Schlagwort: Schulze

  • RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage

    „Einer Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass allein in den vergangenen drei Jahren zwölf Beschlüsse des Stadtrats nicht umgesetzt wurden. Hierzu habe ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:

    Um welche Beschlüsse handelt es sich konkret (mit Bitte um Auflistung seit 2018)?

    Aus welchen Gründen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt (mit Bitte um Auflistung)?

    Für wann ist die Umsetzung der jeweiligen Beschlüsse geplant?“

    teile ich Ihnen auf Grundlage von Zuarbeiten der Dezernate und der Gleichstellungsbeauftragten
    Folgendes mit:

    Beschluss Nr. BA-014/2019 „Azubi-Kulturticket“

    Die Erarbeitung des Konzeptes wurde pandemiebedingt und damit verbunden der angespannten Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ausgesetzt.

    Es ist geplant, die Prüfung und Erstellung der Konzeption wiederaufzunehmen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im 2. Quartal 2022 vorzustellen. Inwieweit die Einordnung in den Haushaltsplan 2023/2024 zur Realisierung der Konzeption möglich ist, wird aktuell geprüft. Dies hängt einerseits von den finanziellen Rahmenbedingungen, andererseits von der Prioritätensetzung bei Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Dezernates ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze der Finanzplanung deutlich überschritten werden.

    Beschluss Nr. BA-016/2019 „Fassadengrün in Chemnitz“

    Beschlusspunkt 3 ist erfüllt, Haushaltsmittel wurden durch den Stadtrat im Jahr 2021/2022 bereitgestellt, die Förderrichtlinie wurde mit den im Beschluss gesetzten Schwerpunkten mit B-141/2021 erlassen und bekannt gemacht, Anträge können im Stadtplanungsamt eingereicht werden siehe
    https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/fassadengruen/index.html

    Beschluss Nr. BA-027/2019 „Rechenschaftsbericht Straßenbaumkonzeption“

    Gemäß BA-027/2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.06.2020 in Form einer Präsentation berichtet. Im Jahr 2021 erfolgte aus kapazitiven Gründen keine Berichterstattung. Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, in geeigneter Form im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.06.2022 zu berichten. Beschluss Nr. BA-050/2019 „Begrünung von Haltestellen Unterständen“

    Der in Rede stehende Beschlussantrag wurde inhaltlich vertiefend geprüft, die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität mit BR-007/2020 nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben. Eine Umsetzung der mit BR-007/2020 vorgeschlagenen Reallabor-Haltestelle erfolgte bislang nicht, da es dafür zunächst einer Klärung bedarf, durch wen die Fahrgastunterstände künftig errichtet und unterhalten werden.

    Beschluss Nr. BA-060/2022 „Klimaschutzmanagement Chemnitz“

    Der Beschluss wurde umgesetzt und eine entsprechende Personalstelle in den Stellenplan des Umweltamtes eingestellt. Allerdings lagen die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vor, da die Stadt Chemnitz bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hatte. Dieses war nun zu alt im Sinne der Förderrichtlinie. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung musste die Stelle 2021 wieder gestrichen werden.

    Beschluss Nr. BA-066/2020 „Erweiterung Naturschutzgebiete in Chemnitz“

    Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, welche nach pflichtgemäßem Ermessen auszuführen ist. Aufgrund von Personalengpässen, u. a. durch Langzeitkrankheit, kam es hier zu einem zeitweiligen Stillstand. Nach Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle erfolgt nunmehr zunächst die erforderliche Neuausweisung eines Altschutzgebietes anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen.

    Beschluss Nr. BA-056/2020 „Förderung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Chemnitz“

    Aufgrund der pandemischen Lage waren die zuständigen Bediensteten in das Pandemiemanagement abgeordnet. Somit konnte die Bearbeitung des BA-046/2020 erst in 2022 wiederaufgenommen werden. Gegenwärtig wird eine Informationsvorlage erarbeitet, welche am 5. Mai 2022 dem Sozialausschuss vorgelegt wird.

    Beschluss Nr. BA-100/2020 „Bike + Ride Offensive an Chemnitzer Bahnhöfen und Haltepunkten“

    Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussantrag wurde darauf hingewiesen, dass eine zeitlich parallele Bearbeitung eines B&R-Konzeptes zum Mobilitätsplan 2040, welcher zum damaligen Zeitpunkt noch erarbeitet wurde, fachlich nicht sinnvoll und personell nicht leistbar war. Dieser Situation wurde durch den Beschluss des Stadtrates nicht abgeholfen.

    Im Mobilitätsplan 2040 (Entwurf) ist der Aspekt Bike & Ride als wesentlicher Teil intermodalen Mobilitätsverhaltens verankert. Fachliche Grundlagen sollen die zu erarbeitenden Konzepte „Mobilitätsstationen in Chemnitz und der Region“ sowie „Park & Ride / Bike & Ride in Chemnitz und der Region“ sein. Nach dem Beschluss des Mobilitätsplans 2040 (Entwurf) sollen die vorgenannten Konzepte, nicht zuletzt mit Blick auf die Kulturhauptstadt 2025 zeitnah erarbeitet werden.

    Die Einordnung des Fahrradparkens am Hauptbahnhof ist abhängig von den weiteren Entwicklungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Bahnhofsvorplatz) sowie des Fernbusterminals (Dresdner Straße).

    Beschluss Nr. BA-112/2020 „Einrichtung eines Bestattungswaldes“

    Eine entsprechende Informationsvorlage wird am 15.03.2022 im AGENDA-Beirat, am 23.03.2022 im Betriebsausschuss und abschließend am 06.04.2022 im Stadtrat behandelt.

