § 9 Abs. 2 der o. g. Satzung geregelt.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart

    Bürgermeister