Schlagwort: Schule

  • Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz den zunehmenden Schulleitermangel an öffentlichen Schulen in den Fokus gerückt. Mit einer Ratsanfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch unter anderem erfahren, wie viele Schulleiterstellen derzeit unbesetzt sind, an welchen Schulen mit reduziertem Unterricht gerechnet werden muss und welche Maßnahmen zur langfristigen Besetzung der Stellen ergriffen werden.


    Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch bereits einen Tag nach Eingang der Anfrage die Beantwortung. Begründet wurde dies damit, dass sich die Fragen nicht auf eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ bezögen und die Zuständigkeit beim Landesamt für Schule und Bildung liege. Für die AfD-Fraktion greift diese Argumentation zu kurz.


    „Eltern interessiert nicht, welche Behörde für ein Problem zuständig ist. Sie wollen wissen, ob ihre Kinder zum Schuljahresbeginn regulären Unterricht erhalten oder ob erneut Stunden ausfallen. Wenn uns Bürger auf Missstände aufmerksam machen, ist es unsere Pflicht, nachzufragen – und nicht, die Verantwortung zwischen Behörden hin- und herzuschieben“, erklärt Stadträtin Susanne Rasch.


    Anlass der Anfrage waren zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern über vakante Schulleiterstellen und verkürzte Unterrichtszeiten. Die Fraktion wollte deshalb auch wissen, ob Förderprogramme des Freistaates genutzt werden und ob Kooperationen mit Berufsschulzentren dazu beitragen können, Unterrichtsausfälle abzufedern.


    „Schon in zwei Wochen beginnt das neue Schuljahr. Erfahrungsgemäß wird sich dann zeigen, wie angespannt die Personalsituation an vielen Schulen tatsächlich ist. Statt erst zu reagieren, wenn Stundenpläne gekürzt werden, müssen Probleme frühzeitig benannt und Lösungen gefunden werden“, so Rasch weiter.


    Die AfD-Stadtratsfraktion lässt sich von der Ablehnung ihrer Ratsanfrage nicht entmutigen. Die Fragen wurden inzwischen erneut als Informationsanfrage eingereicht. Ziel bleibt es, Transparenz über die Personalsituation an Chemnitzer Schulen zu schaffen und Eltern, Schülern sowie Lehrkräften verlässliche Informationen zu geben.

  • Migration bringt Schulen an ihre Belastungsgrenzen

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-045/2026 zu Schulverweisen und Verhaltensauffälligkeiten an Chemnitzer Schulen als unzureichend. Dass weder Stadt noch das Landesamt für Schule und Bildung belastbare Daten zu Ordnungsmaßnahmen, Schulwechseln oder sozialen Hintergründen erfassen, offenbare nach Ansicht der Fraktion eine politische Realitätsverweigerung.

    Dazu erklärt Stadtrat Nico Köhler:

    „Lehrer, Schüler und Eltern erleben täglich, dass viele Schulen durch mangelnde Sprachkenntnisse, Integrationsprobleme und zunehmende Disziplinlosigkeit an ihre Grenzen geraten. Wenn Unterricht kaum noch störungsfrei möglich ist, leidet darunter das gesamte Bildungsniveau.“

    Weiter führt Köhler aus:

    „Es ist nicht akzeptabel, dass Behörden die offensichtlichen Probleme nicht wahrnehmen und keine statistischen Grundlagen schaffen wollen, aus denen sich Lösungen ergäben.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht die Ursachen dieser Entwicklung in der jahrelangen Massenzuwanderung und fordert eine grundlegende politische Kurskorrektur.

    „Die Belastungen für uner Bildungssystem werden nur dann nachhaltig sinken, wenn Deutschland wieder Kontrolle über Migration gewinnt und konsequente Remigration betrieben wird. Unsere Schulen müssen Orte des Lernens, der Sicherheit und der Zukunftschancen bleiben.“, so Köhler abschließend.

  • IA-045/2026 Schulverweise bei Verhaltensauffälligkeiten

    Nachdem die Ratsanfrage 036/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Menge an zu integrierenden Schülern unmöglich, die Güte des flächendeckenden Schulunterrichts zu gewährleisten, da aufgrund fehlender Deutschkenntnisse den Anweisungen der Lehrkräfte nicht gefolgt werden kann und dies dem ganzen Schulbetrieb schadet. Ziel der Anfrage ist es, das Ausmaß der Probleme nachzuvollziehen, welche die Inklusion mit sich bringt und Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob und wie sehr das Schulsystem bei dieser Aufgabe überfordert ist.

    Am 13.05.2026 antwortete der Bürgermeister Burghart wie folgt:

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), zusammenfassend für alle Fragen, Nachfolgendes mit.
    1.Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)
    2.Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)
    3.Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?
    4.Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?


    Die Zuständigkeiten der Stadt Chemnitz als Schulträger liegen gemäß § 21 i.V. mit § 23 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in den äußeren Schulangelegenheiten, das heißt in der Errichtung von Schulgebäuden und Schulräumen sowie deren entsprechender Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Darüber hinaus stellt der Schulträger die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und unterhält Genanntes in einem ordnungsmäßen Zustand.
    Im Gegensatz hierzu ist das LaSuB für die inneren Schulangelegenheiten zuständig.


    Soweit mit „Schulverweisen“ Ordnungsmaßnahmen nach § 39 SächsSchulG, insbesondere die Überweisung in eine andere Schule gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 SächsSchulG, gemeint sind, werden diese Daten durch das LaSuB statistisch nicht erfasst.
    Hinzu kommt, dass die zugrunde liegenden Ordnungsmaßnahmen schulische Verwaltungsakte darstellen und insoweit datenschutzrechtlich besonders sensibel zu behandeln sind. Dem Landesamt liegen hierzu daher auch keine auswertbaren Datensätze vor, aus denen sich die angefragten Entwicklungen, Aufgliederungen nach Klassenstufen, Schularten oder einzelnen Schulen ableiten ließen. Auch zu möglichen sozialen Merkmalen, Herkunft, sozialem Status oder anderen Markern können keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Daten weder erhoben, noch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen statistisch ausgewertet werden.


    Eine Beantwortung der vier Einzelfragen ist schlussendlich nicht möglich.

    EINORDNUNG

    Der Status der Informationsanfrage ist höher zu werten als eine Ratsanfrage, weshalb es schwieriger ist, die Antwort abzublocken. Abermals wird darauf verwiesen, dass die Stadt Chemnitz nicht zuständig ist, und und dass sie ihre sonstigen Aufgaben als Schulträger ordnungsgemäß erfülle. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gäbe es keine Datensätze, die man zur Antwort unserer Fragen heranziehen und auswerten könne.

    Dies ist nicht hinnehmbar, da die Massenmigration erhebliche Belastungen für unser Bildungswesen mit sich bringt und man offensichtlich die Augen davor verschließt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Auch wenn wir die Beobachtungen nicht mit Zahlen untermauern können, so bleiben die tatsachen doch Tatsachen:

    Die Inklusion von Schülern aus nicht-deutschen Sprachräumen ist im erforderlichen Maße nicht leistbar. Wir sehen, wie Schüler, Lehrer und der Bildungsgrad unserer Schulen unter der Massenmigration leidet. Wir sehen, dass vermehrt kein zielführender Unterricht mehr möglich ist, weil Sprachkenntnis und Respekt vor der Lehrkraft erodieren. Wir sehen, dass die „Schule“ als sicherer Ort für Bildung und soziales Wachstum in Verruf gerät. Es darf nicht so weit kommen wie in manchen Teilen Westdeutschlands, wo einheimische Kinder bereits zur Minderheit geworden sind und sich den Zugewanderten anpassen müssen, um den Schultag irgendwie zu überstehen!

  • RA-036/2026 Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zum Thema Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Fragen:

    1. Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)

    2. Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)

    3. Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?

    4. Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?

    Nico Köhler

    Antwort auf Ihre Anfrage RA-036/2026 – Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Die Ratsanfrage bezieht sich auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes und betrifft somit ausschließlich innere Schulangelegenheiten.
    Die Beantwortung kann demnach nur durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen.

  • IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    Hinweis: Da die Beantwortung der ursprünglichen Ratsanfrage mehrfach abgelehnt wurde, wählten wir das Mittel der „Informationsanfrage“. Diese muss, wenn ein Fünftel der Stadträte die Beantwortung einfordern, schlussendlich auch beantwortet werden. Daher wählten wir das Mittel „Informationsanfrage“ gemeinsam mit der Fraktion „ProChemnitz/Freie Sachsen“.

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen von Chemnitz nach

    a) Grundschulen
    b) weiterführenden Schulen

    Der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund1 in den Stadtteilen
    von Chemnitz nach Grundschulen und weiterführenden Schulen ist aus beigefügter Anlage (SAXSVS, Stand 01/2022) ersichtlich.

    Darin sind nur kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz berücksichtigt.

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin


  • Stadt Chemnitz muss Schüler besser schützen

    Stadt Chemnitz muss Schüler besser schützen

    Die bevorstehende Öffnung erster Schulen bringt eine Reihe von Fragen zur Sicherheit der Kinder und Jugendlichen mit sich.

    Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Wir fordern, dass die Stadt Chemnitz gewährleistet, dass es in den sanitären Anlagen der Chemnitzer Schulen eine Warmwasser-Versorgung gibt. Das gilt auch für die Versorgung mit Flüssigseife in separaten Spendern. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger hat dieses bereits angemahnt. Wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass Schulen wegen fehlender Hygiene-Standards geschlossen bleiben müssen.“

    Auch der Weg zur Schule birgt Risiken. Sven Bader, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert: „Es muss beim Einstieg in den Schulbus kontrolliert werden, welche Anzahl an Schülern sich in einem Fahrzeug befindet. Das ist durch das Mitfahren von zusätzlichem Personal kontrollierbar. Um pünktlich zur Schule zu kommen, müsste man in den Stoßzeiten die Frequenz der Schulbusse verstärken. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht am Geld scheitern.“