    Beschluss Nr. BA-121/2020 „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz“

    Der Beschluss BA-121/2020 wurde am 25.11.2020 im Stadtrat gefasst. Erste Hürde dabei war bereits die Terminierung: „Mit Blick auf die Haushaltaufstellung 2021/22 wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis Februar 2021…“ Aufgrund von Beteiligungsstrukturen, Ämterumlauf etc. war es nicht machbar, bis Februar 2021 einen Maßnahme-, Zeit- und Kostenplan zu erstellen.

    In der Begründung zum Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, erste Grundüberlegungen darzustellen. Unter Beteiligung freier Träger und Ämter der Stadtverwaltung wurde dann durch die Gleichstellungsbeauftragte eine Vorlage erarbeitet, die als BR-013/2021 am 08.07.2021, im Sozialausschuss und am 13.07.2021 im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde. In dieser Vorlage wurde u. a. dargestellt, dass Chemnitz sehr gut vernetzt ist und die meisten Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bereits erfüllt. Weder im Sozial- noch im Jugendhilfeausschuss wurde zur BR-013/2021 ein künftiges Vorgehen beraten oder ein entsprechender Auftrag erteilt.

    Beschluss Nr. BA-013/2021 „Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte“

    Die stadtweite Erfassung und Beurteilung von Gewerbeflächenpotenzialen erfolgt nach Clustern in Gebieten. Eine grundstücksscharfe Beurteilung lässt sich mit den komplexen Anforderungen der baurechtlichen Genehmigung nicht vereinbaren. Die Beschlusspunkte 3 – 6 betreffen daher Aussagen zu Bauausführungen, die erst mit Vorliegen eines konkreten Antrages zu beantworten sind.

    Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss im Wesentlichen Aufgaben, die mit der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035 untersucht werden. Ziel des „Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035“ ist es, die Ausgangssituation der Chemnitzer Wirtschaft und eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Gewerbeflächen (private wie kommunale Flächen) aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Daten werden Bedarfsprognosen und zukünftige Szenarien für die Stadt Chemnitz abgeleitet. Durch die formulierten strategischen Ziele sowie Handlungsempfehlungen wird es dem Stadtrat möglich sein, Entscheidungen für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung zu treffen.

    Auf Grund der bekannten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung. Das Konzept ist mittlerweile fertig und wird in Kürze dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt.

    Beschluss Nr. BA-048/2021 „Stärkung des Gewerbe- und Logistikstandortes ChemnitzSüd/Fraunhoferstraße – Bahnhof Chemnitz Süd“

    Gespräche zwischen dem Betreiber der Strecke, der Stadt und der IHK sind erfolgt. Bei erneuter Antragstellung durch den Betreiber werden Stadt und IHK Unterstützung leisten. Die zu erwartenden Umschlags- und Transportzahlen werden nochmals gemeinsam mit den Anschlussnehmern überprüft. Der Vorgang ist somit noch in Bearbeitung.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • Alarm bei der FFW Glösa: Neubau immer noch nicht fertig – wir haken nach!

    Alarm bei der FFW Glösa: Neubau immer noch nicht fertig – wir haken nach!

    Im März 2018 war die Freude bei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Glösa groß. Spatenstich fürs neue Gerätehaus, Bauzeit nicht mal ein Jahr, Finanzierung geklärt.

    Finanzbürgermeister Sven Schulze schwang an der Bornaer Straße 205 die Schaufel, die lokale Presse berichtete ausführlich:

    https://www.sachsen-fernsehen.de/freiwillige-feuerwehr-gloesa-bekommt-neues-geraetehaus-455502/

    https://www.wochenendspiegel.de/spatenstich-neues-feuerwehr-geraetehaus-in-gloesa/

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-sachsen-feuerwehr-geraetehaus-neubau-statt-ddr-lagerhalle-sven-schulze-472156

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/baustart-fuer-rettungswache-und-geraetehaus-artikel10153346

    Im Mai 2020 sieht das Stimmungsbild schon anders aus. Zwar steht das Gebäude – aber voll einsatzfähig sind die fleißigen und engagierten Ehrenamtler der FFW noch lange nicht.

    Das beweist auch dieser Eintrag auf der offiziellen Homepage der Feuerbekämpfer:

    Screenshot/Quelle: www.ffw-gloesa.de

    Stadtrat Nico Köhler hakte in einer Ratsanfrage bei der Stadtverwaltung nach, wollte die Gründe für den übermäßigen Bauverzug wissen.

    Die Anfrage sowie die ersten Antworten dazu findet man hier:

    https://afdfraktionchemnitz.de/2020/06/02/ra-145-2020-inbetriebnahme-neue-rettungswache-ffw-gloesa/

    Diese unbefriedigende Auskunft akzeptierten wir natürlich nicht und stellten daher weitere Nachfragen. Köhler: „Corona kann nicht die Entschuldigung für alles sein. Schließlich war die Einweihung für Anfang 2019 geplant. Es muss aufgeklärt werden, warum dieser Bauverzug mutmaßlich die Sicherheit der Chemnitzer im Norden unserer Stadt gefährdet hat. Der Neubau der Wache und die Ansiedlung eines Rettungsdienstes sollten schließlich dafür sorgen, dass die langen Anfahrtstrecken im Chemnitzer Norden im vorgeschriebenen Zeitrahmen abgesichert werden können.“

    Die Antworten zu unserer Nachfrage erwarten wir Ende Juni und werden sie berichten.

  • RA-644/2019 – Entwicklung Infrastruktur & Gefahrenabwehr bezüglich E-Mobilität

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?

    Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.

    Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?

    Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.

    Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

    3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?

    Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.

    4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?

    Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.

    5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?

    Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.

    6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?

    Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.

    7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?

    Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.

    8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?

    Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister